mit folgenden Themen - Februar 2003

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1. Grünflächen in Mögeldorf

Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz
90317 Nürnberg

Umwandlung von Grünflächen in Bauland

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Vorschlag des Gartenbauamts, kleine städtische Grünflächen in Bauland umzuwandeln, erfüllt uns mit Sorge.

Wir in Mögeldorf wären wohl mit zwei Flächen betroffen.Die eine liegt in der Hersbrucker Straße, die andere an der Dientzenhoferstraße. Die letztere sollte 1995 bereits verkauft werden. Nicht zuletzt durch den Einspruch von 600 Bürgern sah man davon ab.

Große Teile von Mögeldorf in seinem östlichen Teil sind grün, aber das sind Privatgärten. Der Spielplatz, der sich zwischen Farn- und Dientzenhoferstraße erstreckt, wird von den Kindern der Nachbarschaft gerne genützt und sollte nicht verkleinert werden. Die Grünanlage, die als Verlängerung von der Dientzenhoferstraße zum Ginsterweg führt, ist ein kleiner Ruheplatz für ältere Bürger. Vom Altersheim des Roten Kreuzes an der Schlüterstraße ist es ein kleiner Spaziergang von einigen Minuten.

Für die Hersbrucker Straße gilt ähnliches. Ältere Bürger möchten gerne einmal auf einer Bank im Grünen sitzen und Kinder wollen mit anderen zusammen spielen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir sind in dieser Angelegenheit mehrfach von Mögeldorfer Bürgern angesprochen worden und bitten Sie um Ihre Unterstützung bei den Fraktionen und der Verwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Elfriede Schaller, 2. Vorsitzende

Dientzenhoferstraße 36

90480 Nürnberg

Antwort des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.12.2002:

"Sehr geehrte Frau Schaller,

die Stadt Nürnberg ist aufgrund der dramatischen Haushaltsentwicklung leider gezwungen, alle Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung in Betracht zu ziehen. Nachdem das Gartenbauamt aufgrund der äußerst angespannten Budgetsituation leider keine anderen Einsparvorschläge unterbreiten konnte (Absenkung von Pflegestandards sowie Einsparungen im Personalbereich durch Fremdvergabe sind bereits ausgereizt), wurden städtische Grünflächen, die wegen ihrer Lage in Ein- und Zweifamilienhausgebieten als Erholungsfläche nach Auffassung des Gartenbauamts entbehrlich sind, zur Vermarktung als Bauland vorgeschlagen.

Der Stadtrat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen das vorgeschlagene Einsparpaket mit der Einschränkung beschlossen, dass keine Zerstörung von Grünzügen und grünen Bändern erfolgt. Des Weiteren ist über die Umwandlung von Grünflächen in Bauland im Stadtplanungsausschuß nach Einzelbehandlung der vorgeschlagenen Grundstücke zu entscheiden.

Die von Ihnen vorgetragenen Einwendungen bezüglich der Hersbrucker Straße und Grünfläche Dientzenhofer-/Farnstraße werden im Rahmen dieser Beratungen berücksichtigt. Bezüglich der Kinderspielplätze teile ich Ihnen mit, dass an eine Verkleinerung dieser Angebote nicht gedacht ist.

Sie können sicher sein, dass der Einsparvorschlag des Gartenbauamts vor einer abschließenden Entscheidung sorgfältig abgewogen wird. Dabei hat die Sicherung und Entwicklung von Erholungsräumen und Biotopstrukturen eine hohe Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Maly"

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2. Zu Anregungen in der Bürgerversammlung

Zu Anregungen in der Bürgerversammlung haben uns noch folgende Antworten der Verwaltung erreicht:

Wegen der Renovierung der S-Bahn-Schilder hat die Stadt Nürnberg die DB angeschrieben und um Erledigung gebeten.

