Titel Bild:
Hans Gerstacker (1890–1964),
Wiesengrund mit Mögeldorf von Westen, Impressionistische
Landschaft, Öl auf Malpappe, 35,5 x 50 cm, Sammlung
Hölzl, Gemäldesammlung der Stadt Nürnberg, Gm3440
Lieber Leserinnen und Leser,
Corona hat uns nach wie vor fest im Griff. Zu unserem großen Bedauern können wir auch in diesem Jahr weder die Kirchweih noch das Mögeldorfer Schlossfest durchführen. Die Pandemieregeln erlauben ein Zusammenkommen in gewohnter Geselligkeit nicht.
Feste nicht feiern zu können, ist ein großer Verlust. Aber die eigentliche Dramatik liegt bei den Schülern, die den erforderlichen Präsenzunterricht nicht erhalten können und die ihre sportlichen Aktivitäten in den Sportvereinen vermissen. Auch viele Unternehmen kämpfen um ihre Existenz.
Abstand, Masken, Lüften, Impfen, hier kommen wir Stück für Stück voran. Ich persönlich vermisse jedoch vom Wissenschaftsstandort Deutschland eine belastbare wissenschaftliche Expertise, wie man aus Räumen (Klassenzimmern, Besprechungsbüros, Verkehrsmitteln) die Aerosolbelastung herausfiltern kann. Technisch geht das: Hepa 14-Filter bzw. UV-Lichtfilter heißen die Stichworte. Nach einer Studie des Bayerischen Wirtschaftsministers lassen sich Aerosole in Gaststätten in den Griff bekommen, die Deutsche Bahn hat für die ICEs im November 2020 eine wissenschaftliche Studie angekündigt, die Berliner Verkehrsbetriebe stellen in einer Studie die Unbedenklichkeit ihrer Verkehrsmittel heraus, die Stadt Hanau arbeitet mit Heraeus UV-Lichtfiltern. Was fehlt? Wo ist nach über einem Jahr Corona die wissenschaftliche Studie zur Frage, geht eine Entkeimung der Aerosole in geschlossenen Räumen oder geht sie nicht? Ich meine, in Deutschland bewegt sich zu wenig.
Die Kanzlerin hat für den September 2021 eine Lockerung in Aussicht gestellt. Wir vertrauen darauf und bieten deshalb am 2. Oktober 2021 als erste Aktion nach Corona wieder eine Fahrt zur Landesausstellung in Regensburg an. Siehe hierzu die gesonderten Seiten.
Wolfgang Köhler
Trauer und Dankbarkeit in St. Karl Borromäus
Am 18. März verstarb Pfarrer Franz Dittrich, Erzbischöflicher Geistlicher Rat, im Alter von 75 Jahren. Er war von 1999–2011 Pfarrer in unserer Pfarrei St. Karl Borromäus, nachdem er vorher von 1984–1999 Pfarrer in St. Paul in Schwaig war. Franz Dittrich wurde am 25.9.1945 im Sudetenland geboren, wuchs in Fürth auf und wurde am 27. Juni 1971 zum Priester geweiht. Die Pfarrgemeinde St. Karl Borromäus trauert um Pfarrer Dittrich in dankbarer Erinnerung an einen väterlichen Priester und einfühlsamen Menschen. Echte Herzlichkeit ohne theologische Spitzfindigkeiten waren sein Kennzeichen. So hat er stets jeden Gottesdienstbesucher an der Kirchentüre mit Handschlag begrüßt. Seine Predigten waren volksnah und haben so den Weg in die Herzen der Menschen gefunden. Sein besonderes Engagement galt auch der Ökumene, der Zusammenarbeit mit der evangelischen Pfarrei St. Nikolaus und St. Ulrich. Mögeldorf wird Pfarrer Dittrich ein ehrendes Andenken bewahren.
Dr. Peter Jungnickl
Jahreshauptversammlung des Bürger- und Geschichtsvereins Mögeldorf e.V. mit Neuwahlen
Donnerstag, 29. Juli 2021, 18.30 Uhr
Um die notwendigen Hygienemaßnahmen erfüllen zu können, ist eine Anmeldung bis 27. Juli 2021 erforderlich.
Anmeldung unter Tel. 09 11 / 5 46 07 65 oder E-Mail: buergerverein@moegeldorf.de oder schriftlich: BGVM, Zochastraße 2, 90480 Nürnberg.
Ort: Restaurant Zum Stamos, Dientzenhoferstraße 26, 90480 Nürnberg
Tagesordnung
1. Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden
2. Satzungsänderung
3. Kassenbericht
4. Revisionsbericht
5. Aussprache und Entlastung des Vorstands seit der letzten Jahreshauptversammlung im Jahr 2019
6. Neuwahlen
7. Aussprache und Anregungen
8. Sonstiges
Hinsichtlich der Neuwahl sei auf § 8 unserer Satzung verwiesen:
„§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Dem Vorstand können ferner bis zu acht Beisitzer angehören.
(2) Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB von dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
(3) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden
(4) Die Vorstandschaft wird auf unbestimmte Zeit, mindestens auf die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl einer neuen Vorstandschaft im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
(5) In den Vorstand können nur solche Mitglieder gewählt werden, deren Namen von einem Mitglied der Vorstandschaft oder von 10 Mitgliedern mindestens 1 Woche vor der Wahl schriftlich zusammen mit der Angabe desjenigen Amtes mitgeteilt werden, das der Vorgeschlagene übernehmen soll. Diese Vorschläge sind in der schriftlichen Einladung zur Wahlversammlung, spätestens aber in der Versammlung selbst, die alle zwei Jahre stattfindet, allen Mitgliedern mitzuteilen.“
Wahlvorschläge müssen demnach bis zum 22. Juli 2021 beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden
Die Satzung des Bürger- und Geschichtsvereins Mögeldorf e.V. soll wie folgt geändert werden:
1. § 8 Abs. 9 neu:
Beschlüsse des Vorstandes werden grundsätzlich in Präsenzsitzungen gefasst. Sie können jedoch auch unter Beachtung von Absatz 10
– im schriftlichen Umlaufverfahren (per Brief, Fax oder Mail) oder
- durch mündliche Beschlußfassung in einer Video- oder Telefonkonferenz getroffen werden.
