Abschließender
Bericht
zum
Dialogprozess
Auftrag
Auf der
Grundlage
des
Umweltausschuss-Beschlusses
vom
09.05.2012
wurde im
Dialog
mit
Grundstückseigentümern
und
relevanten
Interessensgruppen
ein
Verordnungsentwurf
und ein
Zonen-
und
Wegekonzept
für das
zukünftige
Naturschutzgebiet
entwickelt.
Die
Öffentlichkeitsarbeit
wurde
weiter
intensiviert.
Der
Umweltausschuss
wurde
fortlaufend
informiert
und in
den
Prozess
eingebunden.
Mit der
heutigen
sechsten
Behandlung
im
Ausschuss
soll
abschließend
über das
informelle
Dia-logverfahren
berichtet
und ein
Fazit
gezogen
werden.
Der
aktuelle
Verordnungsentwurf
der
Regierung
von
Mittelfranken
liegt
bei. Die
entsprechenden
Arbeitskarten
wurden
den
Mitgliedern
des
Umweltausschusses
für die
heutige
Sitzung
in
Papierform
zugesandt.
Auftrag
war die
Erstellung
einer
Beschlussvorlage,
die
hiermit
vorliegt.
Dialogverfahren
In
einem
ersten
Schritt
war das
grundsätzliche
Einverständnis
über das
Unterschutzstellungsverfahren
mit der
N-ERGIE
als
hauptbetroffenem
Grundstückseigentümer
herbeizuführen.
Während
des
gesamten
Dialogverfahrens
seit
Januar
2015
gingen
Anregungen
und
Bedenken
ein von:
Haupteigentümer
(N-ERGIE),
Pächter,
Bürgervereine
Jobst-Erlenstegen,
Laufamholz,
Bürger-
und
Geschichtsverein
Mögeldorf,
Verein
Pro
Naherholungsgebiet
Pegnitztal-Ost,
Fischereiverband
Mittelfranken,
Fischereiverein
Nürnberg,
Postsportverein,
TSV
1846/Langseebad,
Polizei
und
Schutzhundeverein
Nürnberg/Schwaig
sowie
von
Fraktionen,
30
Bürgerinnen
und
Bürgern.
Das
Dialogverfahren
umfasste
rund 30
Besprechungen
und
Veranstaltungen.
Sieben
davon
waren
moderierte
Werkstattgespräche
mit
Vereinen,
insbesondere
mit den
Bürgervereinen
Mögeldorf,
Jobst/Erlenstegen
und
Laufamholz,
dem
Verein
Pro
Naherholungsgebiet
Pegnitztal-Ost
und mit
den
Eigentümern
unter
Einbeziehung
von
Naturschutzwacht
und
Naturschutzverbänden.
Anregungen
und
Bedenken
Auf den
Zwischenbericht
für die
Sitzung
des
Umweltausschusses
am
20.07.2016
wird
verwiesen,
in dem
bereits
ausführlich
aus den
Werkstattgesprächen
berichtet
wurde.
Als
Hauptgründe
gegen
eine
Ausweisung,
wurden
genannt,
dass
durch
die
Ausweisung
ein
Sperrgebiet
entstünde
und die
Betretbarkeit
der
Wiesenflächen
für
Menschen,
Hunde
und
Pferde
unzumutbar
eingeschränkt
würde.
Es gab
Einwände
gegen
das
„Hundeanleingebot“,
es wurde
weiter
davon
ausgegangen,
dass
durch
die
Ausweisung
bezweckt
werden
solle,
künftig
jegliche
Pflege
der
Landschaft
einzustellen,
außerdem
wurde
die
Schutzwürdigkeit
des
Gebiets
in Frage
gestellt.
In zwei
Fällen
wurde
die
Ausweisung
privater,
unbebauter
Grünflächen
als NSG
abgelehnt,
da eine
Bebauung
geplant
sei.
Diese
Punkte
waren
auch
Thema in
den
Gesprächen.
Einschränkungen
durch
die
geplante
NSG-Verordnung
Zu
den
genannten
Einwendungen
ist
zunächst
anzumerken,
dass die
wichtigsten
Beschränkungen
die
Offenlandbereiche
betreffen
und zwar
auf 33,6
% der
gesamten
öffentlich
zugänglichen
Fläche
(s.
Zonenkarte).
In
der Zone
1 ist es
auf 8,6
% der
Fläche
nicht
zulässig,
Hunde
auf
Weideflächen
(Weidezone)
während
der
Brutzeit
(01.04.
bis
30.06.)
und
zusätzlich
während
der Zeit
der
Beweidung
frei
laufen
zu
lassen
(der
Hund ist
unter
Kontrolle
zu
halten,
faktisches
Leinengebot).
Die
Beschränkung
ist zum
Schutz
der
störanfälligen
Bodenbrüter
und der
Weidetiere.
Es
besteht
also
eine
ganzjährige
Betretbarkeit,
diese
Zone
dient
vorrangig
der
Erholungs-
und
Freizeitnutzung.
