zurück zurück  Home

 

 

Naturschutzgebiet

 

Heftausgabe April 2018

Zur Überraschung wurde seitens der Regierung von Mittelfranken das Auslegungsverfahren für das geplante Naturschutzgebiet (NSG) im östlichen Pegnitztal wiederholt. Eine Kontaktaufnahme der Regierung mit dem Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. hat nicht stattgefunden.

Wie dem auch sei. Unser Verein wurde durch die Stadt Nürnberg mit Schreiben vom 18.1.2018 darauf hingewiesen, daß die Unterlagen erneut vom 5.2.2018 bis 6.3.2018 ausgelegt werden.

 

Wegen des Rhythmus des Erscheinens unseres Mitteilungsblattes konnten wir leider darauf nicht hinweisen.

 

Die Unterlagen wären einzusehen gewesen bei der Stadt Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken sowie unter

 

 http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt8/abt82011_Naturschutzgebiete.htm

 

oder

 

http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/bekanntmachung.html.

 

Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, daß noch ein zusätzlicher wassergebundener Weg ausgebaut werden soll. Das halten wir nicht für erforderlich. Wir brauchen keinen Wegebau, weil wir kein Betretungsverbot der Pegnitzwiesen wollen. Ein „Trampelpfad“ ist völlig ausreichend.

 

Mit Schreiben vom 23.2.2018 haben wir erneut Einwendungen gegen den Erlass einer Verordnung für die Errichtung eines Naturschutzgebietes vorgetragen.

 

Unter www.moegeldorf.de werden wir ein Schreiben der Umweltministerin vom 12.5.2017 zu dieser Thematik veröffentlichen.

 

Regierung von Mittelfranken

Herrn Regierungspräsidenten Dr. Bauer

Bischof-Meiser-Str. 2/4

91522 Ansbach           23. Februar 2018

Pegnitztal-Ost

 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Bauer,

 

der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. spricht sich auch nach der erneuten Auslage des Verordnungsentwurfs vom 5.2. bis 6.3.2018 gegen ein Naturschutzgebiet im Pegnitztal Ost aus und lehnt den Verordnungsentwurf der Regierung von Mittelfranken ab.

 

1. Das Pegnitztal Ost ist heute schon Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet.

 

Insbesondere im Bereich des Wasserschutzgebietes ist der Bereich heute schon nicht zugänglich, weil die N-Ergie als Eigentümer die Fläche weiträumig abgezäunt hat. Über den Daumen geschätzt sind einschließlich der Wiesenflächen entlang der Autobahn rund 50% der Fläche unzugänglich. 

Das Pegnitztal liegt in der Großstadt und hat eine zentrale Bedeutung für die Naherholung der Bürgerschaft. Der Erhalt dieser Funktion hat für den Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. entscheidende Bedeutung.

Dies vereinbart sich durchaus mit dem Wunsch nach dem Erhalt des Pegnitztals. Die Bürger wollen ja schließlich durch ein landschaftlich schönes Naherholungsgebiet spazieren gehen.

 

2. Änderungsabsicht:

 

Die Regierung von Mittelfranken will ein Naturschutzgebiet einrichten.

Als Begründung wird herangezogen, dass es viele schützenswerte Tiere und Pflanzen gäbe. In dieser inhaltlichen Frage will kein Bürger die Tier- oder Pflanzenwelt beeinträchtigen. Der Erhalt des Pegnitztals Ost ist Anliegen aller Anwohner. Es hat sich zu diesem Zweck sogar extra der Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal Ost gegründet, der sich ausschließlich diesem Anliegen widmet.

An der vorgetragenen außerordentlichen Bedeutung der einem Naturschutzgebiet zu unterstellenden Flächen bestehen erhebliche Zweifel und konnten im Anhörungsverfahren der Stadt Nürnberg nicht ausgeräumt werden. Dem Eindruck nach unterscheiden sich die Flächen nicht von den Wiesen im weiteren Verlauf bis zur Quelle der Pegnitz.

Mit Befremden habe ich das Schreiben der Stadt Nürnberg an den Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal Ost vom 5.4.2016 zur Kenntnis genommen, wonach es heute gar keine Bodenbrüter gibt.

Der Umweltreferent Dr. Pluschke hat in der Bürgerversammlung in Mögeldorf am 25. Januar 2018 ausdrücklich wiederholt, daß es keine Bodenbrüter gäbe. Eine Begründung, weshalb es dann in der Zone 1 ein dreimonatiges Betretungsverbot geben solle, blieb er in der Bürgerversammlung schuldig. Mit sichtlicher Verlegenheit verwies er dann auf die Regierung von Mittelfranken, welche behaupte, mit dem Naturschutzgebiet solle erst die Voraussetzung für das Wiederansiedeln von Bodenbrütern geschaffen werden. Dies hat in der gut besuchten Veranstaltung niemand ernst nehmen können. Die Nutzungsfrequenz ist in der Zone 1 so groß, da ist an eine Wiederansiedlung nicht im Entferntesten zu denken. 