2. § 8 Abs. 10 neu:
Die Durchführung virtueller Vorstandssitzungen als Telefon- oder Videokonferenz ist möglich, wenn gewährleistet ist, dass alle Vorstandsmitglieder ihre Mitgliederrechte ausüben können. Dabei ist es auch möglich, dass ein Teil der Mitglieder an einem bestimmten Ort zusammenkommt und andere Mitglieder an der Sitzung virtuell teilnehmen. Bei virtueller Teilnahme müssen die Teilnahmeberechtigung und die Personenidentität durch geeignete Maßnahmen gewährleistet sein
3. § 3 Abs. 2 Satz 4
Streichung
4. § 8 Abs. 5 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
Die Wahlversammlung findet alle 2 Jahre statt.
Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Wolfgang Köhler
Regensburg / Nepalgarten Jahresfahrt
Zeit: Samstag, 2. Oktober 2021, 7.30 Uhr
Ort: Abfahrt Ecke Ostendstraße/Lindnerstraße (St. Karl)
Kosten: 45 € für Mitglieder 50 € für Nichtmitglieder bitte im Bus bar bezahlen
Anmeldung: bei Herrn Köhler, Tel. 5 46 07 65 per Fax: 5 48 77 01 oder E-Mail: buergerverein@moegeldorf.de
Programm: 9.00 Uhr und 9.15 Uhr Besuch der Ausstellung „Götterdämmerung II – Die letzten Monarchen“ im Haus der Bayerischen Geschichte mit Führung in zwei Gruppen anschließend eigenständige Erkundung der Dauerausstellung 13.15 Uhr
Abfahrt zum Nepalgarten ca. 16.00 Uhr Rückfahrt nach Regensburg zum Kaffee trinken
Abfahrt: 7.30 Uhr, Ecke Ostendstraße/Lindnerstraße
Mittagessen: 11.30 Uhr im Restaurant Heuport
Freie Zeit: 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Rückfahrt: 18.00 Uhr Ankunft: ca. 19.30 Uhr
Die Jahresfahrt findet nur statt, wenn es die Pandemielage zulässt. Um Kosten für eventuelle Rücküberweisung zu sparen, ist Barzahlung erwünscht.
Regensburg / Heuport
Regensburg / Nepalgarten
Die Stadt Regensburg ist immer eine Reise wert. Seit 2006 ist die Altstadt Weltkulturerbe der UNESCO. Auf unserem Weg vom Haus der Bayerischen Geschichte zu Restaurant Heuport kommen wir an vielen Gebäuden aus dem 12. bis 14. Jahrhundert und dem berühmten Regensburger Dom vorbei
Die Ausstellung „Götterdämmerung II – Die letzten Monarchen“ zeigt die Lebenswege der letzten Monarchen vor der Revolution 1918. Kaiserin Elisabeth von Österreich, der bayerische König Ludwig III., Kaiser Wilhelm II. und das russische Zarenpaar, sie alle kämpften um ihren Platz in einer sich rasant verändernden Welt. Am Ende entschieden Weltkrieg und Revolution über ihr Schicksal.
Es wird ein zeitlicher Bogen gespannt vom Tod Ludwigs II. 1886 bis zum Tod Ludwigs III. 1921. Im Blickpunkt stehen die europäisch weit verzweigten Familien um Kaiserin Elisabeth von Österreich („Sissi“), Prinzregent Luitpold von Bayern sowie Queen Victoria von Großbritannien und Irland, verheiratet mit Prinz Albert von Sachsen-Coburg und Gotha.
Europas gekrönte Häupter verlieren zunehmend an politischer Macht. Einige versuchen dem Bedeutungsverlust entgegenzusteuern, andere flüchten ins Private. Attentate und Aufstände bedrohen die bestehende Ordnung. Durch die Revolutionen im Zuge des Ersten Weltkrieges verlieren schließlich die meisten europäischen Monarchen ihre Kronen.
Der technisch-industrielle Fortschritt sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entdeckungen verändern das Leben der Menschen grundlegend. Kunst und Literatur gehen neue Wege, Arbeiterschaft und Bürgertum fordern mehr politische Teilhabe.
Die Dauerausstellung befasst sich mit der jüngeren bayerischen Geschichte mit all seinen heutigen Landesteilen in spektakulären Bühnenschauen.
Unser nächstes Ziel ist der Nepalgarten in Wiesent, am Fuße des bayerischen Waldes, unweit der Donau und der Walhalla. Ein faszinierender nepalesischer Tempel ist eingebettet in einen neun Hektar großen Nepal-Himalaya-Park.
Im Februar 2000 wurde der Tempel erstmals für die Weltausstellung Expo 2000 in Hannover aufgebaut. Er vereint den buddhistischen Stupa und den hinduistischen Tempel in einem Bauwerk. Er ist weder eine religiöse Stätte, noch soll er für Religionen werben. Vielmehr ist er ein Symbol für Frieden, Harmonie und Toleranz sowie als Kunst und Kulturzentrum gedacht. 2003 wurde der originalgetreue Wiederaufbau in Wiesent fertiggestellt, nachdem er in Einzelteile zerlegt von Hannover nach Wiesent transportiert worden war. Er ist seitdem wieder der Öffentlichkeit zugänglich.