Bei den
Wiesen
in der
Zone 2
(Wiesenzone)
besteht
auf 25 %
der
Fläche
ein
Betretungsverbot
(01.03.
bis
30.09.)
mit
faktischem
Leinengebot.
Es
handelt
sich
hier um
europaweit
geschützte
Flachlandmähwiesen
(FFH-Flora
Fauna
Habitat),
die im
Eigentum
der
N-ERGIE
und
anderer
privater
Eigentümer
sind.
Die
FFH-Wiesen
werden
landwirtschaftlich
genutzt.
Pächter
und
Nutzer
der
N-ERGIE-Flächen
ist
derzeit
der
Tiergarten
Nürnberg,
der das
Heu als
Futter
für die
Zootiere
benötigt.
Die
landwirtschaftlich
genutzten
Wiesenflächen
dürfen
bereits
heute
nach
geltendem
Recht
(Art. 30
BayNatSchG)
in der
Zeit des
Aufwuchses
(i.d.R.
März bis
September)
nicht
betreten
werden.
Der
Status
Naturschutzgebiet
bietet
die
Möglichkeit,
ein
Bußgeld
auszusprechen,
wenn
uneinsichtige
Besucherinnen
und
Besucher
besonders
schutzwürdige
Flächen
in
sensiblen
Zeiten
betreten.
Schließlich
sind
zwei
Hundeauslaufflächen
> 1ha am
Rand der
Zone 2
vorgesehen.
Hundekot
ist
selbstverständlich
ganzjährig
sowohl
in Zone
1 als
auch
Zone 2
und den
Hundeauslaufflächen
aufzunehmen
und zu
entsorgen.
Pflege
der
Landschaft
Das
Pegnitztal
Ost ist
eine
Kulturlandschaft.
Der
ökologische
Wert und
die
ökologische
Vielfalt
des
Pegnitztal
Ost
begründet
sich
auch
durch
die
extensive
landwirtschaftliche
Nutzung.
Würde
diese
aufgegeben
werden,
würden
die
europaweit
geschützten
Flachlandmähwiesen
(FFH-Wiesen)
sukzessive
verbuschen
und dies
letztendlich
zur
Waldbildung
führen.
Gerade
der
Erhalt
und die
Pflege
der nach
europäischem
Recht
geschützten
FFH-Wiesen
ist ein
wesentlicher
Grund
für die
Ausweisung
als NSG.
In
diesem
Zusammenhang
sind
auch die
heute
praktizierten
Vorgehensweisen
bei
forstlicher
und
landwirtschaftlicher
Nutzung
sowie
bei
Pflegeaktivitäten
zur
Unterstützung
der
Naherholungsfunktionen
an die
Erfordernisse
eines
Naturschutzgebietes
anzupassen
und zu
systematisieren.
Aktuelles
Fachgutachten
Ein
aktuelles
Gutachten
vom
April
2016,
erstellt
vom Büro
IFANOS,
Bericht
im
Umweltausschuss
am
20.07.2016,
bestätigt
die
Schutzwürdigkeit
und
Schutzbedürftigkeit
des
östlichen
Pegnitztales.
Es
stützt
sich
zusätzlich
zur
aktuellen
Stadtbiotopkartierung
auf
weitere
öffentlich
zugängliche
Kartierungen
aus den
Jahren
1950,
1979,
1986/87,
2006/2007
und
verschiedene
Diplomarbeiten.
Außerdem
wurden
Gebietskenner
befragt.
Das
geplante
NSG ist
ein
äußerst
wertvoller
Komplex
aus
offenen
und
bewaldeten
Bereichen,
der
durch
jahrzehntelange
extensive
Nutzung
der
Wiesenbereiche
und
teilweisen
Nutzungsverzicht
in den
Wäldern
geprägt
ist.
Sehr
hochwertige
Biotoptypen
sind die
Sandmagerrasen
auf
Terrassensanden
mit
zahlreichen
charakteristischen
sowie
gefährdeten
Arten.
Die
Sandmagerrasen
und
Sandgrasheiden
im
Pegnitztal
Ost
gehören
zu den
wertvollsten
Sandlebensräumen
im
Stadtgebiet
von
Nürnberg
und
wurden
im
Arten-
und
Biotopschutzprogramm
des
bayerischen
Umweltministeriums
für die
Stadt
Nürnberg
als
überregional
bis
landesweit
bedeutsam
eingestuft.
Von
besonderer
naturschutzfachlicher
Bedeutung
sind die
Mähweiden
und die
artenreichen
und/oder
mageren
Ausprägungen
der
europaweit
geschützten
FFH-Flachland-Mähwiesen.
Die
artenreichen
Wiesen
sind
durch
Nutzungsintensivierungen
in hohem
Maß
gefährdet.
Das wird
durch
den
Status
in der
Roten
Liste
(„stark
gefährdet“
bis „vom
Aussterben
bedroht“)
sehr
deutlich.
