hier:
Geplantes
Naturschutzgebiet im östlichen Pegnitztal
Mit Beschluss des Umweltausschusses vom
09.05.2012 erging der Auftrag an die Verwaltung,
die Prüfung des Unterschutzstellungsvorschlags
des Pegnitztals Ost als Naturschutzgebiet als
Basis für die Empfehlung zur Einleitung eines
entsprechenden Unterschutzstellungsverfahrens an
die Regierung von Mittelfranken vorzunehmen.
Ausgangspunkt dafür war ein entsprechender
Unterschutzstellungsvorschlag aus der letzten
Stadtbiotopkartierung, die 2008 abgeschlossen
wurde.
Die höchste Schutzkategorie ist der Schutzstatus
als Naturschutzgebiet. Der Bereich des östlichen
Pegnitztales erfüllt höchste ökologische
Wertmaßstäbe und wurde als einziges neues
Naturschutzgebiet im Stadtgebiet vorgeschlagen.
Generell ist für den Erlass von
Rechtsverordnungen über Naturschutzgebiete die
höhere Naturschutzbehörde (Regierung von
Mittelfranken) zuständig. Das Verfahren soll im
Dialog und einvernehmlich mit den
Grundstückseigentümern erfolgen. Der
Naturschutzbeirat hat in seinen Sitzungen vom
17.01.2012 und 07.10.2014 das Vorhaben und die
dargestellte Vorgehensweise begrüßt.
Das Pegnitztal Ost steht bereits unter
Landschaftsschutz und ist sowohl als
Wasserschutzgebiet wie auch als europäisches
Schutzgebiet Natura 2000 ausgewiesen.
Erste informelle Gespräche hat das Umweltamt mit
dem hauptsächlich betroffenen
Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksnutzer,
der
N-ERGIE AG, geführt. Dabei zeigte die NERGIE AG
Verständnis für den
Unterschutzstellungsvorschlag, zumal sie sich
der Schutzwürdigkeit des Wasser- und
Landschaftsschutzgebietes bewusst ist.
Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die
Unterschutzstellung die Belange und die
Interessen der N-ERGIE AG bei der Gewinnung des
Trinkwassers in diesem Gebiet vorrangig
berücksichtigen müsste.
Der normative Adressat von Reglementierungen im
Falle einer Unterschutzstellung sind in erster
Linie Dritte und nicht die N-ERGIE. Es wird
davon ausgegangen, dass von der zuständigen
höheren Naturschutzbehörde eine Verordnung
erlassen wird, aus der sich für die N-ERGIE AG
keine nennenswerten zusätzlichen Einschränkungen
ergeben, die wesentlich über die bereits durch
die Baugesetze des Bundes und Bayerns, das
Bayerische- bzw. Bundesnaturschutzgesetz, das
europäische Schutzgebiet Natura 2000, die
Landschaftsschutzverordnung und die
Wasserschutzgebietsverordnung bestehenden
Einschränkungen, hinausgehen. In vergleichbaren
Verordnungen mit der Überlagerung Naturschutz –
und Wasserschutzgebieten, ist es durchaus
üblich, Maßnahmen, die zum Betrieb, zur
Überwachung, Wartung, Erhaltung und
Instandsetzung von bestehenden
Wasserversorgungsanlagen sowie der
Wasserversorgung erforderlich sind, von den
Reglementierungen der entsprechenden Verordnung
auszunehmen.

Erste
Einschätzung zum Naturschutzgebietsansichten der
Stadt durch den Bürger- und Geschichtsverein
Mögeldorf. e.V.
Die N-ERGIE AG hat sich
bereit erklärt, unter den genannten
Voraussetzungen für die Gestaltung einer
Naturschutzgebietsverordnung zur Verfügung zu
stehen und hat eine konstruktive Zusammenarbeit
zugesichert (s. beil. Schreiben vom 24.05.2013).
Das Umweltamt wird die N-ERGIE AG im Fortgang
weiterhin einbinden.
Anfang 2015 sind die verwaltungsinternen
Instruktionen und ein Bürgergespräch mit
Regierung und Eigentümern mit begleitender
Öffentlichkeitsarbeit geplant, im Mai 2015 die
Unterrichtung des Naturschutzbeirates und
anschließend die Behandlung im Umweltausschuss
und Stadtrat.