Eine Kaffeepause in einem der wunderschönen Cafés in der Altstadt von Regensburg bildet den Abschluss der Jahresfahrt.
Köhler
Gelungener Start des Lukullus-Markts bei Bilderbuchwetter am 8. Mai 2021
Kompletten Bericht lesen unter (Heftausgabe April und Juni 2021) ....
Die Initiatoren
Umsetzung bei Frau Hammerschmidt-Then und Herrn Then sowie ihren Mitstreitern. Auch Oberbürgermeister Marcus König und CSU-Stadträtin Dr. Körner waren bei der Markteröffnung dabei.
Von links:
Wirtschaftsreferent Dr. Fraas, BGVM Vorsitzender Köhler, Frau Hammerschmidt - Then , Herr Then, MdB Sebastian Brehm, Frau Beeck (Leiterin des Marktamtes)
Wolfgang Köhler
Ergänzung zu S. 39, Ausgabe 2/2021
Anmerkung der Redaktion:
Aus gegebenem Anlass wird, um Irritationen auszuschließen, klargestellt, dass der Eigentümer und Bauherr des Anwesens Ginsterweg 15a und 15b nicht in Mögeldorf wohnt, auch nicht in der Stadt Nürnberg.
Neues aus dem Pegnitztal Ost
Pflege- und Entwicklungsplan
Fortsetzung aus der Ausgabe Februar 2021
Pflege- und Entwicklungsplan
Noch der Ausweisung als Noturschutzgebiet stehl nun der nächste Schritt in der weiteren Entwicklung des NSG Pegnitztal Ost on: Die Regierung von Mittelfranken hat die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplans in Auftrag gegeben. Bis zum Ende des Jahres 2020 soll dieser fertig erarbeitet vorliegen.
FAKTENSCHUTZGÜTER
Sondermagerrasen
Artenreiche Extensivwiesen
Feuchtbiotope
Streuobstwiesen
Altbaumbestand
Hecken
Besondere Arten
Fledermäuse
Heuschrecken
Schmetterlinge
Vögel
Eremit
Maßnahmentypen
► bezieht sich auf dos gesamte Noturschutzgebiet; Erholungs- und Entwicklungsziele für die Biotoptypen werden konkretisiert
► Flächenschorfe Maßnahmenplanung für Biotoptypen unter Berücksichtigung der Nutzung Konflikte Freizeit. Erholung und Bewirtschaftung
► Besondere Berücksichtigung der Artengruppen / Arten Brutvögel, Fledermäuse, Schmetterlinge, Heuschrecken, Eremit
Herangehensweise
► Einbindung der Bürgerinnen durch Öffentlichkeitsarbeit und Führungen
► Monitoring Vegetationsentwicklung
► Flexible Anpassung der Maßnahmenplanung
► Koordination der unterschiedlichen Belange
Hundeauslaufzonen
Diese Flächen können jetzt nach Vorlage alter Genehmigungen und Ausschreibungen errichtet werden. Noch im Dezember 2020 hoben die Bauarbeiten begonnen und werden, je nach Witterung voraussichtlich, im Februar 2021 abgeschlossen sein. Für die Einrichtung gab es im Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern viele Anregungen. Diese sind in die Planung eingeflossen. Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind, hoffen wir gemeinsam mit der IGPO, die Hundeauslaufzonen in Betrieb nehmen zu können.
Sicherheit und Ordnung
Corona bedingt stieg der Nutzungsdruck seit Moi 2020 auf dos NSG deutlich on. Speziell in den Abend und Nachtstunden und besonders on den Wochenenden kam es immer wieder zu Vorfällen. Dabei wurden folgende Sachverhalte festgestellt:
- Ruhestörung
- Müll
- Offenes Feuer
- Lagern in NSG
Diese Situation ist für die Bürgerinnen und Bürger und die Arbeit der Noturschutzwächter eine hohe Belastung. Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Sicherheits- und Ordnungsdiensten hat gezielte Maßnahmen erarbeitet und erfolgreich umgesetzt (u.a. Bestreifung durch Ordner, Müllentsorgung). Die weitere Entwicklung muss sehr genau beobachtet werden.
Fortsetzung: Der nächste Newsletter folgt in der nächsten Ausgabe!
Episoden aus Mögeldorf Geschichte
15. Folge: Musik wird oft nicht schön gefunden ... (1763)
Weil sie stets mit Geräusch verbunden: das erkannte schon Wilhelm Busch sehr richtig in einer seiner Bildergeschichten. Es gab aber auch schlimmere Vorwürfe: Das Aufspielen von Musikanten zum Tanz verstoße gegen Gottes Gebot der Sonntagsheiligung, unverzeihlich gerade in Kriegszeiten, wenn die Stadt auf den Schutz Gottes ganz besonders angewiesen war – und deshalb war es in Nürnberg und seinem Landgebiet an den Wochenenden (Freitag, Samstag und Sonntag) strikt verboten, zum Leidwesen der Wirte, Musikanten und der tanzfreudigen Dorfjugend.
