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Heftausgabe August 2015 und Oktober 2015 ![]()
Die Zahl der Einbrüche steigt,
in Bayern über 28% in 2014, in
Nürnberg über 24%. In
Mittelfranken waren es 1.345
Einbrüche im Jahr 2014. „Vor
allem professionelle
Einbrecherbanden aus Osteuropa
lassen die Zahlen so massiv in
die Höhe schnellen“, berichtet
Ulrike Löw in der NN vom
9.6.2015. Die im Zuge des
G7-Gipfels durchgeführten
Grenzkontrollen hatten ein
immenses Ausmaß an Aufgriffen
durch die Polizei zur Folge. Ich
halte es für richtig, dass der
Bayer. Staatsminister der
Finanzen Dr. Markus Söder ein
zumindest zeitweises Aussetzen
des Schengen-Abkommens
überprüfen will. Denn, so Söder
in Bild am Sonntag vom
14.6.2015, Freizügigkeit sei
zwar ein hohes Gut. Sie dürfe
aber den Schutz der Bürger nicht
gefährden.
Ihre Polizei
Betrug, Diebstahl und Einbruch –
diese Delikte sind so alt wie
die Menschheit selbst und
trotzdem aktuell.
Vor dem Hintergrund von
steigenden Einbruchzahlen hat
das Thema natürlich eine
erhebliche Brisanz. Alle
Überlegungen und Maßnahmen
sollten mit ruhiger Hand geplant
und umgesetzt werden. Herr
Schiffer von der
Innenstadt-Wache hilft Ihnen im
alten Zeughaus, kommt aber auch
zur Beratung nach Hause.
Die polizeiliche Erfahrung
zeigt, dass es durchaus
geeignete und wirksame
Gegenmaßnahmen gibt. Um nicht
missverstanden zu werden, eine
hundertprozentige Sicherheit
wird es niemals geben. Es muss
heißen: „Machen wir es den
Gaunern so schwer wie möglich!“
Auch der oft gehörte Satz „Wir
sind doch versichert“ erzeugt
nur ein trügerisches Gefühl der
Sicherheit. Selbst wenn ihnen
materielle Schäden mehr oder
weniger umfassend ersetzt
werden. Das verlorengegangene
Sicherheitsgefühl in den eigenen
vier Wänden und die ideellen
Werte sind nicht oder nur sehr
schwer zurück zu bringen.
Es muss zunächst in
technische und
verhaltensbedingte Maßnahmen
unterschieden werden. Beide
stehen eigenständig
nebeneinander und sollten sich
idealerweise ergänzen. Aber ganz
ohne mechanischen Schutz geht es
doch nicht. Dieser ist natürlich
mit einem gewissen finanziellen
Aufwand verbunden, der sich aber
sicherlich lohnt. Für die
technischen Maßnahmen gibt es
ein umfangreiches Angebot von
Produkten und Überlegungen. Es
ist zwischen Nachrüstung der
vorhandenen Elemente und
Neuausstattung zu unterscheiden.
Welcher Weg den Vorzug erhält
muss individuell festgelegt
werden. Häufig ist eine
Nachrüstung zwar möglich aber
wirtschaftlich eher nicht der
vernünftigste Weg. Zu deutsch:
„Die Soße wäre teurer als die
Fische.“ Die polizeiliche
Empfehlungspraxis fußt
weitgehend auf Normen (DIN, VdS
...). Hat man sich entsprechend
entschieden, kommt der gar nicht
so unwesentliche Part des
fachgerechten Einbaus dazu.
Oftmals wird durch Schlampigkeit
oder mangelnden Sachverstand ein
an sich gutes Produkt
„größtenteils entwertet“.
Sprich, seine Eigenschaften
können nicht oder nur
unzureichend wirken. Der Teufel
steckt schließlich häufig im
Detail.
Stehen Baumaßnahmen
und/oder Anschaffungen für Haus,
Wohnung, Grundstück etc. an,
empfiehlt es sich auch das Thema
Sicherheit in die Überlegungen
einzubeziehen. Leider schenken
selbst erfahrene Architekten
diesem Themenbereich oft nicht
die ihm gebührende Beachtung.