Hinsichtlich der Gefährlichkeit des Radstreifens am Mögeldorfer Plärrer hat die Verwaltung wie folgt Stellung genommen: "Der Radstreifen wurde zur besseren Erreichbarkeit der Fahrradabstellanlage an der Straßenbahnhaltestelle sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer gebaut. Er ist nicht als benutzungspflichtiger Radweg, sondern mit ´Gehweg, Radfahrer frei` beschildert. Damit ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

Dass Radfahrer absteigen und das Rad zu den Radständen schieben, ist nicht praxisgerecht. Die meisten Radfahrer würden illegaler weise den Platz befahren und sich dabei nicht auf den Radstreifen beschränken. Fahrgäste der VAG werden durch Radsymbole auf den Radstreifen aufmerksam gemacht.

Die Nutzung der Fahrbahn ist in diesem Abschnitt für Radfahrer besonders gefährlich: Die Fahrbahn steigt leicht an. Radfahrer, die geradeaus fahren wollen, sind zwischen den Rechtsabbiegern und dem Geradeaus-/Linksverkehr ,eingekeilt‘. Da die Radverkehrsdichte gering ist, ist bei gegenseitiger Vorsicht und Rücksichtnahme kein Konflikt zwischen VAG-Fahrgästen und Radfahrern zu erwarten. Auch die Unfallstatistik bestätigt dies, seit Fertigstellung des Mögeldorfer Plärrers ist kein einziger Unfall mit Beteiligung von Fahrradfahrern zu verzeichnen."

Bezüglich einer gewünschten Ampelanlage an der Balthasar-Neumann-Straße äußert sich die Verwaltung wie folgt:

"Gemäß § 20 StVO dürfen Fahrgäste beim Ein- oder Aussteigen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten. Damit die Haltestelle von den Fahrzeugführern aber besser wahrgenommen wird, soll in beiden Richtungen im Bereich der Haltestelle eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn angebracht werden.

Eine Signalanlage wurde in [der Verkehrsbesprechung mit der Polizei am 22.10.2002] als nicht vordringlich erachtet und könnte aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Nürnberg nicht realisiert werden."

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3. Reinigung der Unterführung beim Marktkauf

Der Baureferent Baumann hat am 10.12.2002 mitgeteilt: "Im Schreiben vom 02.07.2002 wurde vom Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. die Reinigung der Unterführung beim Marktkauf angesprochen. Dieses Thema wurde danach auch in der Bürgerversammlung am 08.10.2002 behandelt. Nach einer nochmaligen Überprüfung der Problematik kann ich Ihnen dazu folgendes mitteilen: Für die Erhaltung der Gehwegflächen und des Fliesenbelags der Wände in der Unterführung ist die Stadt Nürnberg zuständig. Die Fliesenflächen wurden zuletzt im Juni 2001 von Graffitis gereinigt. Die Kosten dafür betrugen rd. 5.000 Euro. Leider stehen für die Beseitigung von Schmierereien und Graffitis beim Tiefbauamt keine Mittel zur Verfügung. Ich werde mich aber bemühen, dass im Rahmen des künftigen Unterhalts Mittel in der gleichen Größenordnung wieder umgeschichtet werden.

Ich hoffe, Sie damit ausreichend informiert zu haben und bedauere, Ihnen keine positive Antwort übermitteln zu können.

Mit kollegialen Grüßen

Dipl.Ing. Wolfgang Baumann

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4. Beleuchtung des Verbindungswegs zwischen der Apinusstraße und Wöhrder-Wiesen-Weg

"Sehr geehrte Frau Schaller, 

13.11.2002

wie ich Ihnen bereits auf der Bürgerversammlung am 08.10.2002 zugesagt habe, wurde die Möglichkeit einer Beleuchtung des o.g. Verbindungswegs entlang des Spielplatzes nochmals von der zuständigen Fachdienststelle überprüft.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist, dass eine oder zwei Leuchten für eine Beleuchtung dieses Weges leider nicht ausreichen. Erfahrungsgemäß verleitet eine schlechte Beleuchtung Fußgänger dazu, solche schlecht beleuchteten Wege in der Dunkelheit zu benutzen. Für die Fußgänger unerwartet auftretende Hindernisse können von diesen dann aber unter Umständen nicht mehr erkannt werden, so dass Stürze nicht ausgeschlossen sind. In diesen Fällen wäre dann aber die Stadt Nürnberg zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch für die Sicherheit der Kinder und Frauen gegen Übergriffe in der Dunkelheit bietet eine unzureichende Beleuchtung nur eine trügerische Sicherheit, da Personen nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden können. Dies gilt in besonderem Maße für die Nutzung des Spielplatzes durch Kinder in den Dunkelstunden.

