Der Bürgerverein Mögeldorf befasst sich auch mit geschichtliche Angelegenheiten aus Mögeldorf und Umgebung
Der Zweck des Vereins ist die Erforschung der Geschichte und Kultur in Mögeldorf. Außerdem setzt sich der Verein für die Vermittlung von Geschichtswissen ein. Im Zuge der Erfassung und Dokumentation der Ortsgeschichte wird eine Zusammenarbeit mit den ansässigen Vereinen und den Geschichtsvereinen der Region angestrebt. Eine Publikation im Mitteilungsblatt "Unser Mögeldorf" und Internet unter "wwww.moegeldorf.de" steht im Vordergrund, Vorträge, Landesfahrten, regelmäßige Treffen, Veranstaltungen sowie Veröffentlichungen in der Presse sind ebenfalls Zweck des Vereins
Förderung und Wahrung der Belange Mögeldorfs in verkehrstechnischer, baulicher und sonstiger Hinsicht, soweit es sich um allgemeine, öffentliche Interessen der Gesamteinwohnerschaft handelt
Erforschung der Geschichte des ehemaligen Pfarrdorfes Mögeldorf und Verbreitung der Ergebnisse dieser Forschung durch Vorträge und Druckschriften
Erhaltung der in Mögeldorf verbliebenen einzigartigen Baudenkmäler und Kulturwerte sowie Pflege des heimatlichen Brauchtums
Diese Mitgliedertafel schmückte lange Zeit den Flur der Gaststätte „Zur Alten Scheune“ in Ungelstetten, einem Dorf, das durch eine etwa dreistündige Wanderung durch den Forst von Mögeldorf aus zu erreichen ist. Fotographie Veit Munkert um 1911.
SIEHE AUCH AKTEN DES STADTARCHIVS NÜRNBERG C7/X NR.6 POS. 2912: VEREINSZWECK DER WALDFREUNDE MÖGELDORF IST „GESELLSCHAFTLICHE UNTERHALTUNGEN“. ERSTER VORSITZENDER DES VEREINS IM JAHR 1906 IST JOHANN WÖRNLEIN, BAUAMTARBEITER, WOHNHAFT IN DER LAUFAMHOLZSTRASSE 2
AUS DEM VEREINSARCHIV DES STADTARCHIVS NÜRNBERG UNTER C7/V NR. 3924 (1906 – 1937) ERGIBT SICH WEITER FOLGENDES: VEREINSVORSITZENDE WAREN AB 1907 JOSEF HORMES, AB 1911 DER STÄDTISCHE ARBEITER JOSEF WÖRNLEIN, 1912 DER FABRIKARBEITER LEONHARD KRETSCHMANN. IM MÄRZ 1923 WAR GEORG NÄHERR 2. VORSTAND, DER JA AUCH BEI DER SPVGG NÜRNBERG-OST SEHR AKTIV WAR. DIE VEREINSLOKALE BEFANDEN SICH BEIM GUGELWIRT IN DER MÖGELDORFER HAUPTSTRASSE 63 (1908), IN DER FÖHRENSTRASSE BEIM KROHER (1918) UND SPÄTER (1926) IN DER JÄGERSRUH (LAUFAMHOLZSTRASSE 53). NACH DER MÖGELDORFER ZEIT (AB 1.1.1899) WURDEN DIE AKTEN BEIM MAGISTRAT DER STADT NÜRNBERG GEFÜHRT, SPÄTER BEI DER SCHUTZPOLIZEI NÜRNBERG-FÜRTH. IM JAHR 1937 DREHTEN DIE AKTEN AUCH EINE SCHLEIFE ÜBER DIE GEHEIME STAATSPOLIZEI. DER LETZTE AKTENEINTRAG DATIERT VOM 27.8.19
DER WALD HATTE ZU DIESEM ZEITPUNKT AUCH 58 | GESCHICHTLICHES DRINGEND UNTERSTÜTZUNG NÖTIG. DIE WÄLDER AUF DEM SCHMAUSENBUCK WAREN ABGEWIRTSCHAFTET UND VON SCHÄDLINGEN BEFALLEN, SO DASS ABHOLZUNGEN IN GROSSEM UMFANG VORGENOMMEN WERDEN MUSSTEN. DAZU WURDE SOGAR EXTRA EINE SCHIENENBAHN VERLEGT./p>
Unterm heutigen, den 20. Januar 1906 versammelten sich eine Anzahl Männer zur Gründung des Vereins „Waldfreunde Mögeldorf“ mit den darauf folgenden verabredeten Statuten:
Zweck des Vereins ist: Verbreitung von geselligen Unterhaltungen und sittlichem Betragen nebst Vergnügungen, mit politischen Sachen befasst sich der Verein nicht.