Erste Einschätzung zum Naturschutzgebietansinnen
der Stadt durch den Bürger- und Geschichtsverein
Mögeldorf e.V.
Das Pegnitztal Ost ist heute schon durch das
Wasserschutzgebiet und durch das
Landschaftsschutzgebiet gut geschützt. Das Tal
wird als Naherholungsgebiet im Nürnberger Osten
gerne genutzt. Nach unserer Meinung gehen die
Bürger mit Bedacht und pfleglich mit der Natur
um. Wir können daher nicht erkennen, dass über
einen noch höheren Schutzstatus außer weiteren
Verboten und Einschränkungen für die Bürger
etwas erreicht wird. Das einfachste ist es, den
Entwurf für ein Naturschutzgebiet zu verwerfen
und zurückzuziehen.
Wolfang Köhler
Mehr Schutz für das Pegnitztal
Stadtbiotopkartierung schlägt für das östliche
Pegnitztal eine Ausweisung als Naturschutzgebiet
(NSG) vor
Kaum zu glauben aber wahr: Zentrumsnah hat sich
im östlichen Pegnitztal in der Großstadt
Nürnberg ein grünes Schmuckstück der Natur
entwickelt. Dieses beliebte Naherholungsziel
leistet dank der naturnahen Pflege der N-ERGIE,
des Service öffentlichen Raum, des Tiergarten
Nürnberg und einiger privater
Grundstückseigentümer einen wichtigen Beitrag
zum Erhalt der biologischen Vielfalt. In der
Stadtbiotopkartierung von 2008 wurde das Gebiet
deshalb für eine Unterschutzstellung als NSG
vorgeschlagen. Der Umweltausschuss der Stadt
Nürnberg hat die Verwaltung beauftragt, eine
Ausweisung zu prüfen. Damit wurde der ökologisch
herausragenden Bedeutung dieses einzigartigen
Gebietes Rechnung getragen. Vor Beginn eines
förmlichen Verfahrens haben der Umweltreferent
der Stadt Nürnberg, Herr Dr. Peter Pluschke und
die Höhere Naturschutzbehörde/Reg.v.Mfr. Herr
Claus Rammler den Dialog mit den betroffenen
Eigentümern und den Bürgerinnen und Bürgern
gesucht. Am 15.01.2015 fand dazu eine
Veranstaltung statt.
Was macht das östliche Pegnitztal so wertvoll?
Der rund 250 ha große Bereich des östlichen
Pegnitztales erfüllt aufgrund seines
Strukturreichtums und einer hohen Anzahl
geschützter Arten höchste ökologische
Wertmaßstäbe. Die Lebensräume wechseln von
wertvollen Magerrasenbeständen in
verschiedensten Ausprägungen zu Feuchtgebieten
und Auenwaldbeständen.
Worin liegt der Nutzen einer Ausweisung als
Naturschutzgebiet ?
Das Pegnitztal Ost steht schon heute unter
Landschaftsschutz und ist sowohl als
Wasserschutzgebiet wie auch als europäisches
Schutzgebiet Natura 2000 ausgewiesen. Gemäß Art.
30 Bayerischem Naturschutzgesetz dürfen
landwirtschaftliche Nutzflächen während der
Aufwuchszeit nicht betreten werden.
Wenn die Qualität dieses beliebten
Naherholungsgebietes auf Dauer erhalten bleiben
soll, bietet der Status eines
Naturschutzgebietes die Chance, Störungen und
Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt
Nürnberg beschreibt bereits 1996 den hohen
Erholungsdruck im östlichen Pegnitztal und
fordert Maßnahmen der Besucherlenkung und der
teilweisen Verlegung von Wegen auf Teilstrecken.
Mit der Ausweisung als NSG können künftig
staatliche Mittel z.B. für die Verlagerung von
Wegen aus besonders schutzwürdigen Kernbereichen
zur Verfügung gestellt werden. Altbäume, in
denen auch der höchst seltene Eremit lebt dürfen
sich dann zu wahren Methusalembäumen entwickeln
und in Würde altern, ohne dass die
Verkehrssicherungspflicht zum Problem wird.
Staatliche Mittel für Landschaftspflegemaßnahmen
sind in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten
eher gewährleistet.
