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Alle Themen zu Pegnitztal Ost in Nürnberg

 

Geplantes Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost - Antwort von OB Maly? - Heftausgabe August 2017

Geplantes Nuturschutzgebiet (NSG) östliches Pegnitztal  - Heftausgabe Februar 2017

Naturschutzgebiet im Pegnitzttal Ost wird vom Bürger- und Geschichtsverein Möegeldorf e.V. abgelehnt

Schreiben an den Oberbürgermeister wegen Pegnitztales Ost - Heftausgabe Oktober 2015

Antwortschreiben des OBM vom 28.07.2015 - Heftausgabe Oktober 2015

Umweltausschuß vom 10.06.2015 - Heftausgabe Oktober 2015

Fraktion der Christlich-Sozialer Union im Stadtrat zu Nürnberg Ergänzungsantrag "Naturschutzgebiet Pegnitztal - Oktober 2015

Zweite Gesprächsrunde der Verwaltung am 11.April 2016 zum Thema Pegnitztal-Ost - Heftausgabe Juni 2016

Radschnellbahnen durch das Pegnitztal Ost?

Pegnitztal Ost: Warum das Pegnitztal Ost ein Landschaftsschutzgebiet bleiben soll? - Heftausgabe Oktober 2016

Das Pegnitztal-Ost: Naherholungsgebiet - Kulturlandschaft - Landwirtschaftliche Nutzfläche - Naturschutzgebiet? - Heftausgabe Oktober 2016


Geplantes Nuturschutzgebiet (NSG) Östliches Pegnitztal  


Seitenanfang| Geplantes Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost - Antwort von OB Maly  - Heftausgabe August 2017

Ihr Schreiben vom 20.01.2017

 

Sehr geehrter Herr Kollege Köhler,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.01.2017. Sie äußern sich erneut sehr kritisch zu der geplanten NSG-Ausweisung. Die Stadtverwaltung hat ihren Prüfauftrag zur Frage eines Naturschutzgebietes im Pegnitztal Ost sachlich, konstruktiv und unter hohem Beteiligungsaufwand umgesetzt.

Ich fasse dazu die Positionen noch einmal zusammen:

Die Grundlage für die Ausweisung des gesamten Pegnitztales Ost als Naturschutzgebiet ist die Stadtbiotopkartierung 2008. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit- und Verbraucherschutz übt das Bayerische Landesamt für Umwelt die Koordination der Biotopkartierung im Freistaat aus. Beauftragt mit der Kartierung wurde ein ansässiges Fachbüro. Die Kartierung wurde über einen Zeitraum von mehreren Jahren über das gesamte Stadtgebiet Nürnberg erhoben. Die Kartierung selbst erfolgt nach einem für ganz Bayern einheitlichen Kartierschlüssel. Die Stadtbiotopkartierung kam zu dem Ergebnis, dass der Bereich des gesamten Pegnitztales Ost (Zone 1 und Zone 2) – mit einer Dichte von 38 kartierten Biotopen mit insgesamt 90 Einzelflächen – als einziger Bereich im Stadtgebiet Nürnberg mit der Schutzkategorie Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Nach fachlicher Überprüfung durch die höhere Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken) erfolgte die endgültige Überprüfung und Endabnahme durch das Landesamt für Umwelt. Dies erfolgte für die Stadtbiotopkartierung Nürnberg im Jahr 2008.

Mit dem Fachergebnis der Stadtbiotopkartierung und dem sich daraus ergebenden Flächenumgriff (Entwurf Regierung von Mittelfranken) für das geplante Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost stellte die Regierung von Mittelfranken gemeinsam mit der Stadt Nürnberg am 15.01.2015 in einer ersten Präsentation das geplante Vorhaben vor.

Das aktuelle Fachgutachten vom April 2016, erstellt vom Büro Ifanos, bestätigt die Schutzwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit des gesamten Bereiches (Zone 1 und Zone 2).

Wir befinden uns derzeit im Vorfeld des eigentlichen förmlichen Verfahrens, für das die Regierung von Mittelfranken zuständig ist. Erst nach Einleitung des förmlichen Unterschutzstellungsverfahrens findet auch das offizielle Anhörungsverfahren statt, in dem die Stadt Nürnberg beteiligt wird. Die ökologische Wertigkeit eines Naturschutzgebietes ist höher, als das eines Landschaftsschutzgebietes – auch werden unterschiedliche Zielvorstellungen verfolgt. Es gibt keinen Ausschluss von Naherholung wie im Schreiben behauptet. Durch die Entwicklung des – nicht zuletzt unter Ihrer Mitwirkung entwickelten – Zonenmodells wurde ein tragfähiger Kompromiss zwischen den Interessen der Naherholung und den Interessen des Naturschutzes gesucht und gefunden.

Das Verhältnis von Mensch und Natur ist derzeit eben nicht austariert, der Artenrückgang durch die Zunahme der Trampelpfade spricht eine deutliche Sprache.

In der Zone 1 ist es deshalb auf 8,6 % der Fläche nicht zulässig, Hunde auf Weideflächen (Weidezone) während der Brutzeit (1.4. bis 30.6.) und zusätzlich während der Zeit der Beweidung frei laufen zu lassen (der Hund ist unter Kontrolle zu halten, faktisches Leinengebot). Es besteht also eine ganzjährige Betretbarkeit, diese Zone dient vorrangig der Erholungs- und Freizeitnutzung. In der Zone 2 besteht auf 25% der Flächen ein Betretungsverbot während der Aufwuchszeit der Wiesen.

Derzeit brüten keine Vögel außerhalb des Fassungsbereiches wegen der vielen freilaufenden Hunde, auch hierin sind sich die Experten einig. Die heute praktizierten Vorgehensweisen bei forstlicher und landwirtschaftlicher Nutzung sowie bei Pflegeaktivitäten zur Unterstützung der Naherholungsfunktionen sind nicht Ursache für den Rückgang der Bodenbrüter, sie werden jedoch an die Erfordernisse eines Naturschutzgebietes angepasst.

Ein umfassendes Betretungsverbot („Sperrgebiet") wird es nicht geben. Das Wegekonzept besteht nun insgesamt aus ca. 18,6 km, davon sind 6,3 km Erdwege. Mit ihnen ist eine Zugänglichkeit des Talraumes auch in den Beschränkungszeiten gewährleistet, kleine und große Rundwege möglich. Rund 6,3 km wilder Pfade sollen zurückentwickelt werden.

