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Vergnügungsstättenkonzept

 

Heftausgabe Juni 2016

Am Mittwoch den 6. April 2016 wurde im Südpunkt das überarbeitete Vergnügungsstättenkonzept vorgestellt. Grundlegende Absicht der Verwaltung ist eine Reduktion von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet, was auch wir begrüßen. Leider hat dies für Mögeldorf die Konsequenz, dass durch bauplanungsrechtliche Zulassung die Errichtung neuer Vergnügungsstätten in sechs ausgewählten Gebieten, u.a. in Mögeldorf, toleriert wird. Von der Gesamtsituation her wären ca. zwei solcher Einrichtungen denkbar. Die seit Herbst 2013 durchgeführte Überprüfung des Vergnügungsstättenkonzepts hat für Mögeldorfer insoweit noch eine Verbesserung ergeben, als entlang der Sichtachse an der Laufamholzstraße keine solchen Vergnügungsstätten errichtet werden dürfen.

Bei allem Verständnis für das Interesse der Stadt an einem Gesamtkonzept bleibt der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. bei seiner bisherigen Haltung, die auch von der Bevölkerung bei der 2013 durchgeführten Unterschriftenaktion nachhaltig bestätigt wurde, dass wir in Mögeldorf keine planungsrechtlich zugelassenen Vergnügungsstätten haben wollen. Wir lehnen daher ein Plangebiet für Vergnügungsstätten in Mögeldorf weiterhin entschieden ab.

Der Baureferent Daniel Ulrich hat dazu wie folgt Stellung genommen:

Vergnügungsstättenkonzept geht in die Endrunde
Spielhallen und Wettbüros sind kein positiver Beitrag zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einer Stadt, im Gegenteil, derartige Einrichtungen ziehen Spielsüchtige an und erzeugen neue Abhängige. Spielsucht zerstört einzelne Leben, Familien und ganze Gemeinschaften. Sie ist keine Nebensache, die man ignorieren kann.

Zudem haben diese Einrichtungen negative Effekte auf Wohn- und Geschäftsumfeld („trading down“). Sie stehen oft am Anfang einer Kette des lokalen Niedergangs. Die Stadt Nürnberg arbeitet daher seit Jahren mit großem Engagement gegen ein Wachstum von Spielhallen im Stadtgebiet – Nürnberg braucht nicht mehr, sondern viel weniger Spielhallen, weniger Wettbüros und weniger Glücksspiel.

Rechtlich sind unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen Spielhallen und Wettbüros allerdings zulässig. Den Rahmen bilden einerseits das Ordnungsrecht, geregelt letztlich über den „Glücksspielstaatsvertrag“ und andererseits das Bauplanungsrecht. Spielhallen und Wettbüros werden im Planungsrecht als „Vergnügungsstätten“ geführt. Die Stadt versucht auf beiden Rechtswegen –Ordnungsrecht und Baurecht-, Spielhallen und Wettbüros zu regulieren, soweit dies eben möglich ist.

Der bauplanungsrechtliche Arm ist dabei die Einstufung von Spielhallen als „Vergnügungsstätten“. Vergnügungsstätten sind nicht im ganzen Stadtgebiet und nicht in jeder Größe zulässig. Um sicherzugehen, dass die Stadt nicht ein Totalverbot für solche Einrichtungen ausspricht (was sie nicht darf), ist es nötig, positiv Bereiche zu definieren, in denen Spielhallen ohne allzu großen Schaden anzurichten, zulässig sein können. „Schaden“ bedeutet dabei vor allem Einfluss auf bestehende wirtschaftliche Strukturen zu nehmen, Wohnlagen zu beeinträchtigen, Kinder und Jugendliche zu gefährden oder andere, grundsätzliche städtebauliche Ziele zu bedrohen.

Für Nürnberg wurde in einem Gutachten das gesamte Stadtgebiet nach möglichen Standorten durchsucht, übrig geblieben sind sechs mögliche Zulässigkeitsbereiche. Diese Bereiche sind nicht Ausdruck eines städtischen Ansiedlungswillens, sondern das unvermeidliche Mindestmaß an planungsrechtlich zulässigen Flächen. Die Bereiche sagen auch nichts über den zweiten Arm, die glücksspielrechtliche Zulässigkeit, oder über Grundstücksverfügbarkeit, Eigentumsverhältnisse oder andere Belange aus. Es kann also sein, dass in einem Gebiet mit planungsrechtlicher Zulässigkeit keine Immobilie verfügbar ist oder die Mieten aus dem Bestand den Vermietern ausreichen. Möglich ist also, dass trotz planungsrechtlicher Zulässigkeit keine Spielhalle entstehen wird.