Ausgerechnet dieses Thema, die Heiligung der Sonntagsruhe, hatte Pfarrer Wolfgang Friedrich Lochner am 4. Sonntag nach Trinitatis (26. Juni) 1763 in der Kinderlehre der Mögeldorfer Jugend nahezubringen versucht und hielt sich nun zu Hause auf, als seine Ruhe plötzlich durch laute Musik gestört wurde. Eine Stunde lang schluckte er seinen Ärger hinunter – „mit vieler Wehmut, welches Gott am besten weiß“, so schilderte er später seine Gefühle –, dann hielt er es nicht mehr aus und schickte seine Magd zum Amtsknecht, um ihn an seine Pflicht zu erinnern: Er solle die Spielleute fortschaffen und dann ihm, dem Pfarrer,melden, wer es war, der so gegen Gottes Wort und die obrigkeitlichen Mandate verstoße und sie vor seinem Haus spielen lasse. Der Amtsknecht machte sich auf den Weg, aber es geschah – nichts. Wieder wartete Lochner eine Weile, dann stieg er auf seinen Dachboden, um zu sehen, wo der Lärm eigentlich herkomme. Da sah er auf dem Hof des Hofrat von Hagenschen Schlosses (Schmausenschloss) eine Menschentraube um zwei „liederliche Bettelspielleute“ geschart, die fröhlich aufspielten, und manche machten dazu sogar Tanzbewegungen. Empört schickte der Pfarrer seine Magd noch einmal los; sie sollte den gnädigen Herrn gehorsamst fragen, ob diese Veranstaltung mit seiner Einwilligung stattfinde, und untertänig um ihre Beendigung bitten.
Er hätte nie geglaubt, schrieb Pfarrer Lochner später, dass ihm hieraus einmal Verdrießlichkeiten erwachsen würden. „Aber Gott wollte es anders haben; es sollte nicht so in der Stille abgehen, das Ärgernis war zu groß; auch eine hohe Obrigkeit sollte davon Nachricht bekommen.“
Denn kurz nach diesen Geschehnissen ging ein vom 1. Juli datiertes rechtsanwaltliches Beschwerdeschreiben im Landpflegamt ein, unterschrieben von Hofrat Johann Georg Friedrich von Hagen und dem Patrizier und Stadt- und Ehegerichtsassessor Georg Christoph Gottlieb von Volckamer. In scharfen Worten geißelten sie das „unschickliche“ Vorgehen des Pfarrers: Obwohl die Bettelmusikanten nur für ein Almosen aufgespielt hätten, habe er den Amtsknecht gegen dessen Willen auf das Schlossgelände geschickt, den gerade anwesenden Herrn von Volckamer fragen lassen, ob es mit seiner Genehmigung geschehe, und es untersagen lassen – und das, obwohl die Bettelmusikanten zuvor schon vor der Mühle und im Hof des Hallerschlosses fast je eine halbe Stunde gespielt hätten; dort aber habe der Herr Pfarrer sich nichts zu sagen getraut. Da dies in Anwesenheit mehrerer „Herrschaften“ (damit waren natürlich nicht die Dörfler gemeint!) geschehen sei, habe er damit Herrn von Volckamer „sehr prostituieret“ (bloßgestellt) und Herrn Hofrat von Hagen in seinen eigenherrschaftlichen Rechten über das Schloss „sehr turbieret“ (gestört, beeinträchtigt). Deshalb verlangten sie „hinlängliche Genugtuung“ Pfarrer Lochners für die durch Abschickung des Amtsknechts verübte „gröbliche Injurie“ (Beleidigung), sein schriftliches Versprechen, die eigenherrschaftlichen Rechte Herrn von Hagens nie wieder durch die vermessene Ausübung angemaßter Vogteirechte zu stören, und die „ernstliche“ Bestrafung des Amtsknechts.
Pfarrer Lochner sah den Sachverhalt naturgemäß anders. Er war sich sicher, dass die Musik sich die gesamte Zeit über nicht von der Stelle bewegt hatte. Als die Magd zum Schloss gekommen war, hatte sie dort den Amtsknecht vor dem Schlosstor warten sehen, um die Spielleute beim Verlassen des Grundstücks aus dem Dorf zu schaffen. Anstatt nun das ihr Aufgetragene dem Herrn von Volckamer persönlich auszurichten, gab sie „aus Blödigkeit“ und weil sie nicht durch die Menschenmenge gehen wollte dem Amtsknecht diesen Auftrag. Dieser tat es auch; ob er aber, fügte Pfarrer Lochner in seiner Rechtfertigungsschrift hinzu, alles genau so ausgerichtet habe, wie er selbst es der Magd aufgetragen hatte, wisse er nicht. Die Antwort Volckamers war jedenfalls eindeutig: Pfarrer und Amtsknecht hätten im Schloss überhaupt nichts zu sagen (das war dem Pfarrer ohnehin „nur allzuwohl“ bewusst), und ihr Verhalten sei sei „gar keine Art“. Noch am gleichen Abend kündigte er Pfarrer Lochner über den Amtsknecht die bevorstehende Klageerhebung an. Pfarrer Lochner war zunächst sehr erschrocken, tröstete sich dann aber damit, seine Pflicht vor Gott und Obrigkeit getan zu haben, und wünschte sich nur, auch der Amtsknecht hätte dies von Anfang an aus eigenem Antrieb getan und die Musikanten gleich nach ihrem ersten Auftritt aus dem Dorf geschafft, was viel Übles verhindert hätte.
Am 16. und 19. Juli befasste sich das Landpflegamt mit dem Fall. Pfarrer Lochners Eifer für Gottes Gebot und die Mandate des Rates war eigentlich lobenswert, aber die Respektlosigkeit gegenüber den adeligen Herren konnte nicht hingenommen werden, und auch für die Fehler der Magd trug er die Verantwortung. Dennoch kam er glimpflich davon: Das Landpflegamt sprach ihm seine Missbilligung aus, aber die beiden Entschuldigungen und das schriftliche Versprechen blieben ihm erspart. Der Amtsknecht kam für einen Tag ins Lochgefängnis.