Der im Verlauf der vergangenen 2 Jahre während zahlreicher Gespräche und Diskussionen gefundene Weg zwischen Naturschutz und anderen Belangen (Erholung, Interessen von Hundehaltern usw.), wird als tragbarer Kompromiss zwischen den Interessen der Naherholung und den Interessen des Naturschutzes gesehen. In erster Linie resultiert daraus eine uneingeschränktere Betretbarkeit der Offenlandbereiche in Zone 1 (3 Monate April–Juni Hund an die Leine (faktisch!) + angeleinter Hund, bei Anwesenheit der Schafe), als in Zone 2 (7 Monate März- September Hund an die Leine (faktisch!) + Betretungsverbot für die Wiesen).

Naturschutzfachlich ist dies vertretbar aus folgenden Gründen:

Der fachliche Unterschied zwischen Zone 1 und Zone 2, ist vor allem auf die unterschiedliche Bewirtschaftung der Offenlandbereiche zurückzuführen. Zone 1 / „Weidezone" bewirtschaftet durch den Schäfer und Zone 2 /" Wiesenzone" / Bewirtschaftung durch den Tiergarten.

Weiden vertragen das Betreten, aber keine (Zunahme der) Trampelpfade - Wiesen vertragen kein Betreten.

Die landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen dürfen bereits heute nach geltendem Recht (Art. 30 BayNatSchG) in der Zeit des Aufwuchses (i.d.R. März bis September) nicht betreten werden. Geahndet werden kann dies aber weder nach dem BayNatSchG noch nach der geltenden Landschaftsschutzverordnung, da es nicht bußgeldbewährt ist. Der Status Naturschutzgebiet bietet die Möglichkeit, ein Bußgeld auszusprechen, wenn uneinsichtige Besucherinnen und Besucher besonders schutzwürdige Flächen in sensiblen Zeiten betreten. Es geht also darum, notorische Verstöße zu ahnden.

Genauso besteht derzeit keine Möglichkeit die ganzjährige Mitnahmepflicht von Hundekot zu reglementieren oder die faktische Anleinpflicht für Hunde.

Außerdem gilt die Sorge einer möglichen Zunahme von Events auf der grünen Wiese.

Die Pegnitzwiesen gehören also jetzt und in der Zukunft den Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Sie können dieses Gebiet nutzen: zum Aufenthalt in einer intakten Natur, zum Spazierengehen und Radfahren, um mit ihren Kindern Natur zu erleben. Und natürlich den Eigentümern wie z. B. der N-ERGIE und den Bewirtschaftern (Schäfer, Tiergarten).

Natürlich ist damit eine gewisse Einschränkung für manche Nutzer verbunden. Hier muss unseres Erachtens das Gemeinwohl vorgehen. Toleranz muss dort aufhören, wo anderen geschadet wird. (Im Übrigen meiden derzeit gerade Familien mit Kindern das Gebiet wegen der vielen freilaufenden Hunde - außer im Kinderwagen oder Fahrradsitz).

Der Bürgerverein hat der Verwaltung insgesamt rund 4.300 Unterschriften gegen das geplante NSG übergeben. Auf den Unterschriftenlisten wird behauptet, dass mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet die Nutzung des Wiesengrundes als Naherholungsgebiet faktisch verboten wird, was nicht den Tatsachen entspricht.

Die Einwände gegen die Ausweisung eines Naturschutzgebietes liefern keine Argumente dafür, die geplante Ausweisung fachlich begründet auszuschließen. Die geplante NSG-Ausweisung bietet vielmehr die einmalige Gelegenheit, die Leitgedanken der bisherigen Umgestaltung des Wöhrder Sees im östlichen Pegnitztal sinnvoll zu erweitern: Für die Bevölkerung in Nürnberg ein attraktives Naherholungsgebiet zu bewahren und zu entwickeln sowie Naturerleben im Herzen der Stadt zu ermöglichen. Die Stadt Nürnberg und die Regierung von Mittelfranken können außerdem ein Zeichen setzen, dass sie das einzigartige Gebiet auch künftig für die Nürnberger Bevölkerung nachhaltig von Bebauung freihalten wollen.

Ich bitte Sie, persönlich und mit dem Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. die vorgetragenen Argumente aufzugreifen und – auch im Rahmen des geplanten Runden Tisches – ihre Interessen wohlwollend einzubringen.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen

Herr Dr. Pluschke - Telefon: 09 11/2 31 - 49 77,

E-Mail: umwettreferat@stadt.nuernberg.de

Referent für Umwelt und Gesundheit - gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Oberbürgermeister Dr. Maly

Kö. | Seitenanfang



Seitenanfang| Naturschutzgebiet im Pegnitztal Ost wird vom Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf abgelehnt

Die Regierung von Mittelfranken und das Umweltreferat der Stadt Nürnberg beabsichtigen, im Pegnitztal Ost ein Naturschutzgebiet auszuweisen. In unserer Aprilausgabe haben wir darüber berichtet.
 
Unstreitig zwischen Befürwortern und Gegnern eines Naturschutzgebietsausweises ist, dass es sich beim Pegnitztal Ost um ein wertvolles Gebiet handelt, das behutsam und pfleglich behandelt werden soll.
 
Tun wir Anlieger aus Erlenstegen, Laufamholz und M�geldorf denn dies nicht heute schon?

Ich meine ja.
 
Das Pegnitztal Ost ist heute schon Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet. Also an Schutzregelungen zugunsten des Pegnitztales Ost fehlt es schon heute nicht. Mit den bestehendeNüregelungen kann der Schutz unseres naturnaheNüraumes bestens gew�hrleistet werden, ohne dass noch ein Ausweis als Naturschutzgebiet erfolgen mu�.
 
Ich selbst lebe am und mit dem Pegnitztal Ost seit 52 Jahren. Ich habe in all dieser Zeit dort keinen Missbrauch der sch�nen Natur erlebt, sondern bin dort vielen Menschen begegnet, die mit Freude dieses stadtnahe Erholungsgebiet genossen haben. Von mutwilligem Missbrauch in all den Jahren keine Spur.
 
