mit folgenden Themen - Februar 2004
  1. Stadtratssitzung vom 17.12.2003, Bahnhof Mögeldorf

  2. Verkehrsausschuß vom 18.12.2003

  3. Verkehrsausschuß vom 18.12.2003, TOP 8: Querschnittszählung

  4. Dank an das Gartenbauamt

  5. Jenaplan-Schule eröffnet

 

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1. Stadtratssitzung vom 17.12.2003, Bahnhof Mögeldorf

Bei der Rahmenvereinbarung zur Flächenentwicklung zwischen der Stadt Nürnberg und der Deutschen Bahn AG (Holding) bzw. der aurelis Real Estate GmbH & Co KG wurde vereinbart, dass am Mögeldorfer Bahnhof die Flächen nördlich des Bahnhofs gewerblich, südlich des Bahnhofs als Wohnbauflächen genutzt werden sollen. Dies führt zu einer Veränderung der derzeitigen Gewerbeflächen südlich des Bahnhofs.

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2. Verkehrsausschuß vom 18.12.2003

Der Verkehrsausschuß hat an der Ostendstraße in Höhe der Hausnummer 100 neue Straßenbegrenzungslinien festgelegt (vgl. Plan).

"Im Zusammenhang mit dem Neubau der Nürnberger Versicherungsgruppe wurden bereits Teilbereiche aus der Gesamtplanung Ostendstraße am 23.01.1997 vom AfV beschlossen und anschließend ausgebaut.

Im Verlauf dieser Planungen "Ostendstraße" hat sich gezeigt, dass das Anwesen Ostendstraße 97, bekannt als ´Oma´s Küche`, im Einmündungsbereich mit der Speckhartstraße eine gravierende Engstelle im gesamten Straßenverlauf der Ostendstraße darstellt. Ohne Verbreiterung der Straße nach Norden ist die Anlage von Radverkehrsanlagen und einer von der Nürnberger Versicherung geforderten Linksabbiegespur Richtung Tiefgarage nicht möglich. Die Linksabbiegespur dient zur Verbesserung des Verkehrsflusses und vermeidet Konflikte mit dem abfließenden Geradeausverkehr. Der z. Zt. unstetige Straßenverlauf kann ohne Grunderwerb nicht optimiert werden.

Nachdem das Haus Nr. 97 zum Verkauf angeboten wird, besteht die einmalige Chance, die für den Straßenausbau notwendige Fläche zu erwerben und somit einen der Bedeutung der Straße gerecht werdenden Ausbauzustand zu sichern.

Schräg gegenüber zwischen den Firmengebäuden Baumüller und Nürnberger Versicherung befindet sich eine befestigte Privatfläche, die beim Bau der Nürnberger Versicherung als Baustelleneinrichtungsfläche diente. Der Eigentümer beabsichtigt, diese Fläche mit einem Zaun mit Schiebetor neu einzufrieden. Auch aus dieser Freifläche ist entsprechend der vorliegenden Planung eine kleine Teilfläche für den Straßenausbau zu erwerben.

Der Straßenplan ist zum Erwerb der beiden privaten Teilflächen und zur Festlegung und Sicherung der neuen Grundstücksgrenzen zu beschließen. Der Straßenausbau wird im Rahmen einer Zuschussmaßnahme unter dem Vorbehalt der erforderlichen Mittelbereitstellung voraussichtlich ab 2005 realisiert. Zur Anlage der Rechtsabbiegespur vor dem Gebäude Nürnberger Versicherung sind noch intensive bautechnische Untersuchungen und Abstimmungen notwendig."

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3. Verkehrsausschuß vom 18.12.2003, TOP 8: Querschnittszählung

1997  1999  2001  2002  2003
Laufamholzstr  24050 22264 22927 23589  22284
Heinemannbr. 34810 34655  34079  32851  34046
Erhard-Brücke 10252  10428  9962  10566  9931
Ostendstr. 115 30187 (1993) 28323

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4. Dank an das Gartenbauamt

 Das Gartenbauamt hat in der Grünanlage an der Böcklerstraße mit seinen Lehrlingen die Wege neu gepflastert. An dieser Stelle sei deshalb dem Gartenbau herzlicher Dank ausgesprochen.