Horst-Dieter Beyerstedt
Singverein Mögeldorf – Teil 1
Der älteste Verein in Mögeldorf ist der „Singverein“ in Mögeldorf aus dem Jahr 1837.
Seine Statuten lauten in der Fassung vom November 1873:
§ 1
Der seit dem Jahre 1837 bestehende „Singverein zu Mögeldorf“ hat seine Statuten modifiziert und dieselben wie folgt festgestellt.
§ 2
Zwecke des Vereins sind:
a) Vereinigung und Ausbildung vorhandener Gesangstalente zu Männerchören;
b) Veredlung des Volksgesanges durch Einübung und Verbreitung geeigneter Lieder, um hierdurch Verdrängung unsittlicher Gesänge zu erzielen;
c) gesellige Unterhaltung durch Produktionen, Bälle u.
§ 3
Zum Beitritt in den Verein eignet sich jeder Mann unbescholtenen Rufes mit gesetzlich bedingter Stellung und Alter. Wer als Mitglied einzutreten wünscht, hat sich durch ein Mitglied dem Vorstande zur Aufnahme vorschlagen zu lassen. Will eine Person als aktives Mitglied eintreten, so hat es sich einer Prüfung in Betreff des Gesangstalentes von Seite des Direktors zu unterziehen. Im Falle der Nichtbrauchbarkeit bleibt die Anmeldung als passives Mitglied immerhin frei.
§ 4
Über die Aufnahme der Vorgeschlagenen entscheiden die aktiven Mitglieder bei Probeversammlungen durch Ballotage, nachdem die Vorgeschlagenen 8 Tage zuvor an die Vereinstafel angeschrieben sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorstandschaft. Auch kann sich eine Person, welche durch das Resultat der Ballotage ausgeschlossen wurde, erst nach einem halben Jahr wieder vorschlagen lassen.
§ 5
Diejenigen Personen, welche schon 2mal aus dem Verein ausgewiesen wurden, haben das Recht der Anmeldung verloren. Ebenso Diejenigen, welche schon 2mal durch Ballotage ausgeschlossen wurden.
§ 6
Jeder Aufgenommene macht sich auf ein Jahr verbindlich dem Vereine anzugehören. Ausnahmen hievon machen Domizilveränderungen, oder ganz besondere Umstände, bei denen der Austritt sogleich erfolgen kann.
§ 7
Personen, die sich um den Verein Verdienste erworben haben, können als Ehrenmitglieder aufgenommen werden.
§ 8
Es werden jährlich ca. 8 Produktionen und 3 Bälle abgehalten. Über die Zulässigkeit und das Arrangement aller derartigen Unterhaltungen, dann über die Wahl der nöthigen Lokale entscheidet mit dem Ausschuß.
a) In Beziehung auf Produktionen sollen dieselben alle 4 bis 6 Wochen abgehalten werden, wozu sich die aktiven Mitglieder zur bestimmten Zeit pünktlich einzufinden haben.
b) Findet Ball statt, so hat jeder Tänzer sich den Bestimmungen eines von der Vorstandschaft zur Aufrechterhaltung der Tanzordnung ausgewählten Mitglieds zu fügen.
Jeder der Ordnung Entgegenhandelnde hat sofortige Ausweisung aus dem Lokale und nach Umständen Ausschluß aus dem Verein zu gewärtigen.
§ 9
Die Leitung des Vereins ist einem Vorstande, die Besorgung der Vereinsgeschäfte einem Kassier übertragen. Außerdem besteht zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Unterstützung der Vorstandschaft ein aus 8 Mitgliedern zusammengesetzter Ausschuß, wovon vier aus aktiven und vier aus passiven Mitglieder gewählt werden. Die Wahl der Vorstandschaft sowie der Ausschußmitglieder findet alljährlich im Frühjahr bei der anberaumten Rechnungsabhör statt.
§ 10
Für den aktiven Teil des Vereins ist ein Direktor thätig, welchem die Abhaltung und Bestimmung der Proben. Sowie die Auswahl der Gesangsstücke zukommt; doch ist dem Vorstand das Recht der Einsprache oder Antragstellung in allen diesen Fällen zuerkannt. Der Direktor bestimmt wöchentlich 2 Proben, eine für Chor und eine für Quartett; und zwar erstere Sonnabend und letztere an einem geeigneten Tag der Woche, welche im Wintersemester um 8 Uhr und im Sommersemester um 9 Uhr Abends beginnen. Hiezu hat sich jeder Sänger pünktlich einzufinden. Bei zweimaligem unentschuldigten Ausbleiben wird derselbe als aktives Mitglied gestrichen und kann erst nach Verlauf eines Vierteljahrs wieder als Sänger eintreten. Auch darf kein Sänger bei einem anderen Gesangverein aktiv sein.
§ 11
Jedes aufzunehmende Mitglied, aktiv oder passiv, entrichtet als Aufnahmsgebühr für Diplom und Statuten 4 Mk. Als jährlicher Beitrag werden von den passiven Mitgliedern 2 Mk in vierteljährlichen Raten entrichtet.
§ 12
Die Erhebung und Verwaltung der Beiträge ist dem Kassier übertragen, dem ein Vereinsdiener zur Seite steht, und hat Letzterer Produktionen,Bälle u. dgl. den Mitgliedern anzusagen.
§ 13
Durch die Einnahmen für die Aufnahmsgebühren und Jahres-Beiträge werden die Ausgaben für den Verein bestritten.