Ich glaube, wir Anlieger des Pegnitztals sind erwachsen und sensibel genug, dieses Kleinod, das wir Jahre und Jahrzehnte in allen Jahreszeiten mit Freude genie�en, auch zu erhalten, ohne dass wir k�nftig vom Umweltreferat der Stadt N�rnberg gema�regelt werden. Denn am Ende des Tages ist die Absicht der Stadt N�rnberg, mit der Verbotskeule zu agieren. Oder um mit den Worten von einer Mitarbeiterin vom Umweltreferat der Stadt N�rnberg zu sprechen: Bei Ausweisung als Naturschutzgebiet sind Tiere und Pflanzen streng gesch�tzt. Hei�t: Dort ist alles verboten, was zerst�rt oder besch�digt. Der Naturschutz ist hier bu�geldbewehrt, es d�rfen also bei Verst��en Bu�gelder ausgesprochen werden, z.B. wenn man sich au�erhalb der ausgewiesenen Wege bewegt. Und w�rtlich: �Ordnungswidrigkeiten [werden sich] nicht vermeiden lassen � das wird kein Spaziergang�.
 
Auf diese Verbotskeule, Herr Oberb�rgermeister, verzichten wir Anlieger gerne. Wir werden unser Pegnitztal auch weiterhin so sch�tzen, wie wir dies in den letzten 50 und 100 Jahren auch vern�nftig getan haben.
 
Inzwischen hat sich ein eigener Verein gegr�ndet. Der Verein hei�t �Pro Erhalt Naherholungsgebiet Pegnitzgrund�. Vorsitzender ist Heinz-J�rgen Eitel, der auch gleichzeitig 2. Vorsitzender des B�rgervereins St. Jobst-Erlenstegen ist. In dieser Eigenschaft hat er bereits �ber 3000 Unterschriften gegen einen Ausweis als Naturschutzgebiet gesammelt. Der Verein k�mpft f�r den Erhalt des Pegnitztales Ost als Naherholungsraum f�r die Menschen.
 
Herr Eitel h�lt die von der Stadtverwaltung vorgetragenen Argumente f�r Scheinargumente. Die angeblichen Auswirkungen des Hundekots werden in einer Art und Weise von der Verwaltung dramatisiert, dass sie unglaubw�rdig sind. Weder die Zahl der Hunde noch der teilweise Verbleib der Exkremente sind wohl in der Lage, das gro�e Pegnitztal zu beeintr�chtigen. Auch die �bertragung von Neospora-Parasiten ist eher unwahrscheinlich, weil Stadthunde damit kaum befallen sein d�rften. In den Wohnzimmern in Erlenstegen und M�geldorf d�rften sich diese Parasiten jedenfalls nicht wohlf�hlen.
 
Scheinargument ist nach Meinung von Herrn Eitel auch das Thema Eremitenk�fer.
Dieser �lebt acht Meter �ber dem Boden, den st�ren abges�gte �ste weiter unten nicht.
 
Ein Thema fast zum Schmunzeln ist, wenn die Verwaltung mit dem Thema Sandmagerrasen punkten will. Da sind wir M�geldorfer bekannterma�en gebrannte Kinder. Wissen Sie noch, liebe Leserinnen und Leser, wie unser Steuergeld vom Umweltamt mit vollen H�nden zum Fenster herausgeworfen wurde, als Sandmagerrasen von der Diehlwiese abgehoben, an anderer Stelle wieder angepflanzt wurde und dann unverz�glich einging?
 
Auch das Thema Hainberg ist unter dem Stichwort Themaverfehlung zu sehen. Der fr�her als Truppen�bungsplatz genutzte Hainberg, der auch am wirklich westlicheNürand der Stadt liegt, ist mit dem mitten im N�rnberger Osten liegenden Pegnitztal Ost in keinster Weise zu vergleichen.
 
Der B�rger- und Geschichtsverein M�geldorf e.V. lehnt daher den Ausweis des Pegnitztals Ost als Naturschutzgebiet ab.

 

Kö. | Seitenanfang

Seitenanfang| Schreiben an den Oberb�rgermeister wegen des Pegnitztales Ost - 31.05.2015


Sehr geehrter Herr Oberb�rgermeister Dr. Maly,

intensiv diskutiert wird derzeit �ber ein m�gliches Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost. Es hat sich inzwischen sogar ein Verein gegr�ndet, der die Schaffung eines Naturschutzgebiets ablehnt. Ich kann die Gr�nde, die der Verein ins �Feld� f�hrt, gut nachvollziehen.

Der neu gegr�ndete Verein hei�t �Pro Erhalt Naherholungsgebiet Pegnitzgrund�. Vorsitzender ist Heinz-J�rgen Eitel, der auch gleichzeitig 2. Vorsitzender des B�rgervereins St. Jobst-Erlenstegen ist. In dieser Eigenschaft hat er bereits �ber 3000 Unterschriften gegen einen Ausweis als Naturschutzgebiet gesammelt. Der Verein k�mpft f�r den Erhalt des Pegnitztales Ost als Naherholungsraum f�r die Menschen.

Herr Eitel h�lt die von der Stadtverwaltung vorgetragenen Argumente f�r nicht belastbar. Die angeblichen Auswirkungen des Hundekots werden in einer Art und Weise von der Verwaltung dramatisiert, dass sie unglaubw�rdig sind. Weder die Zahl der Hunde noch der teilweise Verbleib der Exkremente sind wohl in der Lage, das gro�e Pegnitztal zu beeintr�chtigen, insbesondere dann nicht, wenn man wei�, dass die N-Ergie sogar Kunstd�nger streut. Auch die �bertragung von Neospora-Parasiten ist eher unwahrscheinlich, weil Stadthunde damit kaum befallen sein d�rften. In den Wohnzimmern in Erlenstegen und M�geldorf d�rften sich diese Parasiten jedenfalls nicht wohlf�hlen.

Kein zugkr�ftiges Argument ist nach Meinung von Herrn Eitel auch das Thema Eremitenk�fer. Dieser �lebt acht Meter �ber dem Boden, den st�ren abges�gte �ste weiter unten nicht.

Wer seit Jahrzehnten durch die Pegnitz-wiesen spazieren geht, dazu geh�re ich auch, kann nicht erkennen, dass irgendjemand Missbrauch mit dem Pegnitztal Ost betreibt. Vielmehr ist es erfreulich, dass alle Beteiligten f�r den Erhalt von Fauna, Flora und Tierwelt einstehen, wie etwa f�r den Eremiten, die blaufl�gelige Libelle oder das Knabenkraut. Wir alle stehen schon heute f�r den Erhalt des Pegnitztals Ost, welches ja auch ohnehin schon als Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet umfassend gesch�tzt wird.