In der Vergangenheit wurden wiederholt Wünsche an das Baureferat herangetragen, Spielplätze und auch Ballspielplätze durch die öffentliche Straßenbeleuchtung beleuchten zu lassen. Diese Wünsche mussten aus den o.g. Gründen und auch aus grundsätzlichen Erwägungen leider abschlägig beschieden werden.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich von einer Beleuchtung dieses Wegs absehe und bedauere, Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.Ing. Wolfgang Baumann"

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5. Fußgängerüberweg über die Flussstraße, Verkehrsausschusssitzung vom 19.12.2002, TOP 4

"Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt eine Überprüfung, ob an der Flussstrasse ein zusätzlicher Fußgängerüberweg zu errichten ist.

Die Flussstrasse gehört zu den schwächer belasteten Hauptverkehrsstraßen in Nürnberg. Nördlich der Ludwig-Erhard-Brücke gibt es einen Übergang mit einer Mittelinsel zur Verbindung des westlich gelegenen Johann-Sörgel-Weges und des östlich gelegenen Seewiesenweges. Er trägt wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger bei und ist auch für die Busfahrgäste der Haltestelle Goldhammer günstig gelegen. Um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer zu erhöhen, wurde eine Beschilderung "Radfahrer kreuzen" angebracht.

Eine weitere Querungsmöglichkeit befindet sich auf der Südseite des Wöhrder Sees zwischen dem Wöhrder Wiesenweg und dem Kirchenberg. In den letzten Jahren sind keine Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Es gibt weiterhin keine Hinweise auf eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern. Die Sichtbeziehungen sind auf der gesamten Strecke gut.

Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde die Polizei gebeten, die Geschwindigkeit auf der Flussstrasse zu überwachen."

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6. Verkehrszählung vom Juli 2002 (Kfz/16 h)

  1997 1999 2001  2001
Laufamholzstraße 24.050 22.264 22.927 23.589 (1)
Ludwig-Erhard-Brücke 10.252 10.428 09.962  10.566
Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke  34.810 34.655 34.079 32.851

(1) Reduzierter S-Bahntakt wegen Bauarbeiten

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7. Anwesen Schlüterstraße 5, Stadtplanungsausschusssitzung vom 14.11.2002

Betreff: B2-2002-367
Anwesen Schlüterstr. 5
Nutzungsänderung des Senioren-, Wohn- und Pflegeheims in
Wohngebäude mit Errichtung eines zweiten Obergeschosses
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.09.2002

- Bericht -

Sachverhalt:
Der Bauantrag zum o.g. Vorhaben wurde mit Bescheid vom 09.08.2002 genehmigt. Gegen diesen Bescheid hat der Eigentümer des Nachbaranwesens Effnerstr. 72 formell Widerspruch erhoben, der jedoch keine aufschiebende Wirkung (mehr) hat. Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen.

Zu den gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

a)

"Inwieweit wurde bei dem auf dem Dach beabsichtigten Technikaufbau die zulässige Geschosshöhe berücksichtigt?"

Nach schriftlicher Zusicherung des Bauherrn entfällt der beantragte und genehmigte Technikaufbau mit einer Länge von 5,18 m, einer Breite von 3,81 m und einer Höhe von 2,66 m, da die darin vorgesehene Gasheizung an anderer Stelle innerhalb des Gebäudes untergebracht wird.