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5. Jenaplan-Schule eröffnet

Seit dem Schuljahresanfang September 2003 befindet sich in der Billrothschule auch die Jenaplan-Grundschule. Es handelt sich um eine private Grundschule, deren Schulkonzept nach dem Vorsitzenden des Jenaplan-Schulvereins "eine gelungene Mischung aus Chaos und Perfektion" darstellt. Schüler aus drei Jahrgängen werden gemeinsam unterrichtet. Es gibt weder Ziffernnoten noch Sitzenbleiben oder Schulstunden mit 45 Minuten. Der Erfinder der Schule war der Jena lehrende Pädagoge Peter Petersen. Der Unterricht kostet 185 Euro im Monat, eine Ganztagesbetreuung zusätzlich 50 Euro. Staatssekretär Karl Freller hält diese Schulform für "etwas Besonderes", aber nicht für "etwas Besseres". Er lobte jedoch die Schule, weil sie zur Vielfalt des pädagogischen Angebots in Bayern beitrage. 

Wolfgang Köhler

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Die evangelische Kirchengemeinde ....
Die evangelische Kirchengemeinde hat einen kunst- und sakralhistorisch wertvollen Kelch aus dem Jahr 1420 restaurieren lassen. Es ist ein silbervergoldeter Kelch aus Nürnberger Goldschmiedekunst. Er ist das zweitälteste Goldschmiedeobjekt, das mit dem Nürnberger Stadtzeichen versehen ist. Der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. hat mit einer Spende von 1.000 Euro wesentlich dazu beigetragen, dass der Kelch wieder in altem Glanze erstrahlt.

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Vorweihnachtliche Freude für die Diakonie/Hospiz
Der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. hat dem Mögeldorfer Hospiz zur Adventszeit eine Spende von 1.000 Euro überreicht.

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Nachbetrachtungen zur Adventszeit

Von Jahr zu Jahr verstärkt sich in der Adventszeit die Beleuchtung durch Lichterketten. Wovon ich spreche, weiß derjenige selbst am besten, der z.B. die Siedlerstraße nach Zabo fährt. Auch in der örtlichen Presse ist wiederholt von den unterschiedlichen Illuminationen berichtet worden. An dieser Stelle will ich gar nicht darüber befinden, wie viel an Beleuchtung zuviel des Guten und wie viel zu wenig ist. Ich will nur darauf hinweisen, dass doch eine Reihe von Mögeldorfer Bürgern ihren Eindruck mitteilen, dass in Zabo mehr Weihnachtsatmosphäre geboten wird. Deshalb möchte ich heute an die Mögeldorfer Geschäftswelt die Anregung unserer Mitbürger weitergeben, ob wir in Mögeldorf durch den einen oder anderen Weihnachtsbaum etwas mehr adventliche Besinnlichkeit auch in Mögeldorf verbreiten können.
 

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Jugendbande treibt im Schmausenpark ihr Unwesen

Wem auffällt, dass Jugendliche im Schmausenpark ihr Unwesen treiben, bitte sofort die Polizeiinspektion Ost Tel. 91 95 0 anrufen. Nur wenn die Gruppe aktuell von der Polizei kontrolliert werden kann, kann hier Abhilfe geschaffen werden.

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Auftakt für Gluck-Festspiele im Casino der Nürnberger Versicherung
Am 9.11.2003 begrüßte die Nürnberger Versicherung 300 geladene Gäste zu einer Auftaktveranstaltung für die Gluck-Festspiele im Jahr 2005. Zu der Veranstaltung hatten Universitätskanzler Thomas Schöck, Generalintendant Wulf Konold und IHK-Präsident Hans-Peter Schmidt geladen. In lichter Architektur wurde Glucks-Ballettmusik "Don Juan" sowie Mozart aufgeführt. Gluck wurde in Erasbach bei Berching geboren und soll für die Region Nürnberg wiederentdeckt werden. 