Also wozu brauchen wir dann noch ein Naturschutzgebiet? Es gibt Geld. Wof�r? F�r den Einsatz von �berwachungspersonal. Wer k�nftig seinen Fu� auf eine Wiese setzt, soll ein Bu�geld bekommen.

Brauchen wir das? Wollen wir das? Nein. Der Vorstand des B�rger- und Geschichtsvereins M�geldorf e.V. lehnt den Ausweis eines Naturschutzgebietes ab.

Stellen Sie, Herr Oberb�rgermeister, die �berfl�ssigen Arbeiten der Verwaltung zur Schaffung eines Naturschutzgebietes ein. 

In der Gesamtbetrachtung gehen wir Anwohner, ob aus Erlenstegen, Laufamholz oder M�geldorf, sorgsam mit unserem Pegnitztal Ost um. Und wenn einmal eine Familie mit Kindern die Wiese betritt und sich an der Natur erfreut oder die Kinder in den alten Weiden klettern, ist dies in einem Naherholunggebiet wie dem Pegnitztal Ost in Ordnung. Und ich kann auch nicht erkennen, warum die Verwaltung der Stadt N�rnberg hier die Hundebesitzer als Grund ausmachen will, weshalb ein Betretungsverbot durchgesetzt werden muss. Soviele Hunde tummeln sich im Talgrund �berhaupt nicht, dass die von der Verwaltung behauptete Beeintr�chtigung ernsthafter Weise in Betracht kommt.

Das Pegnitztal Ost ist heute schon Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet. Also an Schutzregelungen zugunsten des Pegnitztales Ost fehlt es schon heute nicht. Mit den bestehendeNüregelungen kann der Schutz unseres naturnaheNüraumes bestens gew�hrleistet werden, ohne dass noch ein Ausweis als Naturschutzgebiet erfolgen mu�.

Ich selbst lebe am und mit dem Pegnitztal Ost seit 52 Jahren. Ich habe in all dieser Zeit dort keinen Missbrauch der sch�nen Natur erlebt, sondern bin dort vielen Menschen begegnet, die mit Freude dieses stadtnahe Erholungsgebiet genossen haben. Von mutwilligem Missbrauch in all den Jahren keine Spur.

Schon die Ausgangsbehauptung des Umweltreferenten Dr. Pluschke, hoher Nutzungsdruck und h�ufiges Grillen erzw�ngen ein Naturschutzgebiet, ist somit schlicht falsch. Hier wird eine falsche Behauptung in deNüraum gestellt, die dann in ein Verbot m�nden soll, ohne dass die Ausgangslage �berhaupt zutrifft. Bei unserem Rundgang am 25. April 2015 mit dem Vorsitzenden des Bundes Naturschutz und der privaten Teilnahme von Frau G�delmann konnten wir nichts, aber auch gar nichts finden, was die Behauptung von Dr. Pluschke tragen w�rde. Keine Flaschen, keine Picknickreste, schlicht nichts. Natur pur, so wie es sein soll.

Ich glaube, wir Anlieger des Pegnitztals sind erwachsen und sensibel genug, dieses Kleinod, das wir Jahre und Jahrzehnte in allen Jahreszeiten mit Freude genie�en, auch zu erhalten, ohne dass wir k�nftig vom Umweltreferat der Stadt N�rnberg gema�regelt werden. Denn am Ende des Tages ist die Absicht der Stadt N�rnberg, mit der Verbotskeule zu agieren. Oder um mit den Worten einer Mitarbeiterin des Umweltreferats der Stadt N�rnberg zu sprechen: Bei Ausweisung als Naturschutzgebiet sind Tiere und Pflanzen streng gesch�tzt. Hei�t: Dort ist alles verboten, was zerst�rt oder besch�digt. Der Naturschutz ist hier bu�geldbewehrt, es d�rfen also bei Verst��en Bu�gelder ausgesprochen werden, z.B. wenn man sich au�erhalb der ausgewiesenen Wege bewegt. Und w�rtlich: �Ordnungswidrigkeiten [werden sich] nicht vermeiden lassen � das wird kein Spaziergang�. Bei solchen Presseerkl�rungen aus dem Umweltreferat ist es schon erstaunlich, mit welcher Chuzpe sich der Umweltreferent �ffentlich �u�ert, es gehe ihm nicht um Ordnungswidrigkeiten. Genau dies ist die Absicht: Ein Betretungsverbot durchzusetzen. Das wollen wir nicht. Toleranz, Herr Oberb�rgermeister!

Ein Thema fast zum Schmunzeln ist, wenn die Verwaltung mit dem Thema Sandmagerrasen punkten will. Da sind wir M�geldorfer bekannterma�en gebrannte Kinder. Wissen Sie noch, wie unser Steuergeld vom Umweltamt mit vollen H�nden zum Fenster herausgeworfen wurde, als Sandmagerrasen von der Diehlwiese abgehoben, an anderer Stelle wieder angepflanzt wurde und dann unverz�glich einging?

Auch das Thema Hainberg ist unter dem Stichwort Themaverfehlung zu sehen. Der fr�her als Truppen�bungsplatz genutzte Hainberg, der auch am wirklich westlicheNürand der Stadt liegt, ist mit dem mitten im N�rnberger Osten liegenden Pegnitztal Ost in keinster Weise zu vergleichen.

Auf die Verbotskeule der Stadtverwaltung, Herr Oberb�rgermeister, verzichten wir Anlieger gerne. Wir werden unser Pegnitztal auch weiterhin so sch�tzen, wie wir dies in den letzten 50 und 100 Jahren auch vern�nftig getan haben.

Mit freundlichen Gr��en

K�hler

K�. | Seitenanfang

Seitenanfang| Antwortschreiben des OBM vom 28.7.2015


Sehr geehrter Herr Kollege K�hler,

 
vielen Dank f�r Ihr Schreiben vom 31.5.2015. Sie �u�ern sich darin sehr kritisch zu der geplanten NSG-Ausweisung. Sie wissen, dass der Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt hat, die Ausweisung des Pegnitztal Ost als Naturschutzgebiet zu pr�fen. Ausschlaggebend daf�r war die aktuelle Stadtbiotopkartierung des Bayerischen Landesamtes f�r Umwelt. Darin wurde der �stliche Pegnitztalraum als Naturschutzgebiet vorgeschlagen. Das Umweltreferat setzt diesen Pr�fauftrag sachlich, konstruktiv und unter hohem Beteiligungsaufwand um.