Ungeachtet dessen würde nach der Rechtsprechung ein derartiger einzelner Technikaufbau wegen seiner besonderen Nutzung nicht als Geschoss zählen

Abstandsflächenrechtlich hätte er sich nur nach Nordosten zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche der Schlüterstraße ausgewirkt. Für die Überschreitung der Straßenmitte in einem Umfang vom 5,18 x 1,57 m wurde eine Abweichung von Art. 6 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 7 BayBO ausgesprochen, da die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen wegen geringer Überschreitung der Straßenmitte und der damit verbundenen geringen Überschneidung der nachbarlichen Abstandsfläche gegeben waren. Eine Verletzung der Grundsätze wie es das Ab-standsflächenrecht (Stichworte: Belichtung, Belüftung, Besonnung) vorgibt, ist nicht gegeben. Der gegenüberliegende Nachbar hat dem Vorhaben auch zugestimmt.

b)  "Wurde der Umstand, dass einschließlich des höher gesetzten Kellerschosses insgesamt bereits 3 Vollgeschosse vorhanden sind, in die Entscheidungsfindung einbezogen?"

Bei der Beurteilung der beantragten Befreiung im Sinne des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB- wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Geschosszahl (II) hat der Tatbestand, dass das vorhandene Kellergeschoss (Souterrain) rein rechnerisch ein Vollgeschoss darstellt, keine ausschlaggebende Rolle gespielt. Durch die Aufstockung entsteht zwar formalrechtlich ein 4-geschossiger Baukörper, im Erscheinungsbild ergibt sich jedoch ein Souterrain-Geschoss mit drei weiteren Geschossen. Ein derartiger vom Bebauungsplan abweichender Baukörper ist als Endzeile zwischen 2-geschossiger Reihenhausbebauung im Südwesten und den 6-geschossigen Punkthäusern im Norden städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarrechtlicher Interessen (da die Abstandsflächen zu den Widerspruchsführern eingehalten werden) mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachdem also die Voraussetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB vorlagen, wurde die erteilte Befreiung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens als vertretbar eingestuft. Zu ergänzen ist noch, dass Festsetzungen der Zahl der Geschosse regelmäßig aus städtebaulichen Gründen vorgenommen werden; dies ist hier der Fall, so dass eine nachbarschützende Funktion hierin nicht zu erkennen ist.

Die Befreiung für das Kellergeschoss als 3. Vollgeschoss wurde bereits mit Genehmigungsbescheid vom 04.05.1976 erteilt, wobei sich in der Gesamthöhe des Gebäudes lediglich eine Differenz von 10 cm gegenüber einem bebauungsplankonformen Gebäude ergab.

c)  "Inwieweit wurde eine Überschneidung der Abstandsfläche berücksichtigt ?"

Das Bauvorhaben hält die nach Art. 6 BayBO erforderlichen Abstandsflächen - bis auf die entfallende Technikzentrale auf dem Dach - ein.

Eine Überschneidung von Abstandsflächen nach Nordosten ist deshalb nicht gegeben. Das gegenüberliegende Gebäude Schlüterstr. 4 wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3678 genehmigt. Dabei wurden die Abstandsflächen zur Mitte der Schlüterstraße so abweichend (im B-Plan) festgesetzt, dass sich die Abstandsflächen weder mit denen des ursprünglichen Gebäudes Schlüterstr. 5 (mit 3 Vollgeschossen) noch denen des um ein Vollgeschoss aufgestockten Gebäudes überdecken. Die im Widerspruch dargestellte Situation ist somit nicht zutreffend.

Im Zusammenhang mit den gestellten Fragen wird darüber hinaus berichtet, dass für die Gebäude Schlüterstr. 1 und 3 am 02.09.2002 ein Bauantrag ebenfalls zur Aufstockung für die Schaffung einer Penthousewohnung eingereicht wurde. Die Prüfung in diesem Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Da dieser und der gerade aufbereitete Fall Schlüterstraße 5 nicht als identisch bzw. gleichgelagert bewertet werden müssen (Stichwort: Umgebungsbebauung), schlägt die Verwaltung vor, bei dem Bauantrag Schlüterstr. 1-3 die begehrte Befreiung nicht auszusprechen, d.h. den Antrag negativ zu entscheiden.

