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Prüfung der Unterschutzstellungsvorschläge nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

im Rahmen der Biotopkartierung der Stadt Nürnberg von 2008 als Basis

 für die Einleitung von Unterschutzstellungsverfahren.


 

hier:
Geplantes Naturschutzgebiet im östlichen Pegnitztal

Mit Beschluss des Umweltausschusses vom 09.05.2012 erging der Auftrag an die Verwaltung, die Prüfung des Unterschutzstellungsvorschlags des Pegnitztals Ost als Naturschutzgebiet als Basis für die Empfehlung zur Einleitung eines entsprechenden Unterschutzstellungsverfahrens an die Regierung von Mittelfranken vorzunehmen. Ausgangspunkt dafür war ein entsprechender Unterschutzstellungsvorschlag aus der letzten Stadtbiotopkartierung, die 2008 abgeschlossen wurde.

Die höchste Schutzkategorie ist der Schutzstatus als Naturschutzgebiet. Der Bereich des östlichen Pegnitztales erfüllt höchste ökologische Wertmaßstäbe und wurde als einziges neues Naturschutzgebiet im Stadtgebiet vorgeschlagen. Generell ist für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturschutzgebiete die höhere Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken) zuständig. Das Verfahren soll im Dialog und einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern erfolgen. Der Naturschutzbeirat hat in seinen Sitzungen vom 17.01.2012 und 07.10.2014 das Vorhaben und die dargestellte Vorgehensweise begrüßt.

Das Pegnitztal Ost steht bereits unter Landschaftsschutz und ist sowohl als Wasserschutzgebiet wie auch als europäisches Schutzgebiet Natura 2000 ausgewiesen.

Erste informelle Gespräche hat das Umweltamt mit dem hauptsächlich betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksnutzer, der
N-ERGIE AG, geführt. Dabei zeigte die NERGIE AG Verständnis für den Unterschutzstellungsvorschlag, zumal sie sich der Schutzwürdigkeit des Wasser- und Landschaftsschutzgebietes bewusst ist. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die Unterschutzstellung die Belange und die Interessen der N-ERGIE AG bei der Gewinnung des Trinkwassers in diesem Gebiet vorrangig berücksichtigen müsste.

Der normative Adressat von Reglementierungen im Falle einer Unterschutzstellung sind in erster Linie Dritte und nicht die N-ERGIE. Es wird davon ausgegangen, dass von der zuständigen höheren Naturschutzbehörde eine Verordnung erlassen wird, aus der sich für die N-ERGIE AG keine nennenswerten zusätzlichen Einschränkungen ergeben, die wesentlich über die bereits durch die Baugesetze des Bundes und Bayerns, das Bayerische- bzw. Bundesnaturschutzgesetz, das europäische Schutzgebiet Natura 2000, die Landschaftsschutzverordnung und die Wasserschutzgebietsverordnung bestehenden Einschränkungen, hinausgehen. In vergleichbaren Verordnungen mit der Überlagerung Naturschutz – und Wasserschutzgebieten, ist es durchaus üblich, Maßnahmen, die zum Betrieb, zur Überwachung, Wartung, Erhaltung und Instandsetzung von bestehenden Wasserversorgungsanlagen sowie der Wasserversorgung erforderlich sind, von den Reglementierungen der entsprechenden Verordnung auszunehmen.


 
 Erste Einschätzung zum Naturschutzgebietsansichten der Stadt durch den Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf. e.V.
 

Die N-ERGIE AG hat sich bereit erklärt, unter den genannten Voraussetzungen für die Gestaltung einer Naturschutzgebietsverordnung zur Verfügung zu stehen und hat eine konstruktive Zusammenarbeit zugesichert (s. beil. Schreiben vom 24.05.2013). Das Umweltamt wird die N-ERGIE AG im Fortgang weiterhin einbinden.