Zu Ihrem Schreiben kann ich im Einzelnen wie folgt Stellung nehmen:
Die Stadtverwaltung sucht im Vorfeld eines m�glichen formalen Verfahrens zur Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet den Dialog mit den B�rgern und bietet F�hrungen u. a. in Kooperation mit den gro�en Naturschutzverb�nden an.

Nat�rlich soll und wird eine Abstimmung der Belange von Naturschutz und Naherholung gesucht. Ihnen ist sicher bekannt, dass Herr Dr. Pluschke im Zuge dieses Dialoges auch den Verein �Pro Naherholungsgebiet Pegnitzgrund� zu einem Gespr�ch eingeladen hatte. Es war dabei unstrittig, dass das beliebte Naherholungsgebiet in seiner �kologischen Wertigkeit und Bedeutung f�r die N�rnberger Bev�lkerung erhalten bleiben soll. Kontrovers wurde beurteilt, wie sehr das Gebiet gef�hrdet ist und ob freiwillige Ma�nahmen und bestehende Regelungen ausreichen, um seine Vielfalt zu erhalten.

Es sind deutlich negative Ver�nderungen im �stlichen Pegnitztal zu erkennen. So nimmt die Zahl der Trampelpfade extrem zu. Nat�rlich haben sich manche Verschlechterungen im Tier- und Pflanzenbestand auch schleichend entwickelt und sind eher f�r Fachkundige erkennbar. Hier soll und wird in n�chster Zeit noch mehr informiert werden, um dies deutlich zu machen.

Um die �kologische Qualit�t des Gebietes zu halten, m�ssen die Wiesen bewirtschaftet werden. Konkret bedeutet dies eine meist zweifache Mahd oder eine regelm��ige Beweidung. Zwar d�rfen bereits jetzt die landwirtschaftlichen Nutzfl�chen w�hrend der Aufwuchszeit gem�� Art. 30 des bayerischen Naturschutzgesetzes nicht betreten werden. Aber daran halten sich viele nicht und das vorhandene rechtliche Instrumentarium ist ein stumpfes Schwert.

In der Folge gibt es auf den vom Tiergarten bewirtschafteten Fl�chen Probleme f�r die Erntemaschinen, z.B. durch eingetragene armdicke St�cke und gegrabene L�cher. Dar�ber hinaus versetzen freilaufende Hunde regelm��ig die weidende Schafherde in den Fluchtmodus und bringen sie damit unn�tig in Gefahr. Das erschwert die Beweidung zunehmend.

Sie schreiben selbst, dass ein Teil der Hundeexkremente bisher auf den Fl�chen verbleibt. Hundekot in der Wiese ist unangenehm f�r alle, die hineintreten, f�r den, der das Gras erntet und f�r das Tier, das es fressen soll und es deshalb meist meidet.

Was den hohen Nutzungsdruck angeht, geht es nicht in erster Linie wie von Ihnen angesprochen, um ein M�llproblem. Damit gibt es zwar Probleme, die lassen sich aber � u.a. dank des enormen Einsatzes der Naturschutzwacht � derzeit noch beherrschen.

Die Besorgnis gilt vielmehr der Tendenz zu immer mehr Veranstaltungen �auf der gr�nen Wiese". Westliches Pegnitztal und W�hrder Wiese sind einem steigenden Veranstaltungsdruck ausgesetzt, der zu Lasten der �kologischen Vielfalt geht. �hnliches muss f�r das �stliche Pegnitztal vermieden werden.
Die Stadtverwaltung ist �berzeugt, dass freiwillige Ma�nahmen nicht ausreichend sind, um die �kologische Vielfalt im �stlichen Pegnitztal f�r die N�rnberger Bev�lkerung dauerhaft zu erhalten. Sie k�nnen darauf vertrauen, dass die Umweltverwaltung intensiv und sorgf�ltig nach vertr�glichen L�sungen sucht, die sowohl die Naherholungs-, als auch die Naturschutzfunktionen dieser wertvollen und sch�tzenswerten Kulturlandschaft nachhaltig sichert und entwickelt.

Wichtig ist dabei in erster Linie die Entwicklung eines intelligenten Wege-und Zonenkonzeptes, das Naturschutz und Naherholung vereint. Erg�nzend bietet der Status �Naturschutzgebiet" zudem das Instrumentarium, die landschaftserhaltende Nutzung notfalls mit Bu�geld davor zu sch�tzen, dass die Fl�chen zur Unzeit betreten werden.

Wir sind uns einig, dass das Gebiet ein Naturerlebnis-Juwel ist. Dies soll so bleiben. Es wird auch mit Naturschutzgebiet m�glich sein, im �stlichen Pegnitztal auf B�ume zu klettern, genauso wie Rodeln, Baden, Schlittschuh laufen, Drachen steigen lassen, Picknicken, Federball spielen, B�rlauch und Pilze sammeln und vieles mehr.

Es ist nach Auffassung der Stadtverwaltung naheliegend und vern�nftig, beim Umgang mit Hunden steuernd einzugreifen. Die geplante Verordnung bietet die M�glichkeit, durch einen Leinenzwang in sensiblen Jahreszeiten und der Pflicht zur Mitnahme von Hundekot Beeintr�chtigungen zu reduzieren. Nat�rlich ist damit eine gewisse Einschr�nkung f�r manche Hundehalter und Hunde verbunden. Hier muss unseres Erachtens das Gemeinwohl vorgehen. Sie fordern hier Toleranz. Sie muss nach Meinung des Umweltreferates dort aufh�ren, wo anderen geschadet wird.

Unter wirksamer Kontrolle versteht die Stadt N�rnberg im Naturschutzbereich bisher und in Zukunft vor allem Pr�senz und Information: Die Naturschutzwacht leistet in den Landschafts- und Naturschutzgebieten mit enormem Engagement seit �ber 30 Jahren Hervorragendes � auch zur Konfliktvermeidung und -bew�ltigung.

