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Der Oberbürgermeister hat hierzu mit Schreiben vom 14. August 2013 wie folgt Stellung genommen:

 

Sehr geehrter Herr Köhler, lieber Kollege

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8.7.2013 in dem Sie die Sorgen des Bürger- und Geschichtsvereins Mögeldof e.V. darlegen, welche das Gutachten des beauftragten Planungsbüros zu einem geplanten Vergnügunsstättenkonzept für die Stadt Nürnberg ausgelöst hat.

 

Ich erlaube mir an dieser Stelle nochmals die Schutzziele des geplanten Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Nürnberg aufzuführen, die selbstverständlich für alle Stadtteile gelten:

  • Schutz der Wohnnutzungen und der sozialen Einrichtungen

  • Schutz des Stadt- und Ortsbilds

  • Schutz der Angebotsvielfalt von traditionellen Einzelhandels- und Dienstleistungsbereichen

  • Schutz der traditionellen Gewerbebetriebe und Gewerbegebieten

  • Schutz des Bodenpreisgefüges insbesondere der innerstädtischen Nebenlagen und der Gewerbegebiete

  • sowie die Vermeidung von Häufungen bzw. Konzentrationen von Vergnügungsstätten

Darüber hinaus wird ein Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Nürnberg keinesfalls die Vermehrung von Spielhallen und ähnlichen Nutzungen fördern! Vielmehr werden sich diese Nutzungen mittelfristig, unter strenger Einhaltung planungsrechtlicher und wesentlich verschärfter ordnungsrechtlicher Regelungen, nur in bestimmten Zulässigkeitsbereichen ausnahmsweise niederlassen können.

 

Nach meiner Ansicht bietet das Gutachten eine hervorragende Grundlage für die weitere Diskussion in der Gesamtstadt und in den Stadtteilen. Wie Sie aus der Ausschussvorlage entnehmen konnten, wird die Verwaltung bei Bedarf zusätzlich zu der Informationsveranstaltung für die Gesamtstadt, in den betroffenen Gebieten begleitende öffentliche Informationsveranstaltungen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Bürgervereinen, Kammern, Innungen bzw. weiteren Interessengemeinschaften zur Erläuterung und Diskussion des Gutachtens durchführen.

 

Die Bedenken und Anregungen aus den öffentlichen Informationsveranstaltungen sollen im Anschluss durch die Verwaltung geprüft und das Gutachten fortgeschrieben werden. Es sind daher durchaus Spielräume in der Gestaltung des noch zu beschließenden Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Nürnberg gegeben, dabei sind immer die Interessen der Gesamtstadt und die Interessen der Stadtteile zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung wird nach den Sommerferien die öffentliche Beteiligungsphase einleiten, die derzeit konzipiert wird.

 

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner

 

Herr Hermann Seidel, Stadtplanungsamt,

Tel. Nr. 0911/231-4942,

hermann.seidel@stadt.nuernberg.de

 

gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

in Vertretung

Horst Förther

Bürgermeister

 

 

 

Kommentar des Bürger- und Geschichtsvereins Mögeldorf e.V.

 

Der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. lehnt den Ausweis eines Gebietes entlang der Laufamholzstraße zum Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und Swinger-Clubs ab.

 

Wir wenden uns mit Nachdruck gegen ein solches Ansinnen. Mögeldorf ist kein Standort für Spielhallen und Wettbüros. Es gibt in einer guten Wohnlage keinen Bedarf für solche Einrichtungen. Es ist schon heute eine Zumutung für die Bevölkerung, in welcher Dichte entlang der Laufamholzstraße Schachteln für den Lebensmitteleinzelhandel zugelassen wurden. Eine Verschlimmerung des heutigen Zustandes durch eine Ergänzung dieses Angebots um Spielhallen und Wettbüros lehnen wir entschieden ab. Hier würde neuer Verkehr aus anderen Stadtteilen erzeugt, für den es vor Ort überhaupt keinen Anlaß gibt.

 

Auch die Nähe schulischer und sozialer Einrichtungen zu dem vorgesehenen Quartier ist völlig inakzeptabel. Die neue Kindertagesstätte der Johanniter in der Eslarner Straße 9 grenzt im Osten unmittelbar an das Gebiet. Ebenfalls unmittelbar an der Rehhofbrücke befindet sich der Archäologische Spielplatz, der von der NHG betreut wird.

 

Auf der Westseite stößt das Gebiet unmittelbar fußläufig an den Knoten des Mögeldorfer Plärrers, also das Zentrum von Mögeldorf an. Eine solche Anbindung an S-Bahn, Straßenbahn und Bus kann nicht im Sinne einer Verhinderung der Spielsucht sein.

 

Im Norden haben wir es gleich mit einer Vielzahl von Einrichtungen zu tun. Hier befindet noch im Planungsstadium auf Nordseite der Laufamholzstraße eine Kindertagesstätte. Daran schließt sich das Wohnheim der Lebenshilfe an. Gerade hier darf es nicht zu einer Anziehungswirkung kommen. Daran anschließend befinden sich die Billrothschule und der Postsportverein. In einer fußläufigen Lage so vieler Einrichtungen ein solches Gebiet auszuweisen, ist skandalös.

 

Spielhallen sind nicht neu zu schaffen, sondern die vorhandenen sind zu reduzieren. In solchen Einrichtungen wird vorwiegend denjenigen das Geld aus der Tasche gezogen, die ohnehin knapp dran sind. Das kann nicht im Sinne der Stadt Nürnberg sein.

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Letzte Änderung: 27.12.2013