Mitglied kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat und einen unbescholtenen Charakter besitzt. Die Aufnahme geschieht durch Stimmzettel in den Mitgliederversammlungen und ist jedes Mitglied stimmberechtigt.
Beim Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmsgebühr von 1 Mk zu entrichten, der monatliche Beitrag beträgt 20 Pfg.; der Vereinsdiener erhält jährl. Lohn, welcher vom Verein festgesetzt wird.
Mitglieder, welche mit ihren Beiträgen 3 Monat im Rückstand sind, erhalten eine Mahnung zur Zahlung, bei deren Erfolglosigkeit der Ausschluss aus dem Verein erfolgt; nur ganz besondere Fälle finden ausnahmsweise Berücksichtigung.
Ist das betr. Mitglied ein Jahr im Verein und hat seine Pflichten richtig erfüllt, so erhält jedes verstorbene Mitglied einen Kranz aus Waldesgrün, das Symbol des Vereins und wird vom Verein zu Grabe getragen.
Jedes Mitglied hat das Recht, bei musikalischen Unterhaltungen eine Dame einzuführen, während die Familienangehörigen eines Mitgliedes bei entsprechendem Alter von selbst Zutritt haben.
Mitglieder, welche sich allenfalls unanständig betragen, oder durch deren sonstiges Verhalten der Verein geschädigt wird, werden vom Vorstand ernstlich ermahnt; im Wiederholungsfalle erfolgt sofortige Ausschluss durch Beschluss der Verwaltung.
Die Leitung des Vereins besteht aus: einem I. und II. Vorstand, einem Schriftführer und einem Kassier, denen 4 Ausschussmitglieder beigegeben sind.
Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und außen, ordnet alle Sitzungen und Versammlungen, an in welchen, sei es der I. Vorstand selbst, oder im Verhinderungsfall der II. Vorstand, zu präsidieren hat.
Der Schriftführer führt das Protokoll in jeder Sitzung und Versammlung, dessen Genehmigung in der darauffolgenden Sitzung oder Generalversammlung zu erfolgen hat. Er führt ferner ein Mitgliederverzeichnis, besorgt die Registratur; er fertigt alle schriftlichen Arbeiten im Verein und hält das Inventarverzeichnis aufrecht.
Der Kassier besorgt die Führung des Kassabuches und des Mitgliederverzeichnisses; der Kassier hat monatlich genauen Bericht über Einnahmen und Ausgaben zu geben: Ausgaben, welche den Betrag von 8 Mk übersteigen, können durch den Kassier nur dann erfolgen, wenn der Betrag vom Vorstand zur Zahlung angewiesen ist.
Die Ausschussmitglieder vereinigen sich mit der gesamten Vorstandschaft in zu Sitzungen, in welchen über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, sowie alle Vereinsangelegenheiten, Beratung gepflogen und Beschluss gefasst wird.
Die Wahl der Gesamt-Verwaltung geschieht durch die General-Versammlung und hat auf die Dauer eines Jahres Gültigkeit. Legt inner halb dieser Zeit ein Mitglied der Vorstandschaft seine Stelle freiwillig nieder, so kann dieselbe durch eine außerordentliche General-Versammlung wieder besetzt werden.
Verwaltungsmitglieder, welche ohne genügende Entschuldigung, welche schriftlich vor Beginn der Sitzung einzureichen oder mündlich vorzubringen ist, 3 mal hintereinander fehlen, gehen ihres Amtes verlustig.
In allen Fällen, welche nicht in diesen Satzungen vorgesehen sind, entscheidet die General-Versammlung, deren Beschlüsse protokollarisch niederzuschreiben sind und volle Gültigkeit haben.
Der Verein
kann nur dann aufgelöst werden,
wenn nicht mehr als 3 Mann vorhanden
sind, bei Auflösung des Vereins
sind die 3 Mann verpflichtet,
die sämtlich vorhandenen Vereinsutensilien
in schonendster Weise aufzubewahren
und haben dafür keine Anspruch
auf Rechte und Entschädigung.
Die Vorstandschaft.
Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V.