Zum Nutzen der gro�en Mehrheit, die sich verantwortungsvoll verh�lt, muss aber notfalls auch in begr�ndeten Einzelf�llen die Verbotskeule" eingesetzt werden k�nnen, wie Sie es ausdr�cken. Das ist hier nicht anders, als in anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Mit einem Naturschutzgebiet im �stlichen Pegnitztal h�tten wir ein wirksames Instrument, eine Entwicklung des �stlichen Pegnitztal hin zu einem lautstarken Event-Ort gar nicht erst zuzulassen. Wir gehen sicher mit Ihnen als Vorsitzenden des B�rgervereins M�geldorf im Einklang, dass es im Interesse der Anwohner ist, Veranstaltungen im �stlichen Pegnitztal restriktiv zu handhaben. Und staatliche Zusch�sse, wenn z.B. wegen eines Eremitenbaumes eine Wegeverlagerung n�tig wird, w�ren auch kein Schaden.


Die Stadtverwaltung hat guten Grund zu der Hoffnung, dass, wie im Hainberg, die Bev�lkerung eine Einstufung als Naturschutzgebiet bald annehmen und die Vorteile sch�tzen w�rde. Auch die B�rgervereine Jobst-Erlenstegen und Laufamholz verschlie�en sich nach meiner Kenntnis einer Ausweisung des �stlichen Pegnitztales als Naturschutzgebiet nicht grunds�tzlich. Voraussetzung ist vielmehr, dass die Anforderungen an Freizeit/Erholung ausreichend Ber�cksichtigung finden. Das beabsichtigt die Umweltverwaltung ausdr�cklich.

In diesem Zusammenhang ist anmerken, dass der Verein �Pro Naherholungsgebiet Pegnitzgrund" Unterschriften gegen das geplante NSG sammelt unter der Annahme, dass f�r das Pegnitztal Ost ein fast ganzj�hriges Betretungsverbot und eine ganzj�hrige Leinenpflicht f�r Hunde vorgesehen seien. Ich m�chte in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass es weder bei der Stadt N�rnberg noch bei der Regierung von Mittelfranken derartig weitreichende �berlegungen gab und gibt. Hier sollten keine unbegr�ndeten �ngste gesch�rt werden. Im o.g. Gespr�ch mit Vertretern des Vereins hat Herr Dr. Pluschke dies bereits sehr deutlich gemacht. Ich w�re Ihnen dankbar, wenn Sie in diese Richtung ebenfalls aufkl�ren k�nnten.
Die Stadt will die Entscheidungsfindung ��ber die Unterschutzstellung auf einer sachlichen und konstruktiven Ebene weiter voran bringen - zusammen mit den B�rgerinnen und B�rgern.
Hierzu soll im weiteren Vorgehen umfangreicher als bisher �ber die Attraktivit�t und Schutzw�rdigkeit des Pegnitztals Ost informiert werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die entsprechende Vorlage im kommenden Umweltausschuss, in Behandlung eines entsprechenden Antrages der CSU-Stadtratsfraktion.


Zur weiteren Mitwirkung an diesem Kommunikations- und Abstimmungsprozess lade ich Sie herzlich ein.

F�r weitere R�ckfragen steht Ihnen gerne
Herr Dr. Koppel, Tel. 09 11/2 31 36 47,

Umweltamt der Stadt N�rnberg, zur verf�gung.

e-Mail Umweltamt@stadt.nuernberg.de


Mit freundlichen Gr��en
Dr . Ulrich Maly

P.S. Erlauben Sie mir einen erg�nzenden Hinweis: Die Ausgleichsma�nahmen f�r das �Diehlgel�nde" waren im Ergebnis erfolgreich und wurden in einem abschlie�enden Gutachten sehr positiv beurteilt.

K�. | Seitenanfang

Seitenanfang| Umweltausschu� vom 10.06.2015, TOP 1 zum Antrag CSU zum Pegnitztal Ost


Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost

Bezug: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 31.03.2015


Im fraglichen Antrag werden zusammenfassend die folgenden Punkte f�r das weitere
Vorgehen f�r eine m�gliche Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Pegnitztal Ost beantragt:

  1. Erstellung eines Wegekonzeptes mit dem Ziel bestehende oder neu anzulegende Pfade als reine ganzj�hrig begehbare Fu�wege zu sichern

  2. Erstellung eines Zonenkonzeptes mit dem Ziel
       a. einzelne Fl�chen geringer �kologischer Wertigkeit als Hundeauslaufzonen auszuweisen und
       b. einzelne Gr�nfl�chen als ganzj�hrig begehbare Naherholungsfl�chen auszuweisen.

  3. Erarbeitung eines Kommunikationskonzeptes, um die B�rgerinnen und B�rger umfassend �ber die Planungen, die konkreten Konsequenzen und das weitere Vorgehen zu informieren. Hierbei auch Erarbeitung eines Handlungsleitfadens mit Informationen zu den o.g. Wege- und Zonenkonzepten sowie Pr�fung eines mobilen �Infostandes".

  4. Pr�fung der Zusammenarbeit in den genannten Punkten mit dem Bund Naturschutz bei Konzeption und Umsetzung.


Zu den genannten Punkten kann der aktuelle Sachstand wie folgt mitgeteilt werden:

Zu 1. und 2.)
Am 18.03.2015 wurden der Verwaltung (Umweltamt) seitens Bund Naturschutz und Landesbund f�r Vogelschutz (jeweils Kreisgruppe N�rnberg) ein Vorschlag f�r ein m�gliches Wegekonzept unterbreitet. Zur n�heren Diskussion der Inhalte � auch im Hinblick auf die im Antrag gestellten Anregungen � findet am 17.06.2015 mit Vertreterinnen und Vertretern der Verb�nde und der Verwaltung statt. Dar�ber hinaus stehen Gespr�che mit den jeweiligen Bewirtschaftern (z.B. N-ERGIE AG und Tiergarten) der Fl�chen an.
�ber die Ergebnisse wird dem Ausschuss wieder berichtet.