Die
außerordentliche
Schutzwürdigkeit
und
Schutzbedürftigkeit
des
geplanten
NSG
zeigt
sich
auch
durch
die
Feststellung
von
insgesamt
158
Arten
der
Roten
Liste
Bayern.
Beispiele
hierfür
sind
u.a.
Insekten
der
Sandmagerrasen
und
extensiven
Mähwiesen.
Eine
kleine
Sensation
des
aktuellen
Fachgutachtens
ist der
Kurzschwänzige
Bläuling
(Cupido
argiades),
eine
Schmetterlingsart,
die im
Gebiet
im Jahr
2015
nachgewiesen
wurde.
Er galt
bis
dahin
als
„verschollen“/ausgestorben.
Die
charakteristischen
Vogelarten
der
Roten
Liste
gehören
zur
Gruppe
der
Bodenbrüter,
deren
Brutplätze
besonders
störanfällig
sind.
Außerhalb
des
Fassungsbereichs
des
Wasserwerks
haben
diese
momentan
keine
Brutmöglichkeiten.
Feldlerche
und
Rebhuhn
wurden
in den
letzten
Jahren
nicht
mehr
beobachtet.
Das
stark
gefährdete
Braunkehlchen
wurde in
den
letzten
Jahren
immer
wieder
im
Gebiet
beobachtet,
brütet
hier
aber
nicht.
Relevante
Zielarten
bei den
Vögeln
(wie
Eisvogel,
Grauspecht,
Wendehals,
Pirol)
enthält
der
Verordnungsentwurf.
Auch die
Pflanzenarten
machen
die
Schutzbedürftigkeit
des
Gebiets
deutlich.
Von
ehemals
30 Arten
der
Roten
Liste
konnte
mit
aktuell
19 Arten
rund ein
Drittel
des
früheren
Bestandes
nicht
mehr
nachgewiesen
werden
(z.B.
Büschelnelke
und
Frühlingsspark).
Insgesamt
beschreibt
das
Gutachten
das
einzigartige
Refugium
in
unmittelbarer
Stadtnähe
und
unterstreicht
damit
den
herausragenden
Wert
dieses
Bereichs
für das
Naturerleben,
die
Umweltbildung
und die
Naherholung
der
Bevölkerung.
Durch
das
Gutachten
wird
unterstrichen,
dass die
Biotope
und die
Bestände
an
geschützten
bodenbrütenden
Vögeln
v.a.
durch
die
ungelenkte
Naherholungsnutzung,
die sich
z.B.
durch
die
Zunahme
von
Trampelpfaden
und
Hundekot
bemerkbar
macht,
gefährdet
sind.
Das
Gutachten
bestätigt,
ebenso
wie auch
die
Stadtbiotopkartierung
im
Auftrag
des
Landesamtes
für
Umwelt,
ein
Ziel:
Die
Ausweisung
als NSG.
Betretbarkeit
des
Talraumes
und
Wegekonzept
In
den
durchgeführten
Gesprächen
und
Veranstaltungen
wurde
u.a.
dargestellt,
dass
sich die
Betretbarkeit
der
meisten
Flächen
(rund 66
%) im
geplanten
Naturschutzgebiet
nicht
ändern
wird. Es
bliebe
wie
bisher
ganzjährig
möglich,
die
Natur
auf
vielfältige
Weise zu
erleben.
Die
Zugänglichkeit
der
Pegnitz
bliebe
nahezu
unverändert.
Die
Grenze
zwischen
den zwei
Zonen
wurde im
weiteren
Arbeitsprozess
aus
fachlicher
Sicht
neu
angepasst.
Die
betroffenen
Bürgervereine
Mögeldorf,
Jobst/Erlenstegen
und
Laufamholz
haben
die
Belange
der
Bürgerinnen
und
Bürger
engagiert
vertreten.
Wertvolle
Anregungen,
insbesondere
Wegevorschläge,
wurden
aufgegriffen
und nach
fachlicher
Abstimmung
mit
Naturschutzverbänden,
Naturschutzwacht,
N-ERGIE,
Tiergarten
und
Regierung
von
Mittelfranken
teilweise
übernommen.
So
besteht
das
Wegekonzept
nun
insgesamt
aus ca.
18,6 km,
davon
sind 6,3
km
Erdwege.
Mit
ihnen
ist eine
Zugänglichkeit
des
Talraumes
auch in
den
Beschränkungszeiten
gewährleistet,
kleine
und
große
Rundwege
möglich.
Rund 6,3
km
wilder
Pfade
sollen
zurückentwickelt
werden.
Details
des
Vorgehens
sind im
weiteren
Gang des
Verfahrens
noch zu
klären,
das gilt
insbesondere
für
Fragen
zur
Verkehrssicherung
der zu
erhaltenden
Wege die
gemeinsam
mit
N-ERGIE,
SÖR und
Regierung
von
Mittelfranken
einvernehmlich
zu
regeln
sind.