Apropos Zone 1: Diese Umschreibung muß, wenn der Auffassung des Bürger- und Geschichtsvereins Mögeldorf e.V. nicht gefolgt würde, aus unserer Sicht im Text wesentlich eindeutiger verankert werden und auch aus den Plänen ganz präzise ersichtlich sein. Es sollte die Zone 1 dann auch im Sinne des Stadtratsbeschlusses am westlichen Ende verkleinert werden.

Eine vorsätzliche Irreführung der Bürger stellt auch die Behauptung dar, ein drei-monatiges Betretungsverbot sei eine Verbesserung gegenüber dem status quo. Derzeit besteht kein naturschutzbedingtes Vertretungsverbot, sondern dieses wird neu eingeführt. Das Landschutzschutzgebiet sieht nämlich kein Betretungsverbot vor. Das heutige „Betretungsverbot“ resultiert aus dem landwirtschaftlichen Gedanken, dass der Ernteertrag nicht eingeschränkt werden soll. Dieser Gedanke läuft heute jedoch völlig ins Leere, weil die Mahd nicht einmal vom Tiergarten genutzt wird.

Angemerkt werden muss an dieser Stelle auch, dass das Fehlen von Bodenbrütern durch die modernen Methoden der Grasmahd durch den Tiergarten Nürnberg bedingt ist und nicht durch das Betreten von Familien mit Kind und Hund! Der gedankliche Ansatz, die heutigen Mähmethoden mit ihren in der Presse hinreichend geschilderten Verwüstungen weiter zuzulassen, die Spaziergänger aber auszuschließen, kann man keinem Bürger erklären.

Das am 12. April 2016 von Frau Dr. Gudrun Mühlhofer/ifamos Landschaftsökologie vorgelegte „Fachgutachten“ erscheint wenig überzeugend. Das verwendete Datenmaterial ist mehr als in die Jahre gekommen, da es sich häufig auf die 80iger Jahre des letzten Jahrhunderts bezieht.

Nicht nachvollziehbar ist auch, ein Naturschutzgebiet über das ganze Pegnitztal Ost ausrollen zu wollen, um dann jedoch 63% über Ausnahmeregelungen dem erst neu zu schaffenden Betretungsverbot wieder zu entziehen. Schlüssig wäre es, dann allenfalls das Drittel schutzwürdiger Ecken unter ein Naturschutzgebiet zusammenzufassen. Mit dem von der N-Ergie eingezäunten Bereich und dem Wiesenstreifen entlang der Autobahn wäre auch ein ausreichend großes Gebiet dem Naturschutz unterstellt. So bleibt der Eindruck im Vordergrund, dass mit der Ausnahmeregelung nur ein erster Schritt zu einem umfassenden Betretungsverbot gegangen wird.

Das Argument der Verwaltung, mit dem Landschaftsschutzgebiet habe man keine ausreichende Handhabe gegen Missbrauch, ist völlig verfehlt. Fährt beispielsweise ein Motorradfahrer durch das Pegnitztal, kann die Verwaltung eingreifen. Das gilt auch, falls einer auf die auch vom Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. abgelehnte Idee käme, Grillpartys abhalten zu wollen.

Was kann aber die Verwaltung nicht? Wenn eine Familie mit Kind und Hund über die Pegnitzwiesen spazieren geht! Da wollen wir aber auch keinesfalls einen Eingriff der Naturschutzbehörden. Soviel Toleranz muß in einer Großstadt möglich sein! Es sind die Pegnitzwiesen der Bürger und nicht der Umweltbehörden!

Will die Verwaltung nun ein Betretungsverbot für das Pegnitztal Ost oder nicht? Die Verwaltung hat auch in der öffentlichen Veranstaltung am 26. September 2016 wieder die irreführende und absolut falsche Darstellung der Lenkung der Besucher verwendet. Die Verwaltung will die Bürger knallhart auf ein paar Teerwege und einige Trampelpfade zusammenpferchen und will ein Betretungsverbot für die Pegnitzwiesen, Bauernwiesen, die sich von der Stadt bis zur Pegnitzquelle durch das gesamte Tal erstrecken, durchsetzen. Wir wollen kein Betretungsverbot, wir wollen kein Sperrgebiet, wir wollen im Sinne des Landschaftsschutzgebiets auch weiter ein Betretungsrecht im Sinne des Landschaftsschutzgebietes für unser Pegnitztal Ost.