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8. Bebauungsplanverfahren Nr. 4499 ...

... für ein Gebiet zwischen der Ostendstraße, der Bahnlinie Nürnberg-Schwandorf und Flur Nr. 182, 186 und 186/1, Gemarkung Mögeldorf: Stadtplanungsausschuß vom 19.12.2002 (vgl. auch Oktoberheft 2002 S. 9).

"Sachverhalt

Der Tagungsordnungspunkt wurde am 14.11.2002 wegen Klärungsbedarfs vertagt. am 18.07.02 wurde im Stadtplanungsausschuß der Einleitungsbeschluß für das Bebauungsplanverfahren Nr. 4499 zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung begehrt. Anlaß war der Bauantrag für einen SB-Warenmarkt, der städtebaulich/stadtgestalterisch im Hinblick auf die geschlossene Randbebauung erheblich von dem genehmigten Antrag auf Vorbescheid abgewichen ist.

Der Eigentümer hat am 31.10.2002 beim Baureferat ein städtebaulich angemessenes Bebauungskonzept mit der Tektur vom 24.10.2002 vorgestellt, das nach Abwägung aller Belange als Kompromiß akzeptabel ist. Damit entfällt zunächst die Erforderlichkeit, das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. Das Ergebnis der Verhandlungen wird vorgestellt. Die Genehmigung der zu tektierenden Bauanträge bleibt abzuwarten."

Sachverhaltsdarstellung

Das ca. 1.5 ha große vormals gewerblich genutzte Areal wurde geräumt und die Gebäude abgebrochen. Im Rahmen der Wiederverwertung wurden mit dem Eigentümer und verschiedenen Investoren Beratungsgespräche geführt mit dem Ziel, eine dem Standort angemessene gewerbliche Nutzung zu finden. Dabei wurde immer die Forderung erhoben die bestehende Baulücke von ca. 80 m Länge baulich weitgehend zu schließen und damit die bestehende geschlossene Straßenrandbebauung, die östlich und westlich unmittelbar angrenzt, zu ergänzen. Ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid aus dem Jahr 1999 wurde positiv entschieden (siehe Beilage). Dieser enthielt folgendes Nutzungskonzept:

  •  Tankstelle an der Ostendstraße
  •  TÜV Filiale im rückwärtigen Bereich
  •  III - geschossiges Bürogebäude als Randbebauung an der Ostendstraße
  •  Baulich integrierter SB-Warenmarkt im Erdgeschoss und im rückwärtigen Bereich

Planungsrechtliche Grundlage für die positive Beurteilung ist eine rote Baulinie entlang der Ostendstraße und die Einstufung des Gebietscharakters nach § 34 BauGB als Gewerbegebiet. Die Vorhaben sind planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. 

Mit dem Bauantrag vom 18.06.2002, der einen freistehenden SB-Warenmarkt und großflächig ebenerdig angelegte Stellplätze direkt an der Ostendstraße vorsah, wurden die städtebaulich vorgegebenen Grundzüge der Planung gemäß obengenannten Vorbescheid vom Antragsteller aufgegeben.

Mit der am 31.10.02 vorgelegten Tektur konnte beim Baureferenten mit dem Eigentümer ein aus städtebaulicher Sicht akzeptabler Kompromiss erreicht werden. Im Anschluss an die vorhandene Brandwand im Westen wird nun gemäß dem vorangegangenen Antrag auf Vorbescheid wieder ein IV-geschossiges Bürogebäude mit 15 m Höhe vorgesehen, das die Baulücke auf eine Länge von ca. 45 m ( etwa die Hälfte der Baulücke von insgesamt 80 m) schließt. Allerdings sind die beiden unteren Geschosse weitgehend ausgespart, um den Einblick in den rückwärtig gelegenen SB-Warenmarkt zu sichern.

Mit der Tektur vom 24.10.02 sind nach Meinung der Verwaltung die städtebaulichen Voraussetzungen für eine positive planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB und auch nach den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes gegeben, zumal den Vorhaben nach Art der Nutzungen mit SB- Warenmarkt, Tankstelle und TÜV durch Antrag auf Vorbescheid bereits zugestimmt wurde.