Die
Vereine
und die
Bürgerinnen
und
Bürger
hat
immer
wieder
ein
Thema
bewegt,
dass
nicht im
Zusammenhang
mit der
NSG-
Ausweisung
steht:
Die
Zunahme
des
Radverkehrs
im
Pegnitztal
und die
mangelnde
Rücksichtnahme
der
Radfahrer.
Das
geplante
Wegenetz
mit
befestigten
und
Erdwegen,
verbunden
mit
Lenk-
und
Leitsystemen,
kann zu
einer
Entflechtung
beitragen.
Genauso
könnte
eine
intensivere
Nutzung
des
Fahradweges
nördlich
entlang
der
Erlenstegenstraße
mit
entsprechender
Beschilderung
das
östliche
Pegnitztal
entlasten,
im
Interesse
der
erholungssuchenden
Bevölkerung
und des
Naturerlebens.
Pro oder
Contra
geplantes
Naturschutzgebiet?
Die
Eigentümer,
die sich
im
Rahmen
des
informellen
Dialogverfahrens
geäußert
haben,
einschließlich
der
N-ERGIE
als
Haupteigentümerin,
waren
bis auf
einzelne
Ausnahmen
(z. B.
mit dem
Wunsch
einer
Bebauung
des
eigenen
Grundstücks),
durchweg
aufgeschlossen
gegenüber
einer
NSG-Ausweisung.
Die
ansässigen
Sportvereine,
Fischereiverband
Mittelfranken,
Fischereiverein
Nürnberg
und der
Hundesportverein
Nürnberg
Schwaig
1966
sehen
die
geplante
NSG-Ausweisung
positiv,
insbesondere
das
„Leinengebot“
für
Hunde in
den
Beschränkungszeiten.
Innerhalb
der
Verwaltung
wurde
eine
Grundsatzabstimmung
vorgenommen,
insbesondere
fand
eine
Vorstellung
im Forum
Stadtentwicklung
statt.
Im
formellen
Unterschutzstellungsverfahren
ist eine
Instruktion
der
Verwaltung
vorgesehen.
16
Bürgerinnen
und
Bürger,
sprachen
sich
schriftlich
gegen
die
Ausweisung
als NSG
aus.
Acht
Schreiben
gingen
ein, in
denen
ausdrücklich
die
Ausweisung
eines
Naturschutzgebiets
befürwortet
wurde.
Als
Hauptgründe
wurden
die
Schutzwürdigkeit
und der
uneingeschränkte
Erhalt
des
Naturraumes
für
künftige
Generationen
angegeben.
Weiter
wurden
die von
Verwaltung
und
Fachgutachten
beschriebenen
negativen
Veränderungen
im
Landschaftsraum
bestätigt.
Genannt
wurden
in
diesem
Zusammenhang
vor
allem
die
Zunahme
von
Pfaden
und
Hundekot
in den
Wiesenflächen.
Es wurde
eine
Hundeanleinpflicht
gefordert
und die
Sorge
vorgetragen,
dass
„dieses
Kleinod
wunderschöner
Natur in
Stadtnähe“
durch
eine
ungeregelte
Nutzung
zerstört
wird. In
sechs
Schreiben
wurden
u.a.
konkrete
Fragen
nach den
Regeln
der
geplanten
Verordnung,
welche
Flächen
oder
Bereiche
auch
weiterhin
uneingeschränkt
betreten
werden
dürfen,
gestellt.
Weiter
wurden
Anregungen
zur
Betretbarkeit
der
Streuobstwiese
oder
einzelner
Flächen
wie den
Unterbürger
Weiher
gegeben.
Die
Bürgervereine
Jobst
/Erlenstegen
und
Laufamholz
stellten
auch
öffentlich
fest,
dass sie
sich mit
dem
gemeinsam
erarbeiteten
Zonen-
und
Wegekonzept
(s.
Anlagen)
ein NSG
für das
östliche
Pegnitztal
vorstellen
können.
Der
Bürger-
und
Geschichtsverein
Mögeldorf
hingegen
erachtet
den
bestehenden
Status
als
Landschaftsschutzgebiet
für
ausreichend.
Der
Verein
„Pro
Naherholungsgebiet
Pegnitztal-Ost“
hat
Unterschriften
gegen
ein
„Sperrgebiet“
gesammelt
und
setzt
auf
freiwillige
Maßnahmen.
Mit dem
Verein
wurden
drei
intensive
Gespräche
geführt.
Eine
grundsätzliche
Zustimmung
für das
geplante
NSG
konnte
aber
nicht
erreicht
werden.
Er hat
jedoch
Bereitschaft
gezeigt,
an einer
Interessensgemeinschaft
„Pegnitztal-Ost“
(IGPO)
mitzuwirken.
Der
Verein
hat der
Verwaltung
insgesamt
rund
4.300
Unterschriften
gegen
das
geplante
NSG
übergeben.