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VAG-Tickets jetzt Online

Unter www.vag.de können Sie jetzt einfach und schnell MobiCard, Schülerkarte und Umwelt-Jahresabo per Internet bestellen. Auf der Plattform "Tickets&Shop online" können Sie per Mausklick Mobicards, Schülerkarten (Monatswertkarten) und Umwelt-Jahres-Abos erhalten. Die Fahrkarten werden kostenfrei normalerweise innerhalb von ein bis zwei Werktagen geliefert.

Als Extra ist auch ein VAG-Shop eingerichtet. Dort gibt es den VGN-Verbundfahrplan, ein wechselndes Angebot an Büchern, Freizeitführern und Geschenken. Für den Versand von Shop-Artikeln wird eine Kostenpauschale von 1 Euro erhoben. 
Tel. 0911 / 283/4646
Fax 0911 / 283/4800
E-mail: service@vag.de
Homepage: www.vag.de

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Geschichtssplitter

Aus dem Archiv des Vereins für die Geschichte Mögeldorfs

N. 6643

Dem Schreinermeister Michael Tretter zu Mögeldorf wird hiermit unter abschriftlicher Beifügung des heute in seiner Baugesuchssache eröffneten Beschlusses vom 19. des Monats dann unter Hinausgabe des auch technisch geprüften Bauplanes zwecks Bewilligung ertheilt, mit dem Bau seines neuen Wohnhauses zu beginnen, derselbe hat sich jedoch allen weiteren Bedingungen und Beschränkungen zu unterwerfen, welche in Folge der etwa von der Gemeinde zu ergreifenden Berufung höheren Orts ausgesprochen werden sollten. Der festgestellte Plan ist übrigens genau einzuhalten, in dem jede Abweichung hiervon nicht nur geeignete Strafeinschreitung, sondern auch die Wiedereinlegung der planwidrig gebauten Teile zur Folge haben würde.

Nürnberg, am 21. Juli 1842
Königl. Landgericht
Unterschrift. Schreiberunterschrift

Abschrift

Beschluß
In der Gesuchssache des Schreinermeisters Michael Tretter von Mögeldorf wird anmit beschlossen, dass
1) dem Tretter die polizeiliche Bewilligung zur Erbauung eines neuen Wohnhauses auf einer käuflich erworbenen Oedung des Sandrangen am Dorfe Mögeldorf P. Nr. 89 nach dem von dem Gesuchssteller vorgelegten und bereits technisch geprüften Bauplan unter der Bedingung, dass weder Tretter noch die künftigen Besitzer des zu erbauenden Wohnhauses Federvieh als Hühner, Tauben, Enten und Gänse, dann Ziegen und Böcke halten dürfen, welche Beschränkung seiner Zeit im Hypothekenbuch eingetragen werden soll, zu ertheilen
2) den Antrag der Gemeindeverwaltung Mögeldorf aber bezüglich einer gleichen Beschränkung wegen Haltens von Rindvieh als unbegründet abzuweisen sei.

Gründe
Der bereits als Schreinermeister zu Mögeldorf ansässige Gesuchssteller Tretter hat von dem Wundarzt Eckstein, Eheleuten zu Mögeldorf lt. gerichtlichen Kaufvertrags 22 Dezimalen Oedung des Sandrangen am Orte Mögeldorf Pl. Nr. 89 als Ausbringung aus dem Eckstein´schen Schlossgut Nr. 2/6 zu Mögeldorf erkauft, und beabsichtigt aus dieser Parzelle ein neues Wohnhaus nach dem in Duplo vorgelegten Bauplan gegen welchen weder von der Bau Commission noch bei der technischen Prüfung ein Anstand erhoben wurde zu erbauen. Die Gemeinde Mögeldorf hat gegen dieses Bauvorhaben nichts zu erinnern, jedoch zur Bedingung gemacht, dass