Es ist vorgesehen, alle Baumaßnahmen, die bautechnisch voneinander abhängig sind, zügig zu realisieren. Zur Sicherung der Randbebauung ist der Eigentümer bereit, eine verpflichtende Erklärung gegenüber der Stadt abzugeben, dass das Vorhaben innerhalb von 2 Jahren realisiert wird.

Der Antrag auf Vorbescheid aus dem Jahr 1999 (siehe Beilage) ist rechtsbeständig. Sollte entgegen dem dargelegten Kompromiß das Bebauungsplanverfahren mit der Zielsetzung eines Ausschlusses von Einzelhandelsnutzungen fortgesetzt werden, so könnte der Antragsteller im vorliegenden Fall mit Recht gemäß § 39 BauGB Vertrauensschaden geltend machen, für alle planerischen Aufwendungen und Vorbereitungen, die im Vertrauen auf den Vorbescheid getätigt wurden. Die städtebauliche Begründung für einen generellen Ausschluss ist für diesen Standort planungsrechtlich äußerst problematisch. Der Eigentümer könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit gemäß § 42 BauGB eine Entschädigung für eine wesentliche Wertminderung verlangen.

Wünsche der Bürger vor Ort und die Baugenehmigungspraxis der Stadt Nürnberg driften auseinander

Nachdem die Zerstörung des großzügig begrünten Grundstücks Schmausenbuckstraße 76 zu einem empörten Aufschrei der Mögeldorfer Bürger und des Bürger- und Geschichtsvereins Mögeldorf e.V. geführt hatte, beeilten sich alle Fraktionen im Nürnberger Stadtrat zu versichern, dass in Mögeldorf und Erlenstegen der Strukturerhalt gewährleistet werden soll. Die Mögeldorfer erinnern sich hierbei noch genau an die Zusagen im Rahmen einer Sonderveranstaltung im Naturkundehaus des Tiergartens. Gesichert werden sollten dabei vor allem auch die Villenlagen mit großen Parkanlagen am Tiergarten und in Ebensee. Zu diesem Zweck wurden Bebauungsplanverfahren für Mögeldorf und Erlenstegen eingeleitet, die noch nicht alle abgeschlossen sind.

Prüft man die Baugenehmigungen der letzten Zeit, muß konstatiert werden, dass Zusage und Praxis deutlich auseinanderfallen.

Fall 1: Grundstück zwischen Farnstraße und Dientzenhoferstraße neben Kinderspielplatz

Das großzügige parkähnliche Grundstück wird geteilt und auf einer Hälfte neu bebaut. Sie erinnern sich: Zusage: Der Charakter soll erhalten bleiben.

Fall 2: Genehmigung eines dreigeschossigen Punkthauses an der Dientzenhoferstraße (Einfahrt Sportgelände Morgenrot-Mögeldorf)

Die Höhe weicht von der Umgebung um ein Geschoß nach oben ab.

Fall 3: Schlüterstraße 1 - 5

Für dieses Grundstück gibt es einen Bebauungsplan, der eine zweigeschossige Bebauung vorsieht. Obwohl im Bereich Schlüterstraße 5 bereits faktisch aufgrund der Höhenentwicklung ein dreigeschossiges Gebäude vorliegt, wird über eine Ausnahmegenehmigung ein weiteres - viertes Geschoß - genehmigt.

Obwohl die Verwaltung für das Grundstück für die Schlüterstraße 1 - 3 auf eine Genehmigung eines weiteren Geschosses verzichten will, akzeptiert der Stadtrat ein weiteres Geschoss.

Fall 4: Ostendstraße 196:

Natürlich handelt es sich hier um ein Gewerbegrundstück. Aber die Umgebungsbebauung an der Ostendstraße ist ein fünfgeschossiger kompakter Straßenzug. Genehmigt wird ein Bürokomplex mit zwei fünf- und zwei siebengeschossigen Türmen. Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsverfahrens wird ein siebengeschossiger Büroturm auf fünf Geschosse reduziert. Das Bauvolumen bedrängt das Nachbargebäude in der Thusneldastraße in einer außergewöhnlichen Weise.