Anfang 2015 sind die verwaltungsinternen Instruktionen und ein Bürgergespräch mit Regierung und Eigentümern mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit geplant, im Mai 2015 die Unterrichtung des Naturschutzbeirates und anschließend die Behandlung im Umweltausschuss und Stadtrat.
Erste Einschätzung zum Naturschutzgebietansinnen der Stadt durch den Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V.

Das Pegnitztal Ost ist heute schon durch das Wasserschutzgebiet und durch das Landschaftsschutzgebiet gut geschützt. Das Tal wird als Naherholungsgebiet im Nürnberger Osten gerne genutzt. Nach unserer Meinung gehen die Bürger mit Bedacht und pfleglich mit der Natur um. Wir können daher nicht erkennen, dass über einen noch höheren Schutzstatus außer weiteren Verboten und Einschränkungen für die Bürger etwas erreicht wird. Das einfachste ist es, den Entwurf für ein Naturschutzgebiet zu verwerfen und zurückzuziehen.


Wolfang Köhler

 


Mehr Schutz für das Pegnitztal

Stadtbiotopkartierung schlägt für das östliche Pegnitztal eine Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG) vor
Kaum zu glauben aber wahr: Zentrumsnah hat sich im östlichen Pegnitztal in der Großstadt Nürnberg ein grünes Schmuckstück der Natur entwickelt. Dieses beliebte Naherholungsziel leistet dank der naturnahen Pflege der N-ERGIE, des Service öffentlichen Raum, des Tiergarten Nürnberg und einiger privater Grundstückseigentümer einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. In der Stadtbiotopkartierung von 2008 wurde das Gebiet deshalb für eine Unterschutzstellung als NSG vorgeschlagen. Der Umweltausschuss der Stadt Nürnberg hat die Verwaltung beauftragt, eine Ausweisung zu prüfen. Damit wurde der ökologisch herausragenden Bedeutung dieses einzigartigen Gebietes Rechnung getragen. Vor Beginn eines förmlichen Verfahrens haben der Umweltreferent der Stadt Nürnberg, Herr Dr. Peter Pluschke und die Höhere Naturschutzbehörde/Reg.v.Mfr. Herr Claus Rammler den Dialog mit den betroffenen Eigentümern und den Bürgerinnen und Bürgern gesucht. Am 15.01.2015 fand dazu eine Veranstaltung statt.

Was macht das östliche Pegnitztal so wertvoll?
Der rund 250 ha große Bereich des östlichen Pegnitztales erfüllt aufgrund seines Strukturreichtums und einer hohen Anzahl geschützter Arten höchste ökologische Wertmaßstäbe. Die Lebensräume wechseln von wertvollen Magerrasenbeständen in verschiedensten Ausprägungen zu Feuchtgebieten und Auenwaldbeständen.

Worin liegt der Nutzen einer Ausweisung als Naturschutzgebiet ?
Das Pegnitztal Ost steht schon heute unter Landschaftsschutz und ist sowohl als Wasserschutzgebiet wie auch als europäisches Schutzgebiet Natura 2000 ausgewiesen. Gemäß Art. 30 Bayerischem Naturschutzgesetz dürfen landwirtschaftliche Nutzflächen während der Aufwuchszeit nicht betreten werden.

Wenn die Qualität dieses beliebten Naherholungsgebietes auf Dauer erhalten bleiben soll, bietet der Status eines Naturschutzgebietes die Chance, Störungen und Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg beschreibt bereits 1996 den hohen Erholungsdruck im östlichen Pegnitztal und fordert Maßnahmen der Besucherlenkung und der teilweisen Verlegung von Wegen auf Teilstrecken.

Mit der Ausweisung als NSG können künftig staatliche Mittel z.B. für die Verlagerung von Wegen aus besonders schutzwürdigen Kernbereichen zur Verfügung gestellt werden. Altbäume, in denen auch der höchst seltene Eremit lebt dürfen sich dann zu wahren Methusalembäumen entwickeln und in Würde altern, ohne dass die Verkehrssicherungspflicht zum Problem wird. Staatliche Mittel für Landschaftspflegemaßnahmen sind in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten eher gewährleistet.