Nur weil etwas neu ist und den
Vorgaben und Bestimmungen
bezüglich Wärmedämmung, Stil,
Gestaltung usw. entspricht, sagt
das nur sehr bedingt etwas über
den Schutz gegen Einbruch aus.
Einbruchschutz ist ein
gesondertes Thema. Er muss schon
in der Anfangsphase der
Planungen mit in die
Überlegungen einbezogen werden.
Sind Elemente erst einmal
bestellt, geliefert oder gar
eingebaut, wird eine
nachträgliche Um- oder
Nachrüstung meist sehr teuer und
dann leider unterlassen. Ganz
abgesehen davon, dass dabei
oftmals Kompromisse eingegangen
werden müssen, die leicht zu
vermeiden gewesen wären.
Bei neuen Elementen – Türen,
Fenster, Gittern, Rollladen, ...
ist die DIN EN 1627 in der
Widerstandklasse (RS) 2 für den
normalen „Hausgebrauch“
einschlägig. Genormte Elemente
finden sich bei industriell
gefertigten Bauteilen. Bei
Einzelanfertigungen durch einen
Handwerker sollten sie neben
einem widerstandsfähigen
Grundmaterial tunlichst auf
genormte Anbauteile achten. Bei
Schließzylindern ist die DIN
18252 in den
Angriffswiderstandklassen 1 oder
2, bei Türschutzbeschlägen die
DIN 18257 ab Klasse ES 1, zu
beachten. Erst die DIN 18251 ab
Klasse 4 ist für
Türeinsteckschlösser maßgeblich.
Die einbruchhemmende Nachrüstung
von Fensterbeschlägen ist z. B.
in der DIN 18104 Teil 2
geregelt.
Sie müssen sehen, dass z. B. eine Tür, die als Haustür angeboten wird, nicht automatisch und zwangsläufig auch die Kriterien erfüllt, welche momentan als Stand der Technik für einbruchhemmende Haustüren angesehen wird erfüllt. Auch die oftmals gestellte Forderung „Das soll schon eine gute Tür sein, die etwas aushält und wo nicht gleich jeder reinkommt“ ist nur bedingt als Vorgabe und Anforderungsprofil geeignet. Auch der Werkstoff (Holz, Kunststoff, Metall, ...), der Firmenname des Herstellers oder der Preis sollten nicht als alleinige Entscheidungsmerkmale herangezogen werden. Die Erfahrung zeigt, dass die gleichermaßen für handwerklich gefertigte Einzelstücke als auch für Elemente aus industrieller Fertigung gilt.
Weiterführende Hinweise und Wissenwertes finden Sie auch unter den Internetadressen: www.polizei.bayern.de Anmerkung: Wie schnell man in eine solche Situation geraten kann, zeigt der Überfall auf die JET-Tankstelle in der Ostendstraße in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 2015. Der Täter hatte in der Nähe des Tatorts einen Rucksack, ein Baseballcap und eine graue Kapuzenjacke weggeworfen. Anhand dieser Gegenstände fahndete die Polizei intensiv. Mit einer Hundestaffel nahm sie die Fährte auf. Von der Tankstelle flüchtete der Räuber durch die Unterführung bei der Thusneldaschule in das Wohngebiet zwischen Rettytrasse und Schmausenbuckstraße. Zwischen 1 und 2 Uhr stand der Polizeihubschrauber mit Suchscheinwerfer über dem Wohngebiet, die Polizeieinsatzwagen waren unterwegs, die Polizeihunde suchten in Einzelfällen die Gartengrundstücke ab. Als Bewohner habe ich die Situation natürlich verfolgt und versucht festzustellen, ob eine etwaige Flucht auf mein eigenes Grundstück fortgesetzt wird. Mein Sicherheitsgefühl ist jedenfalls nachhaltig beeinträchtigt worden. Daß dies nicht ganz unberechtigt ist, zeigt ja auch, dass nur unwesentlich später bei unserem Stamos bei Mögeldorf 2000 gleich zweimal eingebrochen wurde.
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Kö |
Letzte Änderung:
20.10.2015 |