§ 14
Jedes wirkliche Mitglied hat das Recht, nicht im Orte wohnende Personen oder Familien bei Produktionen einzuführen; bei Bällen kann nur ausnahmsweise die Einführung von Nichtmitgliedern gestattet werden. Außer den Familienmitgliedern, wovon nur sonn- und werktagsschulpflichtige Kinder ausgeschlossen sind, dürfen von einem Herrn niemals mehr als zwei Damen eingeführt werden, und blos in einem außergewöhnlichen Fall kann der Vorstand anders entscheiden. Auch darf kein Fremder öfters als zweimal eingeführt werden.
§ 15
Zur Aufrechterhaltung des Ansehens des Vereins ist es nöthig, daß Ungebührlichkeiten jeder Art mit Ernst entgegengetreten werde, und haben deshalb Mitglieder, die sich in Wort oder That gegen gute Sitten und Anstand verfehlen, ohne Rücksicht die sofortige Ausweisung zu gewärtigen.
§ 16
Ausweisungen vorstehender Art werden vom Vorstande und dem Ausschusse gemeinschaftlich berathen und beschlossen.
§ 17
Wünsche, welche auf das Bestehen des Vereins oder dessen Verhältnisse Bezug haben, können von jedem Mitglied an den Vorstand gebracht werden, welcher dann mit Zuziehung des Ausschusses über die Würdigung derselben entscheidet.
§ 18
Ein jedes Ausschußmitglied hat das Recht eine Ausschußsitzung zu fordern, insofern es Angelegenheiten und Verhältnisse des Vereins betrifft.
§ 19
Sämmtliche Musikalien und sonstige Utensilien des Vereins sind und bleiben dessen Eigenthum,so lange derselbe als solcher besteht; blos im Falle einer Auflösung haben sämmtliche noch wirkliche Mitglieder gleiche Ansprüche auf den Werth des verbleibenden Mobiliar-Vermögens.
Mögeldorf, im November 1873 (Fortsetzung folgt!)
spvgg Mögeldorf baut auf 2000
Ein Kinderhaus für 120 Kinder auf 1.200m² mit 1.800m² Garten wird auf dem Sportgelände der SpVgg Mögeldorf im Bereich des alten „Jahn“ entstehen. Im Zuge der Neugestaltung musste der alte Kabinentrakt dem Kinderhaus weichen und auf dem ehemaligen Hartgummiplatz wurde ein neuer Kabinentrakt mit 8 Kabinen gebaut, der demnächst der Fußballabteilung übergeben werden kann.
Neuer Kabinentrakt
Dass ein Sportverein einen Kabinentrakt errichtet ist erklärlich, aber warum baut die SpVgg Mögeldorf ein Kinderhaus? Lothar Meisinger (Präsident der SpVgg Mögeldorf 2000) gibt die Antwort: „Um die Erfolgsgeschichte unseres Vereins weiter schreiben zu können, müssen wir immer wieder unser Sportangebot und unsere Einnahmemöglichkeiten überprüfen. Dabei hat eine Analyse von 2017 ergeben, dass unser Gelände, außer der Halle (Schulvermietung) vormittags, bis in die Nachmittagsstunden weitestgehend ungenutzt ist. Die Schulvermietung entpuppte sich seit 2002 als die wichtigste Einnahmequelle bzgl. der Finanzierung unserer Halle und
Bauplatz
Dass ein Sportverein einen Kabinentrakt errichtet ist erklärlich, aber warum baut die SpVgg Mögeldorf ein Kinderhaus? Lothar Meisinger (Präsident der SpVgg Mögeldorf 2000) gibt die Antwort: „Um die Erfolgsgeschichte unseres Vereins weiter schreiben zu können, müssen wir immer wieder unser Sportangebot und unsere Einnahmemöglichkeiten überprüfen. Dabei hat eine Analyse von 2017 ergeben, dass unser Gelände, außer der Halle (Schulvermietung) vormittags, bis in die Nachmittagsstunden weitestgehend ungenutzt ist. Die Schulvermietung entpuppte sich seit 2002 als die wichtigste Einnahmequelle bzgl. der Finanzierung unserer Halle und so war es naheliegend auf den Gedanken zu kommen, ein Kinderhaus mit den Hauptnutzungszeiten von 8.00–17.00 Uhr zu bauen und zu vermieten.
Bauplan
Und was passt besser zu unserer Vereinsphilosophie, die da lautet „Stadtteilorientiert, Familienorientierter Breitensportverein“ als ein Kinderhaus mit Kinderkrippe, Kindergarten und Hort zu realisieren. Zumal die Stadt Nürnberg den Bedarf in unserem Sprengel ausdrücklich bestätigt hat und unser Vorhaben engagiert unterstützt. Es handelt sich auch nicht um eine gewöhnliches Kinderhaus, sondern um ein sogenanntes Sport- und Bewegungshaus. Dies bedeutet, von vorne herein ist ein enges Zusammenarbeiten zwischen Verein und dem Kinderhaus nötig. Alle Kinder sollen bei uns Mitglied sein und wir wollen den Familien mit unseerem Sportangeboteine Heimat geben.
Spatenstich
Die Planung für das Kinderhaus für 120 Kinder ist soweit abgeschlossen und wir befinden uns in der Ausschreibungsphase der einzelnen Baugewerke.