a)  sowohl dem jetzigen als dem zukünftigen Besitzer untersagt sein soll, auf dem zu erbauenden Haus [und den] so nahe gelegenen Grundstücken, so schädliches Federvieh als Hühner, Tauben, Enten und Gänse, dann auch Ziegen und Böcke zu halten.
b) auch den jetzigen und allen zukünftigen Besitzern das Rindviehhalten bei nicht vorhandenem Eigentum einer hinlänglichen Anzahl von Grundstücken untersagt sein soll, ein solches auch nie auf den Gemeindegründen geweidet oder gegräßt werden dürfe.
c) der jeweilige Besitzer an den noch unvertheilten Gemeindegründen nie einen Anspruch zu machen habe.
d) diese Bedingungen in dem Hypothekenbuch eingetragen werden.

Gesuchsteller Tretter hat nach seiner protokollarischen Erklärung vom heutigen, sich der Bedingung zu a) bezüglich des Haltens des Federviehs, dann der Ziegen und Böcke unterworfen, unter der Bewilligung, dass diese Beschränkung durch seinerzeitigen Eintrag in dem Hypothekenbuch sowohl für ihn als auch für künftige Eigenthümer des zu erbauenden Wohnhauses bindend werde. Dagegen aber den Antrag zu b) hinsichtlich des Rindviehhaltens abzuweisen gebeten und die weitere Verwahrung der Gemeinde wegen der dem jeweiligen Besitzer fraglichen Hauses nicht zustehenden Benützung der Gemeinde Gründe als in der Natur der Sache liegend bezeichnet.

Nachdem nun dem Gesuch des Tretter in Sicherheits- und baupolizeilicher Beziehung ein Hindernis nicht im Wege steht, derselbe sich aber in selbstiger Anerkennung der Nothwendigkeit der von der Gemeinde beantragten Beschränkung in Hinsicht des Haltens des Feder und Ziegenviehs selbst unterworfen und den Eintrag im Hypothekenbuch bewilligt hat, so war ihm die Baubewilligung in der obenen bedungenen Art zu ertheilen der weitere Antrag der Gemeinde Mögeldorf auf gleiche Beschränkung wegen Halten von Rindvieh musste jedoch da Tretter freiwillig nicht eingegangen ist, derselbe nun irgendeiner gesetzlichen Bestimmung hierzu nicht verpflichtet werden konnte, um so mehr abzuweisen werden, als dieses Viehhalten nicht von dem eigenthümlichen Besitz der notwendigen Anzahl Grundstücke abhängig gemacht werden kann. Die gemeindlichen Bedingungen wegen nicht zustehender Benutzung und Ansprüche auf die unvertheilten Gemeindegründe sind als Verwahrung zu den polizeilichen Akten betrachten und bleibt der Gemeinde überlassen, desfalsige Bemerkung im Hypothekenbuch seiner Zeit zu beantragen.

Übrigens wird mit Beziehung auf die dem Gesuchssteller schon bei der Gesuchsanbringung ertheilten Belehrung hie her wiederholt, dass das durch den beabsichtigten Neubau entstehende neue häusliche Anwesen zu keiner Zeit und in keiner Beziehung sich unter die Bestimmungen subsumieren, welche das revidierte Ansässigmachungsgesetz vom 11. Juli 1834 sub § 9 .. für die schon vor dem 11. Juli 1834 bestandenen häuslichen Anwesen festgesetzt hat.

 Nürnberg, am 19. July 1842· Königliches Landgericht · Frhr. v. Kreß

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Mitglieder Informationen
Wir begrüßen als neue Mitglieder
Dr.Matthias Schneider Blütenstraße 30
Sonja Schneider Blütenstraße 30
Christian Vogt Alfelder Weg 7
Heide Vogt Alfelder Weg 7
Stephan Fürst Ligusterweg 11

 

Wir betrauern den Tod unserer Mitglieder
Hans Peter Ostendstraßem 153
Heinz Maubach Ebenreuther Straße 29

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letzte Änderung: 11.04.04