Ein großes Problem stellt derzeit der Hundekot
dar. Er verunreinigt zunehmend die Wiesen und
kann Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben.
Die Verunreinigung des Wiesenschnitts gefährdet
außerdem die künftige Nutzung und Pflege der
Offenlandflächen.
Der Nürnberger Tiergarten mäht und verfüttert
das Mähgut bislang als Grünfutter an seine Zootiere.
Durch kontaminiertes Futter können die Tiere
erkranken. Liegengelassene Spielstöckchen können
landwirtschaftliche Geräte beschädigen. Wir
brauchen den Tiergarten weiter als Abnehmer des
Mähgutes. Ohne regelmäßige Mahd geht die
Lebensraumvielfalt im Talraum zurück und damit
auch die besondere Qualität dieses
Naherholungsgebietes. Dem kann mit einem Konzept
für die Hundehaltung in der
Naturschutzgebietsverordnung entgegengewirkt
werden. Details sind im weiteren Verfahren noch
zu klären.
Das Beispiel NSG Hainberg zeigt wie es geht
Umweltreferat und Umweltamt haben durchweg
positive Erfahrungen. So konnten im NSG Hainberg
die Probleme insgesamt befriedigend gelöst
werden, auch wenn es immer wieder einzelne
Hundehalter gibt, die sich verständnislos
zeigen. Die Bevölkerung in Gebersdorf
identifiziert sich mit „ihrem Naturschutzgebiet“
und achtet mit auf die Einhaltung der
Spielregeln. Die Erfahrungen bestärken uns
darin, dass die Mehrzahl der Hundehalter
einsichtig ist und eine Regelung akzeptiert, bei
der alle aufeinander Rücksicht nehmen. In dem
stark frequentierten Naherholungsgebiet bedeutet
das einen Gewinn für alle Beteiligten.
Was bedeutet eine Unterschutzstellung für die
Grundstückseigentümer?
Für die Eigentümer werden sich keine
nennenswerten zusätzlichen Einschränkungen
ergeben. Die N-ERGIE als Haupteigentümer hat
sich bereit erklärt, unter den genannten
Voraussetzungen für die Gestaltung einer
Naturschutzgebietsverordnung zur Verfügung zu
stehen und hat eine konstruktive Zusammenarbeit
zugesichert
Schafe und Naturschutz – eine bewährte Allianz
im Pegnitztal
Eine Station des Naturerlebnispfad im östlichen
Pegnitztal zur Schafbeweidung heißt: „Hier
arbeite ich“. Wir können versichern: Das
vertraute Idyll der Schafe bleibt im NSG auf
jeden Fall erhalten. Auch am Hainberg sind
Schafe als Landschaftspfleger tätig.
Wie geht es weiter?
Bei der Veranstaltung am 15.01.2015 wurde das
Thema erwartungsgemäß lebhaft und kontrovers
diskutiert. Wir hoffen, dass zum Nachdenken
angeregt wurde und Verständnis für unser
Anliegen geweckt werden konnte. Das
Umweltreferat wird Einwendungen sorgfältig
auswerten und dem Stadtrat einen Bericht
vorlegen. Wenn der Stadtrat eine entsprechende
Empfehlung abgibt, wird die Regierung von
Mittelfranken als zuständige Behörde
anschließend ein Unterschutzstellungsverfahren
einleiten.
Eine Chance für die Zukunft
Die Ausweisung als NSG würde dem östlichen
Pegnitztal zusätzlichen Glanz verleihen. Die
Stadt Nürnberg und die Regierung von
Mittelfranken können ein Zeichen setzen, dass
sie das einzigartige Gebiet auch künftig für die
Nürnberger Bevölkerung von Bebauung freihalten
wollen.
Dr. Peter Pluschke
Referent für Umwelt und Gesundheit
Kontakt im Umweltamt:
Vera Boser Tel.231 5856,
Dorothea de Koning Tel. 231 5862
Weitere Informationen unter
http://www.umweltamt.nuernberg.de

Der Vorstadtverein
Nürnberg-Mögeldorf

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Sand-Grasnelke
Die
Strand-Grasnelke
(Armeria
maritima), sehr
häufig auch
Gewöhnliche
Grasnelke
genannt, ist
eine
Pflanzenart, die
zur Familie der
Bleiwurzgewächse
(Plumbaginaceae)
gehört. Anders
als ihr Name
vermuten lässt,
ist sie keine
Nelke.