Auf den
Unterschriftenlisten
(viele
aus dem
Mai
2016)
wird
behauptet,
dass mit
der
Ausweisung
als
Naturschutzgebiet
die
Nutzung
des
Wiesengrundes
als
Naherholungsgebiet
faktisch
verboten
wird.
Am
23.11.2016
haben
sich die
im
Bündnis
für
Biodiversität
zusammengeschlossenen
Naturschutzverbände
und
Vereine
(Bund
Naturschutz,
Landesbund
für
Vogelschutz,
Naturhistorische
Gesellschaft,
Nürnberger
Naturschutzwacht,
Imker,
Insektenforscher,
Fledermausexperten)
ausdrücklich
für das
geplante
Naturschutzgebiet
ausgesprochen.
Dabei
wurde
betont,
dass
sich
Naturschutz
und
Naherholung
nicht
ausschließen.
Vielmehr
soll und
kann
durch
die
Ausweisung
als
Naturschutzgebiet
der
Zustand
des
Gebiets
erhalten
und
verbessern
werden,
auch und
gerade
für Ruhe
und
Erholung
suchende
Menschen.
Auf die
intensive
Unterstützung
des
Vorhabens
im
Rahmen
eigener
Veranstaltungen
der
Verbände
(z.B.
Bund
Naturschutz,
Landesbund
für
Vogelschutz)
wird
außerdem
verwiesen.
Bürgergespräche
und
Bürgerversammlungen
Zwischen
Januar
2015 und
September
2016
fanden
vier
öffentliche
Bürgergespräche
statt,
davon
zwei auf
Einladung
des
Referates
für
Gesundheit
und
Umwelt
unter
Beteiligung
der
Regierung
von
Mittelfranken.
Zwei
wurden
von den
Bürgervereinen
Jobst/Erlenstegen
und
Laufamholz
zusammen
mit dem
Bund
Naturschutz
veranstaltet.
Das NSG
Pegnitztal
Ost war
zudem
ein
Schwerpunktthema
bei der
Bürgerversammlung
für die
Stadtteile
Mögeldorf,
Jobst/Erlenstegen
und
Laufamholz
im
Januar
2016
sowie
bei der
Mobilen
Bürgerversammlung
im Juli
2016.
Das
Thema
wurde
lebhaft
und
kontrovers
diskutiert.
In der
letzten
Versammlung
am
26.09.2016
mit rund
80
Teilnehmern
gab es
die
Möglichkeit,
neben
direkten
Fragen
auch
schriftliche
einzureichen.
Es
konnten
erwartungsgemäß
nicht
alle
Bedenken
ausgeräumt
werden,
obwohl
die
bereits
jetzt
bestehenden
gesetzlichen
Einschränkungen
zum
Betretungsverbot
ausführlich
erläutert
wurden.
Fazit
Insgesamt
zeigt
sich,
dass es
einen
breiten
Konsens
gibt,
das
östliche
Pegnitztal
in
seiner
ökologischen
Vielfalt
für
künftige
Generationen
zu
erhalten
und
seine
Qualität
zu
verbessern.
Aus den
verschiedenen
Gesprächsrunden
ging ein
Zonen-
und
Wegekonzept
hervor,
das
einen
Interessensausgleich
zwischen
Naturschutz,
Landwirtschaft
und
Naherholung
in dem
künftigen
NSG
herzustellen
soll.
Die
Beteiligten
sind
dabei
große
Kompromisse
eingegangen,
um allen
betroffenen
Interessensgruppen
gerecht
zu
werden.
Dafür
wird
seitens
der
Verwaltung
ausdrücklich
gedankt.
Die in
dem
Dialogverfahren
vorgebrachten
Vorbehalte
und
Bedenken
wurden
soweit
möglich
konzeptionell
sowie im
aktualisierten
Verordnungsentwurf
eingearbeitet.
In aller
Deutlichkeit
wird
darauf
hingewiesen,
dass es
weder
bei der
Stadt
Nürnberg
noch bei
der
Regierung
von
Mittelfranken
Überlegungen
gab und
gibt,
dass
fragliche
Gebiet
als
„Sperrgebiet“
auszuweisen,
wie
verschiedentlich
behauptet
wird.
Die
verbleibenden
Einwände
liefern
aus
Sicht
der
Verwaltung
keine
Argumente
dafür,
die
geplante
Ausweisung
fachlich
begründet
auszuschließen.
Die
geplante
NSG-Ausweisung
bietet
vielmehr
die
einmalige
Gelegenheit,
die
Leitgedanken
der
bisherigen
Umgestaltung
des
Wöhrder
Sees im
östlichen
Pegnitztal
sinnvoll
zu
erweitern:
Für die
Bevölkerung
in
Nürnberg
ein
attraktives
Naherholungsgebiet
zu
bewahren
und zu
entwickeln,
Naturerleben
im
Herzen
der
Stadt zu
ermöglichen.