Ein großes Problem stellt derzeit der Hundekot dar. Er verunreinigt zunehmend die Wiesen und kann Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben. Die Verunreinigung des Wiesenschnitts gefährdet außerdem die künftige Nutzung und Pflege der Offenlandflächen.

Der Nürnberger Tiergarten mäht und verfüttert das Mähgut bislang als Grünfutter an seine Zootiere. Durch kontaminiertes Futter können die Tiere erkranken. Liegengelassene Spielstöckchen können landwirtschaftliche Geräte beschädigen. Wir brauchen den Tiergarten weiter als Abnehmer des Mähgutes. Ohne regelmäßige Mahd geht die Lebensraumvielfalt im Talraum zurück und damit auch die besondere Qualität dieses Naherholungsgebietes. Dem kann mit einem Konzept für die Hundehaltung in der Naturschutzgebietsverordnung entgegengewirkt werden. Details sind im weiteren Verfahren noch zu klären.

Das Beispiel NSG Hainberg zeigt wie es geht
Umweltreferat und Umweltamt haben durchweg positive Erfahrungen. So konnten im NSG Hainberg die Probleme insgesamt befriedigend gelöst werden, auch wenn es immer wieder einzelne Hundehalter gibt, die sich verständnislos zeigen. Die Bevölkerung in Gebersdorf identifiziert sich mit „ihrem Naturschutzgebiet“ und achtet mit auf die Einhaltung der Spielregeln. Die Erfahrungen bestärken uns darin, dass die Mehrzahl der Hundehalter einsichtig ist und eine Regelung akzeptiert, bei der alle aufeinander Rücksicht nehmen. In dem stark frequentierten Naherholungsgebiet bedeutet das einen Gewinn für alle Beteiligten.

Was bedeutet eine Unterschutzstellung für die Grundstückseigentümer?
Für die Eigentümer werden sich keine nennenswerten zusätzlichen Einschränkungen ergeben. Die N-ERGIE als Haupteigentümer hat sich bereit erklärt, unter den genannten Voraussetzungen für die Gestaltung einer Naturschutzgebietsverordnung zur Verfügung zu stehen und hat eine konstruktive Zusammenarbeit zugesichert

Schafe und Naturschutz – eine bewährte Allianz im Pegnitztal
Eine Station des Naturerlebnispfad im östlichen Pegnitztal zur Schafbeweidung heißt: „Hier arbeite ich“. Wir können versichern: Das vertraute Idyll der Schafe bleibt im NSG auf jeden Fall erhalten. Auch am Hainberg sind Schafe als Landschaftspfleger tätig.

Wie geht es weiter?
Bei der Veranstaltung am 15.01.2015 wurde das Thema erwartungsgemäß lebhaft und kontrovers diskutiert. Wir hoffen, dass zum Nachdenken angeregt wurde und Verständnis für unser Anliegen geweckt werden konnte. Das Umweltreferat wird Einwendungen sorgfältig auswerten und dem Stadtrat einen Bericht vorlegen. Wenn der Stadtrat eine entsprechende Empfehlung abgibt, wird die Regierung von Mittelfranken als zuständige Behörde anschließend ein Unterschutzstellungsverfahren einleiten.


Eine Chance für die Zukunft
Die Ausweisung als NSG würde dem östlichen Pegnitztal zusätzlichen Glanz verleihen. Die Stadt Nürnberg und die Regierung von Mittelfranken können ein Zeichen setzen, dass sie das einzigartige Gebiet auch künftig für die Nürnberger Bevölkerung von Bebauung freihalten wollen.

Dr. Peter Pluschke
Referent für Umwelt und Gesundheit
Kontakt im Umweltamt:
Vera Boser Tel.231 5856,
Dorothea de Koning Tel. 231 5862

Weitere Informationen unter
http://www.umweltamt.nuernberg.de
Der Vorstadtverein Nürnberg-Mögeldorf

 

Sand-Grasnelke
Die
Strand-Grasnelke (Armeria maritima), sehr häufig auch Gewöhnliche Grasnelke genannt, ist eine Pflanzenart, die zur Familie der Bleiwurzgewächse (Plumbaginaceae) gehört. Anders als ihr Name vermuten lässt, ist sie keine Nelke. Sie ist ein typisches Florenelement der Salzwiesen an der Meeresküste. Das Salz scheidet sie über spezielle Drüsen auf der Blattoberfläche aus. Die Pflanze wurde früher als Mittel gegen Epilepsie verwendet wegen des Gehalts an Plumbagin, welches jedoch stark reizend ist. Sie wird häufig als Zierpflanze in Gärten angepflanzt. Sand-Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata): besitzt größere äußere Hüllblätter als subsp. maritima, diese sind 10 bis 25 mm lang, lanzettlich und lang zugespitzt. Die Blütenköpfe erreichen einen Durchmesser von 18 bis 25 mm. Die spitzen Blätter sind 5 bis 12 cm lang und 2 bis 3 mm breit und einnervig. Der Blütenstandsschaft ist stets kahl.
Alteiche - Eiche

Buchengewächse. Der deutsche Name ist mit dem lateinischen esca für Speise verwandt,  was darauf hinweist, dass Eichenfrüchte früher große Bedeutung für die Schweinehaltung hatten.
Bruchweide

Die Bruch-Weide, auch Knack-Weide genannt, ist eine Pflanzenart aus der  Gattung der Weiden. Ihre deutschen und botanischen Namen verdankt diese Art ihren dünnen Zweigen, die mit einem glatten Bruch und vernehmlichem Knacken an der Basis leicht brechen. Durch Hochwasser werden diese häufig abgerissen und wurzeln dann wieder,  wenn sie andernorts ans Ufer geschwemmt werden.
Knabenkräuter
Mehrere Gattungen der Orchideen werden im Volksmund Knabenkräuter genannt. Botanisch gesehen handelt es sich um die Gattungen Dactylorhiza, Orchis und einige andere, teils monotypische Gattungen.
   
Knabenkräuter

Mehrere
Gattungen der Orchideen werden im Volksmund Knabenkräuter genannt. Botanisch gesehen handelt es sich um die Gattungen Dactylorhiza, Orchis und einige andere, teils monotypische Gattungen.
Blauflügel-Prachtlibelle
Die Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) ist eine Libellenart aus der Familie der Prachtlibellen (Calopterygidae) innerhalb der Kleinlibellen. Sie ist neben der Gebänderten Prachtlibelle (Calopteryx  splendens) die einzige Art der Prachtlibellen in Mitteleuropa und fällt vor allem durch die namensgebenden blauen Flügel der Männchen auf. Die Imago der Blauflügel-Prachtlibelle erreicht eine Flügelspannweite von 6,5 bis 7 Zentimetern.
 
Purpurspanne

Der Ampfer-Purpurspanner, auch einfach nur Purpurspanner, Sauerampfer-Purpurbindenspanner oder
Vogelknöterich-Purpurbindenspanner genannt, ist ein Schmetterling aus der Familie der Spanner.

Erermit

Der Eremit ist ein Käfer aus der Unterfamilie der Rosenkäfer, er wird auch Juchtenkäfer genannt. Der von den Mai- und Mistkäfern bekannte Fühlerbau,  die kräftigen Grabbeine und die als Engerlinge  bekannte Form der Larven weisen den Eremiten als Mitglied der Überfamilie Scarabaeoidea aus.
Schafe auf der Wiese.

Die Schafe sind eine Säugetiergattung aus der Gruppe der Ziegenartigen. Sie umfassen fünf Arten, darunter das Wildschaf, aus dem das Hausschaf hervorgegangen ist.

 Infos zu Bilder: Quelle: www.Wikipedia.de | Letzte Änderung: 12.04.2015 Seitenanfang