Im Frühjahr/Sommer soll es losgehen und unser Ziel ist zu Schulbeginn September 2022 das Gebäude einsatzbereit zu haben. Vorbereitende Maßnahmen, wie der Abbruch des alten Kabinentraktes und Fällung einzelner Bäume sind erledigt. Ein kleiner Spaziergang übers Gelände lohnt sich, um mal zu sehen wie groß das alte Jahn Areal eigentlich war. Im Eingangsbereich unserer Halle kann man von außen einen Lageplan und Grundrissplan besichtigen.“
Postsportverein erweitert an der Ziegenstraße sein Fitnessprogramm an der frischen Luft
Neben dem bisherigen Fitnesspark (am Schwimmbad) wurden jetzt sechs weitere Geräte zur Erhöhung der persönlichen Fitness installiert. 350.000 E hat die Anlage gekostet. An jedem der Geräte muss man sich über einen Zugangscode erst freischalten, bevor man mit seinen Übungen starten kann. Mit seinem Handy kann man sich nach der Anmeldung auch einzelne Übungen zeigen lassen. Das Sommerhalbjahr dürfte vielen einen Anreiz bieten, diese innovative Sportmöglichkeit auch einmal selbst zu testen. Wir wünschen dem Verein und allen Sportbegeisterten viel Freude mit den neuen Trainingsinstallationen.
Kulturladen Loni-Übler-Haus organisierten #CourageSchulenFürSolidarität_2021Nbg
Die „Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage“ aus Nürnberg führten dieses Frühjahr wieder eine gemeinsame Aktion im Rahmen der Nürnberger Wochen gegen Rassismus durch. Ermöglicht wurde dieses Projekt durch den Bezirksjugendring Mittelfranken und das Loni. Mit dabei waren zwölf Nürnberger Schulen, u.a. die Klasse 2a der Thusnelda Grund- und Mittelschule.
Ziele der Gemeinschaftsaktion waren es Solidarität mit benachteiligten Gruppen in der Gesellschaft zu zeigen und sich mit verschiedenen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinanderzusetzen. Außerdem sensibilisierten die Schülerinnen und Schüler für die Situation dieser Gruppen. Im Fokus standen alte Menschen, Geflüchtete, Transsexuelle, Menschen mit Handicaps und Frauen. Natürlich war auch die Frage der gesellschaftlichen Solidarität in Zeiten der Pandemie ein Thema.
Es wurden Kunstwerke und Werbung entfremdet, neue Objekte gestaltet und Sprüche sowie Aufrufe zur Solidarität entwickelt, um auf Diskriminierung aufmerksam zu machen und die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren. Die 2a der Thusneldaschule beschäftigte sich beispielsweise mit dem Thema „Solidarität mit Geflüchteten“. Sie hatten einen jungen Mann aus Palästina zu Besuch, der von seiner Fluchtgeschichte erzählte und berichtete, wie es ihm dann in Deutschland ergangen ist.
Die Ergebnisse aller Projekte wurden in Form von Bildern festgehalten und anschließend unter #CourageSchulenFürSolidarität_2021 Nbg veröffentlicht. Ebenfalls wurden Plakate in Nürnberg mit dem Verweis auf den Hashtag präsentiert, auf denen einige Kunstwerke der Schüler*innen zu sehen sind.
Corona bedingt wurde das Projekt der 4a der Thusneldaschule, die sich mit dem Thema „Menschen mit Handicap“ auseinandersetzen wird, in den Sommer verschoben. Die Klasse wird sich überlegen, wie man Solidarität zeigen und leben kann. Die daraus entstehenden Bilder werden dann auf der Homepage des Kulturladens gezeigt.
Danke wieder einmal allen beteiligten Schulen und Klassen für dieses wunderbare Projekt und ganz besonders natürlich auch für die finanzielle Unterstützung bei der „Stiftung Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ und der „Bürgerbewegung für Menschenwürde in Mittelfranken e.V.“.
Bilder: Loni-Haus
Langseebad sucht Unterstützer
Der Sommer kommt, Sie suchen Abkühlung und Erfrischung. Warum nicht einmal in einem Naturbad in Mögeldorf?
Nach soviel Corona braucht unser Mögeldorfer Naturbad Ihre Unterstützung. Nur mit einem guten Besuch lässt sich ein Badebetrieb auch auf Dauer durchführen. Und das Naturbad hat auch einen großen Vorteil: es ist ökologisch. Weder wird es künstlich mit Energie aufgeheizt noch ist es mit Chemikalien angereichert, sondern Natur pur. Die Berührung mit einem Fisch oder mit Algen sind mit eingeschlossen, aber man verlässt das Wasser auch mit einer samtig weichen Haut. Auch eine schöne Landschaft inmitten des Pegnitztals ist garantiert
Auch ein Naturbad will allerdings gepflegt sein. Das Wasser will von Algen und Blättern befreit sein, die Wiese gemäht. Dazu braucht es natürlich auch jede Menge ehrenamtliches Engagement. Wer also nicht nur Unterstützung durch seinen Besuch leisten will, als ehrenamtlicher Helfer wird jeder erfreut aufgenommen.
Für die Sicherheit ist durch Profis gesorgt. Mit einem geprüften Bademeister kann das schöne Naturbad in unserem Pegnitztal genossen werden. Haben wir Sie überzeugt?
Köhler
Tiergarten
Pinselohrschwein gestorben
Im Tiergarten der Stadt Nürnberg ist Anfang Januar 2021 das mit 18 Jahren älteste in europäischen Zoos lebende Pinselohrschwein gestorben. Pinselohrschwein (Potamochoerus porcus) Heidi kam am 5. Juli 2002 in Salzburg (Österreich) zur Welt und lebte seit dem 10. Mai 2005 in Nürnberg. Am Montag, 4. Januar 2021, musste die Schweineseniorin altersbedingt eingeschläfert werden.
Pelikane im Winterquartier
Während die meisten Tiere im Tiergarten der Stadt auch an Frosttagen auf ihren Freianlagen oder in den Tierhäusern untergebracht sind, kommen einige Vögel und Reptilien ins Winterquartier. Eingewintert werden etwa Waldrappe, Europäische Löffler oder Pelikane. Auch Griechische Landschildkröten werden frostfrei überwintert. Die im Tiergarten Nürnberg gehaltene Kolonie aus 29 Rosa- und Krauskopfpelikanen kommt ins Winterquartier, eine Halle im Betriebshof, sobald sich auf dem Weiher eine erste Eisschicht bildet. So wird der Tiergarten dem Sicherheitsbedürfnis der Vögel gerecht. Anderenfalls könnte es einem Fuchs gelingen, über das Eis des Weihers in die Kolonie einzudringen und die Vögel zu reißen.