Die
Stadt
Nürnberg
und die
Regierung
von
Mittelfranken
können
außerdem
ein
Zeichen
setzen,
dass sie
das
einzigartige
Gebiet
auch
künftig
für die
Nürnberger
Bevölkerung
nachhaltig
von
Bebauung
freihalten
wollen.
Weiteres
Vorgehen
Abschließend
wird
empfohlen,
die
zuständige
Regierung
von
Mittelfranken/Höhere
Naturschutzbehörde
zu
bitten,
ein
förmliches
Verfahren
zur
Ausweisung
als NSG
für das
östliche
Pegnitztal
einzuleiten.
In
diesem
formellen
Verfahren
können
noch
offene
Fragen
geklärt
sowie
Anregungen
und
Bedenken
eingebracht
werden.
Die
bereits
vorgebrachten
Anregungen
und
Bedenken
fließen
ebenfalls
ein.
Auf den
beiliegenden
positiven
Beschluss
des
Naturschutzbeirates
vom
04.10.2016
wird
ergänzend
verwiesen.
Wie
bereits
dargestellt,
ergab
der
Dialogprozess
auch,
dass zur
nachhaltigen
Einbindung
aller
aktiven
Institutionen
bei
einer
NSG-Ausweisung
die
Gründung
eines
runden
Tisches
für das
Pegnitztal-Ost
(Interessengemeinschaft
Pegnitztal-Ost
„IGPO“)
sinnvoll
und
wünschenswert
ist.
Diesem
Vorschlag
würde
die
Verwaltung
bei
Einleitung
des
formellen
Verfahrens
so bald
als
möglich
entsprechen.
Naturschutzbeirat
118.
Sitzung
am 04.
Oktober
2016
Anlage
zu TOP 1
Geplantes
Naturschutzgebiet
(NSG)
östliches
Pegnitztal
Beschluss
des
Naturschutzbeirates
der
Stadt
Nürnberg
vom 04.
Oktober
2016
-
einstimmig
-
Der
Naturschutzbeirat
freut
sich
über die
intensive
Bürgerbeteiligung
im
Dialogverfahren.
Das
vorliegende
Zonen-
und
Wegekonzept
stellt
einen
Kompromiss
zum
Wohle
aller
Interessensgruppen
in einer
historischen
Kulturlandschaft
dar. Es
gewährleistet
für das
Erholungsgebiet
einen
wirksamen
Schutz
zum
Erhalt
der
ökologischen
Qualität,
insbesondere
der
Offenlandbereiche.
Über die
Ausweisung
als
Naturschutzgebiet
soll ein
einmaliges
Refugium
in
Großstadtnähe
für
künftige
Generationen
erhalten
und
nachhaltig
vor
Veranstaltungen
und
Bebauung
geschützt
werden.
Er
empfiehlt
der
Stadt
Nürnberg,
die für
die
Ausweisung
zuständige
Regierung
von
Mittelfranken
zu
bitten,
ein
förmliches
Verfahren
zur
Ausweisung
als
Naturschutzgebiet
einzuleiten.
Am
06.10.2016
Im
Auftrag
gez.
Boser,
(Vorsitzende)
Brief an
den
Oberbürgermeister
Herrn
Oberbürgermeister
Dr.
Ulrich
Maly
Rathausplatz
90403
Nürnberg
20.
Januar
2017
Pegnitztal-Ost
Sehr
geehrter
Herr
Oberbürgermeister,
der
Bürger-
und
Geschichtsverein
Mögeldorf
e.V.
spricht
sich
gegen
ein
Naturschutzgebiet
im
Pegnitztal
Ost aus
und
lehnt
die
Stadtratsvorlage
des
Umweltreferenten
vom 12.
Januar
2017 ab.
Wir
bitten
Sie,
sich
unserem
Anliegen
anzuschließen
und den
Antrag
des
Umweltreferenten
abzulehnen.
1.
Das
Pegnitztal
Ost ist
heute
schon
Landschaftsschutzgebiet
und
Wasserschutzgebiet.
Insbesondere
im
Bereich
des
Wasserschutzgebietes
ist der
Bereich
heute
schon
nicht
zugänglich,
weil die
N-Ergie
als
Eigentümer
die
Fläche
weiträumig
abgezäunt
hat.
Das
Pegnitztal
liegt in
der
Großstadt
und hat
eine
zentrale
Bedeutung
für die
Naherholung
der
Bürgerschaft.
Der
Erhalt
dieser
Funktion
hat für
den
Bürger-
und
Geschichtsverein
Mögeldorf
e.V.
entscheidende
Bedeutung.
Dies
vereinbart
sich
durchaus
mit dem
Wunsch
nach dem
Erhalt
des
Pegnitztals.
Die
Bürger
wollen
ja
schließlich
durch
ein
landschaftlich
schönes
Naherholungsgebiet
spazieren
gehen.
2.
Änderungsabsicht:
Die
Regierung
von
Mittelfranken
will ein
Naturschutzgebiet
einrichten.
In
diesem
Rahmen
hat die
Kommune
ein
Anhörungsrecht.