Fall 5: Ostendstraße zwischen Peugeot Fröhlich und Florimex

Auf dem Grundstück wird ein neuer Aldi, eine Billigtankstelle und ein TÜV genehmigt. Mit der Nürnberger Versicherung wurde an der Kreuzung Ostendstraße/-Cheruskerstraße der Maßstab für die architektonische Entwicklung dieses Standorts geschaffen. Dieses entwicklungsmäßige Vorbild wird durch die Baugenehmigung in schlimmer Weise konterkariert. Zudem werden hierdurch massive neue verkehrstechnische Probleme verursacht. Schon heute ist die Kreuzung Ostendstraße/Cheruskerstraße hoffnungslos überlastet. Dies hat dazu geführt, dass die Nürnberger Versicherung nicht nur eine Linksabbiegespur, sondern zusätzlich noch eine Rechtsabbiegespur wünscht. Wenn nun eine Billigtankstelle gepaart mit einem Aldi unmittelbar bei der Kreuzung eröffnet, wird die heute schon dramatische Stausituation weiter verschärft.

Natürlich ist der Stadt Nürnberg zuzugestehen, dass sie lieber die Bürger in der Stadt hält (Fall 1 bis 3) als vor die Tore der Stadt ziehen lässt, sie lieber eine ökologisch günstige Nachverdichtung als einen Flächenverbrauch wünscht (Fall 3) und dass die Bautätigkeit als Wirtschaftsförderungsmaßnahme gerade angesichts der derzeit desolaten Wirtschaftslage, für deren Lösung die Bundesregierung derzeit keinen Anlaß für Hoffnung gibt, ein bedeutsamer Faktor ist, gleichwohl wird von den Mögeldorfer Bürgern der alte Grundsatz pacta sunt servanda eingefordert.

Die Baugenehmigungspraxis berücksichtigt den zugesagten Strukturerhalt nicht. Trotz Bebauungsplänen wird höher gebaut (Fall 3), die parkähnlichen Grundstücke werden zerstört (Fall 1), Gewerbe wird ohne Augenmaß gebilligt. Aldi und die Billigtankstelle werden die Kreuzung Ostendstraße/Cheruskerstraße kollabieren lassen, obwohl wir entlang der Ostendstraße jede Menge Tankstellen haben und entlang der Laufamholzstraße ein Handelsmarkt den anderen jagt. Mögeldorf zahlt schon heute für solche Gewerbe einen viel zu hohen Preis. Wer einmal das Grundstück Thusneldastraße neben dem Grundstück Ostendstraße 196 angesehen hat, weiß, dass Wohnqualität hier nicht mehr großgeschrieben werden kann.

Über der Tür im alten Rathaussaal hin zum historischen Bürgermeisterzimmer wird angemahnt, immer auch den anderen Teil zu hören (lat.: audire et altera pars). Die Mögeldorfer Bürger würden sich wünschen, dass ihre Verwurzelung und ihre Sensibilität mit ihrem Ortsteil von der Stadt Nürnberg nicht einfach weggewischt, sondern in einer sinnvollen Fortentwicklung Mögeldorfs münden würde. Der Bauverwaltung ist zu wünschen, dass sie künftig ein Ohr am Bauherrn, aber auch ein Ohr bei den Menschen vor Ort hat.

Wolfgang Köhler

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Wir betrauern den Tod unserer Mitglieder
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Parteiverkehr in der Geschäftsstelle des Bürger- und Geschichtsvereins

Unsere Geschäftsstelle in der Ziegenstraße 29 ist jeweils von 17 - 18 Uhr geöffnet am Montag, 3. März 2003. Ein Mitglied des Vorstands steht für Auskünfte, Entgegennahme von Wünschen und Anregungen zur Verfügung.Seitenanfang


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letzte Änderung: 07.04.03