Zu 3.)
Von Mitte Mai bis Mitte September finden in Kooperation mit der Naturschutzwacht N�rnberg, dem Bund Naturschutz, dem Landesbund f�r Vogelschutz, dem Fr�nkischen Albverein; der Koordinationsstelle f�r Fledermausschutz und dem B�ndnis f�r Biodiversit�t vielf�ltige F�hrungen im Pegnitztal Ost statt.
Angesichts der umfangreichen �ffentlichen Diskussion zur geplanten NSG-Ausweisung sowie durch vorliegenden Antrag erscheint es jedoch sinnvoll den Aufwand f�r Kommunikation zu �berpr�fen und gegebenenfalls zu intensivieren.
Einleitend muss jedoch festgestellt werden, dass das bestehende Kommunikationskonzept �basierend auf der oben geschilderten umfangreichen und sehr guten Kooperation � der Standard ist, der mit den vorhandenen Mitteln derzeit bewerkstelligt werden kann. F�r zus�tzlichen Aufwand m�ssten zus�tzliche Ressourcen zur Verf�gung gestellt werden.

Wie im Antrag z.T. vorgeschlagen und gem�� erster �berlegungen zu einem entsprechenden erweiterten Konzept w�ren die folgenden Erweiterungen/Ma�nahmen denkbar:

� Vorort Information ausbauen (z.B. mobiler Informationsstand mit Pr�senzzeiten, Informationstafeln)
� Internet-Information ausbauen (z.B. eigener Internet-Auftritt mit moderierter Partizipation,

Aufbereiteten �h�ufig gestellten Fragen/FAQs"

� Fachabstimmung ausbauen (z.B. �ber moderierte Workshops, Fachplanung)
� Gedruckte Fachinformationen ausbauen (z.B. Handlungsleitfaden, Wege- und

Zonenkonzept, sch�tzenwerte Tier- und Pflanzenwelt im Pegnitztal Ost)


� Fortf�hrung der intensiven Ortsbegehungen in die Jahre 2016 und 2017
� Zus�tzliche Aktionen und Informationen mit/f�r B�rger- und Vorstadtvereinen sowie Schulen und

Kinderg�rten/Kindertagesst�tten/Horten.

Diese Erweiterungen/Ma�nahmen k�nnen nur mit externer Unterst�tzung bew�ltigt werden. Aus anderen st�dtischen Verfahren gibt es Erfahrungen f�r entsprechend umfangreiche Kommunikationskonzepte auf vielen Ebenen. Es muss davon ausgegangen werden, dass f�r entsprechende Vergaben Kosten bis zu 100.000.- Euro entstehen k�nnen.

Auf der Basis einer entsprechender grunds�tzlichen Begutachtung (Beschluss) seitens des Umweltausschusses w�rden durch die Verwaltung die entsprechenden Anmeldungen zum Haushaltsplan 2016 nachgereicht werden. Die Anmeldefrist der Fachdienststellen gegen�ber Ref.11/Stk f�r den Haushalt 2016 ist zum 30.04.2015 ausgelaufen. Ref. II weist darauf hin, dass Zusatzausgaben in dieser H�he und vor dem Hintergrund der Haushaltslage sehr kritisch zu sehen sind.

Zu 4.)
Wie bereits beschrieben besteht bereits heute eine intensive Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz und anderen Naturschutzverb�nden in diesem Projekt. Diese wird weiterhin gepflegt und nach M�glichkeit ausgebaut.

TOP 1 wurde in der Sitzung vom 10.6. abgesetzt. Unter TOP 4 war er erneut auf der Sitzung des Umweltausschusses vom 24.7.2015 mit der Abweichung, dass nur noch 80.000 Euro gefordert wurden.
In der Sitzung wurde das Thema aufgrund des nachstehenden Antrags der CSU erneut vertagt.

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Seitenanfang|    Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu N�rnberg Erg�nzungsantrag "Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost"


TOP 4 der Sitzung des Umweltausschuss am 24.7.2015


Sehr geehrter Herr Oberb�rgermeister,

in der Vorlage f�r die Sitzung des Umweltausschusses am 24.7.2015 konnten die im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der Nutzung des Pegnitztals Ost im Falle der Unterschutzstellung nicht beantwortet werden. Um �ber die Beauftragung einer weitergehenden Kommunikation entscheiden zu k�nnen, sollten einige grundlegende Punkte � die auch im Zentrum der �ffentlichen Interessen stehen � bekannt sein.
Dies sollte auch im Sinne einer transparenten B�rgerbeteiligung mit konkreten Informationen sein.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher f�r die Sitzung des Umweltausschusses am 24.7.2015 folgenden

Antrag:
Der Beschluss �ber die Beauftragung des erweiterten Kommunikationskonzeptes sowie die Anmeldung der erforderlichen Mittel wird vertagt.
(Behandlung z. B. im Stadtrat im September erm�glicht eine noch rechtzeitige Beschlussfassung vor den Haushaltsberatungen).

Die Verwaltung stellt vor einer Beschlussfassung dar:
� den geplanten Zeitablauf f�r das weitere Verfahren
� den m�glichen Umgriff des geplanten Naturschutzgebietes
� das vorl�ufige Wegekonzept
� soweit bereits vorhanden den Verordnungsentwurf sowie Ausf�hrungsbestimmungen
� die m�glicheNürestriktionen inkl. einer Gegen�berstellung mit dem Status Quo
� Umfang und Ablauf des geplanten Kommunikationspaketes

Mit freundlichen Gr��en
Sebastian Brehm
Fraktionsvorsitzender

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Seitenanfang| Zweite Gespr�chtsrunde mit der Verwaltung am 11. April zum Thema Penitztal-Ost

Diese Verschlechterung gegen�ber der Zusage aus der ersten Verhandlungsrunde lehnt der B�rger- und Geschichtsverein M�geldorf e.V. ab. Wir wollen, wie das von der Verwaltung versprochen war, kein Betretungsverbot in der Zone I, sondern nur eine Anleinverpflichtung f�r Hunde vom 1.3. bis 1.6.

Bislang war es immer ein ganz wichtiges Anliegen des Umweltreferates, Bodenbr�ter zu sch�tzen. Wir sind deshalb sehr irritiert, dass es gar keine Bodenbr�ter gibt: �Der Einsatz der Wiesenschleppe zum Einebnen der Erdh�gel und zum Entfernen der Holzst�cke erfolgte gem�� bestehender Regelungen. Dies hat nichts mit dem Betretungsverbot der landwirtschaftlich genutzten Fl�chen w�hrend der Aufwuchszeit zu tun. Wenn eine fr�here Bearbeitung erforderlich oder erfolgversprechend ist, wird der Tiergarten seine Bearbeitungszeiten entsprechend der biologischen Bed�rfnisse in Absprache mit den Naturschutzbeh�rden anpassen. Wenn das Naturschutzgebiet eingerichtet ist, und damit Voraussetzungen f�r das Wiedereintreffen von Bodenbr�tern geschaffen wurden, werden derartige Ma�nahmen vor dem Eintreffen der V�gel abgeschlossen sein�, so der Umweltreferent Peter Pluschke in seinem Schreiben an den Verein Pro-Naherholungsgebiet Pegnitztal-Ost e.V. vom 5.4.2016.