In
diesem
Anhörungsverfahren
findet
die
derzeitige
Diskussion
statt.
Als
Begründung
wird
herangezogen,
dass es
viele
schützenswerte
Tiere
und
Pflanzen
gäbe. In
dieser
inhaltlichen
Frage
will
kein
Bürger
die
Tier-
oder
Pflanzenwelt
beeinträchtigen.
Der
Erhalt
des
Pegnitztals
Ost ist
Anliegen
aller
Anwohner.
Es hat
sich zu
diesem
Zweck
sogar
extra
der
Verein
Pro
Naherholungsgebiet
Pegnitztal
Ost
gegründet,
der sich
ausschließlich
diesem
Anliegen
widmet.
3.
Rechtsgrundlage:
In
einer
Synopse
zwischen
Landschaftsschutzgebiet
und
Naturschutzgebiet
legt die
Verwaltung
dar: „Die
Landschaftsschutzgebiete
werden
ausdrücklich
auch zum
Zweck
der
Erholung
ausgewiesen
und sie
haben
daher
auch den
Zweck,
die
freie
Betretbarkeit
zu
erhalten.
Einschränkungen
der
Betretungsrechte
sind
daher
grundsätzlich
nicht
denkbar.“
Demgegenüber
entfällt
bei
einem
Naturschutzgebiet
der
Naherholungszweck,
stattdessen
stehen
die
Betretungsverbote
und
umfassenden
Anleinverpflichtungen
für
Hunde im
Vordergrund.
Die
Natur
erhält
den
Vorrang
vor dem
Menschen.
Der
Ausschluß
des
Naherholungszwecks
ist aber
mitten
in einer
Großstadt
nicht
vertretbar.
Der
Englische
Garten
in
München
wird ja
auch
nicht
Naturschutzgebiet.
Mensch
und
Natur
sind
also im
Rahmen
der
Landschaftsschutzverordnung,
die
heute
schon
gilt,
richtig
austariert.
Ein
Naturschutzgebiet
würde
den
Charakter
des
Naherholungsgebietes
abschaffen
und die
heutige
Erholungsfunktion
entfallen
lassen.
Das
Landschaftsschutzgebiet
ist
daher
die
einzig
rechtlich
zulässige
und
verantwortbare
Rechtsgrundlage.
Der
Ausweis
eines
Naturschutzgebietes
ist
rechtswidrig.
4.
Darstellung
der
Verwaltung:
4.1
Mit
Befremden
habe ich
das
Schreiben
der
Verwaltung
an den
Verein
Pro
Naherholungsgebiet
Pegnitztal
Ost vom
5.4.2016
zur
Kenntnis
genommen,
wonach
es heute
gar
keine
Bodenbrüter
gibt.
Mit dem
Naturschutzgebiet
soll
erst die
Voraussetzung
für das
Wiederansiedeln
von
Bodenbrütern
geschaffen
werden.
Angemerkt
werden
muß an
dieser
Stelle
auch,
dass das
Fehlen
von
Bodenbrütern
durch
die
modernen
Methoden
der
Grasmahd
durch
den
Tiergarten
Nürnberg
bedingt
ist und
nicht
durch
das
Betreten
von
Familien
mit Kind
und
Hund!
Der
gedankliche
Ansatz,
die
heutigen
Mähmethoden
mit
ihren in
der
Presse
hinreichend
geschilderten
Verwüstungen
weiter
zuzulassen,
die
Spaziergänger
aber
auszuschließen,
kann man
keinem
Bürger
erklären
und ist
auch
nicht
verantwortbar.
4.2
Das am
12.
April
2016 von
Frau Dr.
Gudrun
Mühlhofer/ifamos
Landschaftsökologie
vorgelegte
„Fachgutachten“
erscheint
wenig
überzeugend.
Das
verwendete
Datenmaterial
ist mehr
als in
die
Jahre
gekommen,
da es
sich
häufig
auf die
80iger
Jahre
des
letzten
Jahrhunderts
bezieht.
4.3
Nicht
nachvollziehbar
ist
auch,
ein
Naturschutzgebiet
über das
ganze
Pegnitztal
Ost
ausrollen
zu
wollen,
um dann
jedoch
63% über
Ausnahmeregelungen
dem erst
neu zu
schaffenden
Betretungsverbot
wieder
zu
entziehen.
Schlüssig
wäre es,
dann
allenfalls
das
Drittel
schutzwürdiger
Ecken
unter
ein
Naturschutzgebiet
zusammenzufassen.
So
bleibt
der
Eindruck
im
Vordergrund,
dass mit
der
Ausnahmeregelung
nur ein
erster
Schritt
zu einem
umfassenden
Betretungsverbot
gegangen
wird.
4.4
Das
Argument
der
Verwaltung,
mit dem
Landschaftsschutzgebiet
habe man
keine
ausreichende
Handhabe
gegen
Missbrauch,
ist
völlig
verfehlt.