Die Häufung des Begriffs der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands zeigt ja, daß längst nicht mehr vorhandene Tiere „vielleicht“ wieder angesiedelt werden. Dazu ist jedoch das Pegnitztal durch den hohen Bevölkerungsdruck im Stadtgebiet nicht in der Lage. Es ist Utopie, zu glauben, bei der Nutzungsintensität von Fußgängern, Radlern, Rollstuhlfahrern etc. könne man auf das Betreten der Wiesen verzichten. Dies ist irreal. Ein Blick auf das entsprechende Gebiet an einem schönen Wochenende zeigt doch, daß hier Unmögliches durchgesetzt werden soll.

Mit Besorgnis nehme ich auch die Verlautbarungen des Umweltreferates der Stadt Nürnberg zur Kenntnis, man wolle sich wie beim Hainberg verhalten. Das Pegnitztal Ost ist nicht der Hainberg und auch kein ehemaliger Truppenübungsplatz, der immer schon gesperrt war. Vielmehr ist der Bereich von der Satzinger Mühle bis nach Hammer der klassische Naherholungsausflug für die Familien. Was steht zu befürchten? Die ganzen von der Verwaltung angeführten „Wiederansiedlungen“ scheitern zwangsläufig aufgrund des hohen Nutzungsdrucks. Was bleibt: Die Bürger werden wegen Missachtung des Betretungsverbots schikaniert, ohne dass die Natur den geringsten Nutzen davon hat.

 

3. Rechtsgrundlage:

 

In einer Synopse zwischen Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet legt die Verwaltung dar: „Die Landschaftsschutzgebiete werden ausdrücklich auch zum Zweck der Erholung ausgewiesen und sie haben daher auch den Zweck, die freie Betretbarkeit zu erhalten. Einschränkungen der Betretungsrechte sind daher grundsätzlich nicht denkbar.“

Demgegenüber entfällt bei einem Naturschutzgebiet der Naherholungszweck, stattdessen stehen die Betretungsverbote und umfassenden Anleinverpflichtungen für Hunde im Vordergrund. Die Natur erhält den Vorrang vor dem Menschen.

Der Ausschluß des Naherholungszwecks ist aber mitten in einer Großstadt nicht vertretbar. Der Englische Garten in München wird ja auch nicht Naturschutzgebiet.

Mensch und Natur sind also im Rahmen der Landschaftsschutzverordnung, die heute schon gilt, richtig austariert. Ein  Naturschutzgebiet würde den Charakter des Naherholungsgebietes abschaffen und die heutige Erholungsfunktion entfallen lassen.

Das Landschaftsschutzgebiet ist daher die einzig rechtlich zulässige und verantwortbare Rechtsgrundlage. Der Ausweis eines Naturschutzgebietes ist rechtswidrig.

In der Neuauslage der Verordnung soll jetzt auch noch ein neuer Eingriff in die Natur vorgenommen werden. Wir lehnen das ab und sprechen uns für den Erhalt der Natur aus. Wir brauchen keinen neuen Wegebau. Erhalten wir das Pegnitztal wie es ist.

 

Fazit:

 

Ein Naturschutzgebiet ist ein rechtlich verfehlter Ansatz. Das Landschaftsschutzgebiet, das auch den Naherholungsaspekt des Menschen im Blick hat, ist das richtige Rechtsinstrument, weil es die Naherholung des Menschen und den Schutz der Natur schon von Rechts wegen verbindet. Deshalb bitte ich, es bei dem heute bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu belassen.

Wenn es herausragend wichtige Ecken in diesem Gebiet gibt, hat die Verwaltung ja die Möglichkeit, durch Abzäunung den Schutz dieser Tiere und Pflanzen herbeizuführen.

Nicht vergessen werden sollte an dieser Stelle, dass der Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal Ost über 4300 Stimmen gegen ein Naturschutzgebiet gesammelt hat. Eine solche Stimmenzahl ist durchaus ungewöhnlich.

Wir bedauern sehr, dass die Regierung von Mittelfranken bei Auslage der Verordnung keine Veranlassung sah, auf die Rahmen der Anhörung der Stadt Nürnberg vorgetragenen Argumente einzugehen.

Im Verfahren wird der Eindruck geweckt, dass eine ideologische Haltung der staatlichen Umweltbehörde und des Umweltreferates der Stadt Nürnberg die Lebenswirklichkeit im Pegnitztal ignoriert.

 

Die Naherholung der Menschen zwischen Satzinger Mühle und Hammer muss gewahrt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wolfgang Köhler

 


 | Seitenanfang

Wolfgang Köhler: | Letzte Änderung: