Waldfreunde Mögeldorf

Wir presentieren und erläutern: Mitgliedertafel, Verwendungszweck, Gründung, Statuten des Vereins „Waldfreunde“ Mögeldorf

Über uns

Der Bürgerverein Mögeldorf befasst sich auch mit geschichtliche Angelegenheiten aus Mögeldorf und Umgebung

Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V.

Der Zweck des Vereins ist die Erforschung der Geschichte und Kultur in Mögeldorf. Außerdem setzt sich der Verein für die Vermittlung von Geschichtswissen ein. Im Zuge der Erfassung und Dokumentation der Ortsgeschichte wird eine Zusammenarbeit mit den ansässigen Vereinen und den Geschichtsvereinen der Region angestrebt. Eine Publikation im Mitteilungsblatt "Unser Mögeldorf" und Internet unter "wwww.moegeldorf.de" steht im Vordergrund, Vorträge, Landesfahrten, regelmäßige Treffen, Veranstaltungen sowie Veröffentlichungen in der Presse sind ebenfalls Zweck des Vereins

Förderung und Wahrung der Belange Mögeldorfs in verkehrstechnischer, baulicher und sonstiger Hinsicht, soweit es sich um allgemeine, öffentliche Interessen der Gesamteinwohnerschaft handelt

Erforschung der Geschichte des ehemaligen Pfarrdorfes Mögeldorf und Verbreitung der Ergebnisse dieser Forschung durch Vorträge und Druckschriften

Erhaltung der in Mögeldorf verbliebenen einzigartigen Baudenkmäler und Kulturwerte sowie Pflege des heimatlichen Brauchtums

Waldfreunde Mögeldorf


Diese Mitgliedertafel schmückte lange Zeit den Flur der Gaststätte „Zur Alten Scheune“ in Ungelstetten, einem Dorf, das durch eine etwa dreistündige Wanderung durch den Forst von Mögeldorf aus zu erreichen ist. Fotographie Veit Munkert um 1911.


Quelle: Stadtarchiv Nürnberg A 108 Nr. 7 (Sammlung Hölzl)

Statuten des Vereins „Waldfreunde“ Mögeldorf

Unterm heutigen, den 20. Januar 1906 versammelten sich eine Anzahl Männer zur Gründung des Vereins „Waldfreunde Mögeldorf“ mit den darauf folgenden verabredeten Statuten:

§1

Zweck des Vereins ist: Verbreitung von geselligen Unterhaltungen und sittlichem Betragen nebst Vergnügungen, mit politischen Sachen befasst sich der Verein nicht.

§2

Mitglied kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat und einen unbescholtenen Charakter besitzt. Die Aufnahme geschieht durch Stimmzettel in den Mitgliederversammlungen und ist jedes Mitglied stimmberechtigt.

§3

Beim Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmsgebühr von 1 Mk zu entrichten, der monatliche Beitrag beträgt 20 Pfg.; der Vereinsdiener erhält jährl. Lohn, welcher vom Verein festgesetzt wird.

§4

Mitglieder, welche mit ihren Beiträgen 3 Monat im Rückstand sind, erhalten eine Mahnung zur Zahlung, bei deren Erfolglosigkeit der Ausschluss aus dem Verein erfolgt; nur ganz besondere Fälle finden ausnahmsweise Berücksichtigung.

§5

Ist das betr. Mitglied ein Jahr im Verein und hat seine Pflichten richtig erfüllt, so erhält jedes verstorbene Mitglied einen Kranz aus Waldesgrün, das Symbol des Vereins und wird vom Verein zu Grabe getragen.

§6

Jedes Mitglied hat das Recht, bei musikalischen Unterhaltungen eine Dame einzuführen, während die Familienangehörigen eines Mitgliedes bei entsprechendem Alter von selbst Zutritt haben.

§7

Mitglieder, welche sich allenfalls unanständig betragen, oder durch deren sonstiges Verhalten der Verein geschädigt wird, werden vom Vorstand ernstlich ermahnt; im Wiederholungsfalle erfolgt sofortige Ausschluss durch Beschluss der Verwaltung.

§8

Die Leitung des Vereins besteht aus: einem I. und II. Vorstand, einem Schriftführer und einem Kassier, denen 4 Ausschussmitglieder beigegeben sind.

§9

Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und außen, ordnet alle Sitzungen und Versammlungen, an in welchen, sei es der I. Vorstand selbst, oder im Verhinderungsfall der II. Vorstand, zu präsidieren hat.

§10

Der Schriftführer führt das Protokoll in jeder Sitzung und Versammlung, dessen Genehmigung in der darauffolgenden Sitzung oder Generalversammlung zu erfolgen hat. Er führt ferner ein Mitgliederverzeichnis, besorgt die Registratur; er fertigt alle schriftlichen Arbeiten im Verein und hält das Inventarverzeichnis aufrecht.

§11

Der Kassier besorgt die Führung des Kassabuches und des Mitgliederverzeichnisses; der Kassier hat monatlich genauen Bericht über Einnahmen und Ausgaben zu geben: Ausgaben, welche den Betrag von 8 Mk übersteigen, können durch den Kassier nur dann erfolgen, wenn der Betrag vom Vorstand zur Zahlung angewiesen ist.

§12

Die Ausschussmitglieder vereinigen sich mit der gesamten Vorstandschaft in zu Sitzungen, in welchen über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, sowie alle Vereinsangelegenheiten, Beratung gepflogen und Beschluss gefasst wird.

§13

Die Wahl der Gesamt-Verwaltung geschieht durch die General-Versammlung und hat auf die Dauer eines Jahres Gültigkeit. Legt inner halb dieser Zeit ein Mitglied der Vorstandschaft seine Stelle freiwillig nieder, so kann dieselbe durch eine außerordentliche General-Versammlung wieder besetzt werden.

§14

Verwaltungsmitglieder, welche ohne genügende Entschuldigung, welche schriftlich vor Beginn der Sitzung einzureichen oder mündlich vorzubringen ist, 3 mal hintereinander fehlen, gehen ihres Amtes verlustig.

§15

In allen Fällen, welche nicht in diesen Satzungen vorgesehen sind, entscheidet die General-Versammlung, deren Beschlüsse protokollarisch niederzuschreiben sind und volle Gültigkeit haben.

§16

Der Verein kann nur dann aufgelöst werden, wenn nicht mehr als 3 Mann vorhanden sind, bei Auflösung des Vereins sind die 3 Mann verpflichtet, die sämtlich vorhandenen Vereinsutensilien in schonendster Weise aufzubewahren und haben dafür keine Anspruch auf Rechte und Entschädigung.

Die Vorstandschaft.

Kontakt

Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V.

Wolfgang Köhler
Zochastr.2
90453 Nürnberg

+49 0911 5 46 07 65