Fährt
beispielsweise
ein
Motorradfahrer
durch
das
Pegnitztal,
kann die
Verwaltung
eingreifen.
Das gilt
auch,
falls
einer
auf die
auch vom
Bürger-
und
Geschichtsverein
Mögeldorf
e.V.
abgelehnte
Idee
käme,
Grillpartys
abhalten
zu
wollen.
Was kann
aber die
Verwaltung
nicht?
Wenn
eine
Familie
mit Kind
und Hund
über die
Pegnitzwiesen
spazieren
geht! Da
wollen
wir aber
auch
keinesfalls
einen
Eingriff
der
Stadt
Nürnberg.
Soviel
Toleranz
muß in
einer
Großstadt
möglich
sein! Es
sind die
Pegnitzwiesen
der
Bürger
und
nicht
des
Umweltamtes!
4.5
Will die
Verwaltung
nun ein
Betretungsverbot
für das
Pegnitztal
Ost oder
nicht?
Die
Verwaltung
hat auch
in der
öffentlichen
Veranstaltung
am
26.September
2016
wieder
die
irreführende
und
absolut
falsche
Darstellung
der
Lenkung
der
Besucher
verwendet.
Die
Verwaltung
will die
Bürger
knallhart
auf ein
paar
Teerwege
und
einige
Trampelpfade
zusammenpferchen
und will
ein
Betretungsverbot
für die
Pegnitz-wiesen,
Bauernwiesen,
die sich
von der
Stadt
bis zur
Pegnitzquelle
durch
das
gesamte
Tal
erstrecken,
durchsetzen.
Wir
wollen
kein
Betretungsverbot,
wir
wollen
kein
Sperrgebiet,
wir
wollen
im Sinne
des
Landschaftsschutzgebiets
auch
weiter
ein
Betretungsrecht
im Sinne
des
Landschaftsschutzgebietes
für
unser
Pegnitztal
Ost.
Fazit:
Ein
Naturschutzgebiet
ist ein
rechtlich
verfehlter
Ansatz.
Das
Landschaftsschutzgebiet,
das auch
den
Naherholungsaspekt
des
Menschen
im Blick
hat, ist
das
richtige
Rechtsinstrument,
weil es
die
Naherholung
des
Menschen
und den
Schutz
der
Natur
schon
von
Rechts
wegen
verbindet.
Deshalb
bitte
ich, es
bei dem
heute
bestehenden
Landschaftsschutzgebiet
zu
belassen.
Wenn es
herausragend
wichtige
Ecken in
diesem
Gebiet
gibt,
hat die
Verwaltung
ja die
Möglichkeit,
durch
Abzäunung
den
Schutz
dieser
Tiere
und
Pflanzen
herbeizuführen.
Nicht
vergessen
werden
sollte
an
dieser
Stelle,
dass der
Verein
Pro
Naherholungsgebiet
Pegnitztal
Ost über
4300
Stimmen
gegen
ein
Naturschutzgebiet
gesammelt
hat.
Eine
solche
Stimmenzahl
ist
durchaus
ungewöhnlich.
Wir
bitten
Sie um
Ihre
Unterstützung.
Der
Bürger-
und
Geschichtsverein
Mögeldorf
e.V.
bittet
Sie um
Ihre
persönliche
Meinung
und die
Darstellung
Ihres
Abstimmungsverhaltens.
Mit
freundlichen
Grüßen
Wolfgang
Köhler
Beschlusstext
des
Stadtrats
vom
15.02.2017
zum
Pegnitztal
1.
Auf
Grundlage
der
Stadtbiotopkartierung,
des
aktuellen
Fachgutachtens,
des
Zonen-
und
Wegekonzeptes,
welches
im
Dialogverfahren
erarbeitet
wurde,
wird die
zuständige
Regierung
von
Mittelfranken
gebeten,
die
erforderlichen
Schritte
für das
östliche
Pegnitztal
zwischen
Satzinger
Mühle
und A 3
zur
Ausweisung
als
Naturschutzgebiet
einzuleiten.
2.
Die im
Planausdruck
des
Ausschnitts
„Auszug_westlich_Ebenseesteg.pdf“
dunkelgrün
ersichtlichen,
unschraffierten
Flächen
zwischen
Satzinger
Mühle
und
Ebenseestraße
werden
aus dem
Naturschutzgebiet
ausgenommen.
3.
Die
Verwaltung
wird
beauftragt
im
Benehmen
mit der
Regierung
von
Mittelfranken
zu
prüfen,
die
Fläche
nordwestlich
des
Leo-Beyer-Weges
ebenfalls
aus dem
Naturschutzgebiet
auszunehmen.
4.
Die
Verwaltung
wird
beauftragt
zu
prüfen,
ob an
der
Nahtstelle
zwischen
der in
Punkt 2
ausgenommenen
Wiesenfläche
und der
naturschutzrechtlichen
D30-Fläche
die
Anlage
eines
zusätzlichen
Weges
sinnvoll
wäre.

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