Tiergarten baut einen Waldpfad
Im Tiergarten der Stadt Nürnberg entsteht mit Unterstützung der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg ein Waldpfad im obersten Bereich des Geländes. Seit 2006 entwickelt der Tiergarten ein umweltpädagogisches Konzept zur Vermittlung des Lebensraums des einheimischen Reichswalds. Ein Kernpunkt dieses Konzeptes ist die Idee, Besucher und Schülergruppen gezielt in die Kronenregion der heimischen Bäume zu führen. Bei dem bis zu 20 Meter hohen Waldpfad treffen die Zoogäste Waldvögel auf Kopfhöhe und Leoparden in der Baumkrone, spielen in schwindelerregender Höhe zwischen Himmel und Erde oder knien am Boden, um einen Feuersalamander zu beobachten.
Das Waldpfad-Projekt ist lange gereift und wird nun durch die großzügige Zuwendung der Zukunftsstiftung der Sparkasse in Höhe von drei Millionen Euro realisierbar. Oberbürgermeister Marcus König: „Die Sparkasse Nürnberg engagiert sich mit ihrer Zukunftsstiftung nachhaltig für die Stadt Nürnberg, für Natur und Umwelt und für die Bildung unserer Kinder. Mit der Förderung für dieses Projekt vereint sie alles drei: eine großzügige Spende für die Stadt, den Schutz unseres heimischen Waldes und ein pädagogisches Konzept, das Kindern die Natur näher bringt. Ich bedanke mich herzlich im Namen der Stadt dafür, dass wir dieses Projekt jetzt realisieren dürfen.“
Dr. Matthias Everding, Stiftungsvorstand der Zukunftsstiftung der Sparkasse Nürnberg: „Mit unserer Zukunftsstiftung wollen wir genau solche Projekte wie den Waldpfad ermöglichen. Denn hierbei es geht um unsere Zukunft, um unseren Wald, unser Klima. Der Waldpfad schafft die Verbindung zwischen umweltpädagogischem Konzept und dem Erlebnis mitten in den Baumkronen zu spazieren. Er wird Groß und Klein die Bedeutung des Waldes für unser aller Zukunft näherbringen. Eine Bereicherung für den Tiergarten und seine Besucher, die wir anlässlich unser 200-jährigen Sparkassenjubiläums sehr gerne mit drei Millionen Euro, der größten Zuwendung in der Geschichte der Zukunftsstiftung, möglich machen.“ Aus einem zweckgebundenen Nachlass für Asiatische Leoparden in Höhe von 960.000 Euro kann zudem ein „baumumfassendes“ Leopardengehege in den Waldpfad integriert werden.
xxxxNeu im Tiergarten: Das Moschustier
Im Tiergarten der Stadt Nürnberg lebt seit dem 10. Dezember 2020 ein erstes Exemplar des Sibirischen Moschustiers. Das Männchen kam auf Empfehlung des Europäischen Arterhaltungsprogramms EEP aus dem Zoo Leipzig nach Franken. Moschus, ist das nicht der sagenumwobene Duftstoff, der schweren Parfums ihren besonderen Duft verleiht? Tatsächlich werden Moschustiere seit Jahrtausenden gejagt, um an den wertvollen Duftstoff in den Drüsen der männlichen Tiere zu kommen. Moschustiere sind kleine Paarhufer. Sie leben in Mittel- und Ostasien und dort vorwiegend in bewaldeten, höheren Lagen der Bergregionen. In der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) wird das Sibirische Moschustier als „gefährdet“ geführt, der Populationstrend ist abnehmend.
Auswilderungsprojekt: Nürnberger Bartgeier brüten
Im kommenden Mai wird der bayerische Naturschutzverband „Landesbund für Vogelschutz“ (LBV) in Zusammenarbeit mit dem Nationalpark Berchtesgaden zum ersten Mal drei junge Bartgeier auswildern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei auch ein Jungvogel aus dem Tiergarten der Stadt Nürnberg stammen könnte, ist nun weiter gestiegen. Das Nürnberger Bartgeier-Paar hat vor kurzem mit der Brut begonnen, nachdem das Weibchen zwei Eier gelegt hatte. „Wir freuen uns sehr darüber, dass das Nürnberger Paar mit dem Brüten begonnen hat. Ein weiterer Schritt hin zu einem jungen fränkischen Bartgeier in den bayerischen Alpen ist somit getan“, sagt der LBVVorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Nachwuchssegen bei bedrohten Rotkopfschafen
Im Tiergarten der Stadt Nürnberg wuseln und purzeln derzeit ein Dutzend Lämmer der Rotkopfschafe durch das Gehege am Kinderzoo. In den letzten 20 Jahren wurden im Schnitt pro Jahr sieben Jungtiere geboren. Einen Nachwuchssegen wie im Jahr 2021 gab es in diesem Zeitraum nur in den Jahren 2007 und 2010. Zootierärztin Dr. Katrin Baumgartner, im Tiergarten auch zuständig für die Zucht seltener und bedrohter Haustierrassen, freut sich: „Solch ein Rekordergebnis tut dieser Tierart gut. Weltweit gibt es nur noch wenige hundert Tiere.“
Tiergarten der Stadt Nürnberg i.A. Dr. Nicola A. Mögel Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
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