Die planungsrechtlichen Bereiche, die nun nach Aufnahme aller Aspekte übrig blieben, sind: Langasser-Einkaufszentrum, Mercado, rückwärtige Teile des Gewerbegebietes Laufamholzstraße, Teile der südöstlichen Altstadt, ein kleines Areal um den ehemaligen Kaufhof am Aufseßplatz und Teile des Gewerbegebietes an der südlichen Regensburger Straße.

Im Gewerbegebiet Laufamholzstraße, Teil von Mögeldorf, gehen wir davon aus, dass im Zuge der Bauleitplanung die sichtbaren Lagen entlang der Laufamholzstraße ebenso von Vergnügungsstätten frei gehalten werden können wie die direkten Schulwegebeziehungen. Symbolisiert wird dies im Gutachten durch eine Markierung, die aber erst in der weiteren Planung ausgearbeitet und begründet werden muß. erfreulicher Weise ist das Gebiet jedoch kommerziell sehr stark, eine Neuansiedlung von Spielhallen ist auch aus diesem Grund nicht wahrscheinlich. Trotzdem wird die Verwaltung hier sehr wachsam bleiben müssen.

Im Zusammenwirken mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Planungsrecht wird Nürnberg weiter versuchen, Spielhallenneuerrichtungen zu verhindern, soweit das Recht das zulässt. Dabei ist die Stadtgesellschaft auch auf die Vermieter angewiesen, die auch aufgerufen sind, andere Nutzungen als Spielhallen anzustreben. Und am Ende hat sich immer wieder gezeigt, dass wache Bürgervereine direkt vor Ort viel beitragen können, eben diese oft lokal verwurzelten Vermieter positiv zu bestärken, ihre Immobilien gesellschaftlich verträglicheren Nutzungen zuzuführen. Das DLZ-Bau berät gerne zu Alternativen – auch bestehende Spielhallen können ja umgenutzt werden!


Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Nürnberg
Bezug: Unser Schreiben vom 8. Juli 2013


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Maly,
am 6. April 2016 hat der Baureferent im Südpunkt das überarbeitete Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Nürnberg vorgestellt.

Danach bleibt das Gewerbegebiet südlich der Laufamholzstraße als Ausweichgebiet für eine Zulassung von Spielhallen etc. im Konzept erhalten.

Der Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. bleibt bei seiner seit 2013 stets geäußerten Haltung, daß wir Vergnügungsstätten in Mögeldorf generell und ausnahmslos ablehnen. Dies gilt auch für das Gewerbegebiet südlich der Laufamholzstraße.

Wir begrüßen, daß nach der Überarbeitung das mögliche Gebiet für Vergnügungsstätten verkleinert wird, so daß die Sichtachse entlang der Laufamholzstraße entfällt. Nach wie vor ist es aber so, daß aus den Wohngebieten südlich der Bahnlinie die Schülerinnen und Schüler über die Brücken durch das Gewerbegebiet z.B. zur Billrothschule laufen. Also bleibt aus unserer Sicht nach wie vor die Gewerbefläche südlich der Laufamholzstraße für uns tabu.

Wir verstehen natürlich, daß das Vergnügungsstättenkonzept insgesamt den richtigen Ansatz verfolgt, die Zahl der Vergnügungsstätten zu reduzieren. Wir begrüßen insoweit die eindeutigen Aussagen des Baureferenten Daniel Ulrich. Mögeldorf ist jedoch kein Standort für Spielhallen und Wettbüros. Es gibt in einer guten Wohnlage keinen Bedarf für solche Einrichtungen. Es ist schon heute eine Zumutung für die Bevölkerung, in welcher Dichte entlang der Laufamholzstraße „Schachteln“ für den Lebensmitteleinzelhandel zugelassen wurden. Eine Verschlimmerung des heutigen Zustands durch eine Ergänzung dieses Angebots um Spielhallen und Wettbüros lehnen wir entschieden ab. Hier würde neuer Verkehr aus anderen Stadtteilen erzeugt, für den es vor Ort überhaupt keinen Anlaß gibt.

Mit freundlichen Grüßen

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Letzte Änderung: 24.07.2016