Sie ist ein
typisches
Florenelement
der
Salzwiesen
an der
Meeresküste. Das
Salz
scheidet sie
über spezielle
Drüsen auf der
Blattoberfläche
aus. Die Pflanze
wurde früher als
Mittel gegen
Epilepsie
verwendet wegen
des Gehalts an
Plumbagin,
welches jedoch
stark reizend
ist. Sie wird
häufig als
Zierpflanze
in Gärten
angepflanzt.
Sand-Grasnelke
(Armeria
maritima subsp.
elongata):
besitzt größere
äußere
Hüllblätter als
subsp. maritima,
diese sind 10
bis 25 mm lang,
lanzettlich und
lang zugespitzt.
Die Blütenköpfe
erreichen einen
Durchmesser von
18 bis 25 mm.
Die spitzen
Blätter sind 5
bis 12 cm lang
und 2 bis 3 mm
breit und
einnervig. Der
Blütenstandsschaft
ist stets kahl. |
Alteiche - Eiche
Buchengewächse.
Der deutsche
Name ist mit dem
lateinischen
esca für Speise
verwandt,
was darauf
hinweist, dass
Eichenfrüchte
früher große
Bedeutung für
die
Schweinehaltung
hatten. |
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Bruchweide
Die Bruch-Weide,
auch Knack-Weide
genannt, ist
eine Pflanzenart
aus der
Gattung der
Weiden. Ihre
deutschen und
botanischen
Namen verdankt
diese Art ihren
dünnen Zweigen,
die mit einem
glatten Bruch
und
vernehmlichem
Knacken an der
Basis leicht
brechen. Durch
Hochwasser
werden diese
häufig
abgerissen und
wurzeln dann
wieder,
wenn sie
andernorts ans
Ufer geschwemmt
werden. |
Knabenkräuter
Mehrere
Gattungen der
Orchideen werden
im Volksmund
Knabenkräuter
genannt.
Botanisch
gesehen handelt
es sich um die
Gattungen
Dactylorhiza,
Orchis
und einige
andere, teils
monotypische
Gattungen. |
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Knabenkräuter
Mehrere
Gattungen
der
Orchideen
werden im
Volksmund
Knabenkräuter
genannt.
Botanisch
gesehen handelt
es sich um die
Gattungen
Dactylorhiza,
Orchis und
einige andere,
teils
monotypische
Gattungen. |
Blauflügel-Prachtlibelle
Die
Blauflügel-Prachtlibelle
(Calopteryx
virgo) ist
eine Libellenart
aus der Familie
der
Prachtlibellen (Calopterygidae)
innerhalb der
Kleinlibellen.
Sie ist neben
der Gebänderten
Prachtlibelle (Calopteryx
splendens)
die einzige Art
der
Prachtlibellen
in Mitteleuropa
und fällt vor
allem durch die
namensgebenden
blauen Flügel
der Männchen
auf. Die Imago
der
Blauflügel-Prachtlibelle
erreicht eine
Flügelspannweite
von 6,5 bis 7
Zentimetern. |
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Purpurspanne
Der
Ampfer-Purpurspanner,
auch einfach nur
Purpurspanner,
Sauerampfer-Purpurbindenspanner
oder
Vogelknöterich-Purpurbindenspanner
genannt, ist ein
Schmetterling
aus der Familie
der Spanner.
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Erermit
Der Eremit ist
ein Käfer aus
der Unterfamilie
der Rosenkäfer,
er wird auch
Juchtenkäfer
genannt. Der von
den Mai- und
Mistkäfern
bekannte
Fühlerbau,
die kräftigen
Grabbeine und
die als
Engerlinge
bekannte Form
der Larven
weisen den
Eremiten als
Mitglied der
Überfamilie
Scarabaeoidea
aus. |
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Schafe
auf der Wiese.
Die Schafe
sind eine
Säugetiergattung
aus der Gruppe
der
Ziegenartigen.
Sie umfassen
fünf Arten,
darunter das
Wildschaf, aus
dem das
Hausschaf
hervorgegangen
ist. |
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