Der Tiergarten ist jedoch auch nicht mit einem Betretungsverbot schutzbed�rftig. Denn der Tiergarten ist Teil der Stadt N�rnberg, ebenso wie die st�dtische Tochtergesellschaft N-Ergie. Die Stadt hat aber nicht nur ein Interesse daran, dass der Ertrag aus der Wiesenmahd m�glichst hoch ist, sondern sie hat auch dem Naherholungsbed�rfnis der Bewohner Rechnung zu tragen. Die Stadt kann auch ohne Betretungsverbot f�r die B�rger die Mahd durch den Tiergarten vornehmen. Ein Ertragsverlust durch den Naherholungscharakter von 10 oder 20% k�nnen da nicht der ma�gebliche Gesichtspunkt sein.

Am 12. April wurde jetzt von Frau Dr. Gudrun M�hlhofer/ifamos Landschafts�kologie ein �Fachgutachten zur Schutzw�rdigkeit und Schutzbed�rftigkeit des geplanten Naturschutzgebietes Pegnitztal Ost vorgelegt. In diesem Gutachten sind viele Tiere und Pflanzen aufgef�hrt, die sch�tzenswert sind.

Was an dieser Stelle noch einmal hervorgehoben werden soll, niemand der Anwohner des Pegnitztals Ost hat die Absicht, die sch�tzenswerten Tiere oder Pflanzen zu beeintr�chtigen. Auch wir Anlieger wollen unser Pegnitztal Ost sch�tzen. Aber nicht in der Form, dass das Tal als Naherholungsraum nicht mehr genutzt werden kann.

In dem Gutachten wird auch nicht behauptet, dass es die zu sch�tzenden Tiere und Pflanzen ausschlie�lich und nur im Pegnitztal Ost gibt. Diese gibt es woanders in Franken genauso. Deshalb bleibt der Anspruch der B�rger, in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld auch einen Naherholungsraum zu haben, durchaus berechtigt. Es geht ja nicht darum, Tiere und Pflanzen nicht bestm�glich zu sch�tzen. Ein Betretungsverbot bleibt jedoch inakzeptabel. Das Pegnitztal Ost ist heute schon als Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Ein Mehrwert durch die Unterstellung unter ein Naturschutzgebiet ist nicht ersichtlich.

In ihrer Unterscheidung zwischen der bestehenden Landschaftsschutz-Verordnung und einem m�glichen geplanten Naturschutzgebiet-Verordnung im Pegnitztal Ost schreibt die Verwaltung: �Die Landschaftsschutzgebiete werden ausdr�cklich auch zum Zweck der Erholung ausgewiesen und sie haben daher auch den Zweck, die freie Betretbarkeit zu erhalten. Einschr�nkungen der Betretungsrechte sind daher grunds�tzlich nicht denkbar�. Ja! Genau das wollen wir B�rger: wir wollen uns im Pegnitztal Ost erholen k�nnen! Und darum ist die bestehende Landschaftsschutz-Verordnung die richtige Rechtsgrundlage und das Naturschutzgebiet �berfl�ssig.

Aus der Gegen�berstellung der Verwaltung ergibt sich ferner: Mit der Landschaftsschutzverordnung kann keine Anleinpflicht f�r Hunde auferlegt werden. Dies ist offenbar ein wichtiges Verwaltungsanliegen. Die Mitnahme von Hundekotbeuteln soll neu eingef�hrt werden. Dies widerspricht deutlich den bisherigen Aussagen der Verwaltung, durch die Einf�hrung eines Naturschutzgebietes w�rde nichts Neues eingef�hrt, sondern nur bisherige Verpflichtungen durch Bu�gelder geahndet.

Auch der Vorsitzende des Bundes Naturschutz hat sich in der Veranstaltung im Gemeindehaus von St. Jobst am 19.4. dahingehend ge�u�ert, es w�rden nur die geltendeNüregeln umgesetzt. Wie bereits ausgef�hrt trifft dies offenkundig nicht zu, verleitet aber auch zu der Frage, warum die geltende Landschaftsschutzverordnung nicht konsequent vollzogen wird. Offensichtlich hapert es doch am Vollzug durch die Verwaltung. Daf�r braucht es jedenfalls keine neue Rechtsgrundlage. Ein weiterer Gesichtspunkt, der belastend wirken wird, ist, dass der Vorsitzende des Bundes Naturschutz nachdr�cklich auf die k�nftige Bu�gelderhebung hinweist.


Zur Beruhigung f�hrt die Verwaltung nunmehr eine neue Zahl in die Diskussion ein: 62% des Naturschutzgebietes blieben nach wie vor uneingeschr�nkt betretbar. Die kartographische Darlegung steht jedoch aus, so dass hier dringender Nachweisbedarf durch die Verwaltung bleibt.

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Seitenanfang| Radschnellbahnen durch das Pegnitztal Ost?

In der NZ vom 7. Mai 2016 berichtet Dieter Wegener, dass die Metropolregion jetzt f�r ein leistungsf�higes Radschnellverbindungsnetz in der Region eintritt.

Eine Trasse soll von N�rnberg nach Lauf durch das Pegnitztal Ost gef�hrt werden. Im Sommer 2016 sollen die Detailplanungen vorgenommen werden, bereits gegen Ende des Jahres soll eine abschlie�ende Entscheidung in deNüratsgremien vorgenommen werden. Radler w�rden auf den neuen Trassen ein v�llig neues Fahrgef�hl erleben k�nnen, so der Baureferent Ulrich.

Baureferent Ulrich. | Seitenanfang

Seitenanfang| Pegnitztal Ost: Warum das Pegnitztal ein Lanschaftsschutzgebiet bleiben soll?


Zum Thema Pegnitztal Ost will ich noch einmal die wesentlichen Gesichtspunkte zusammenfassen.

 

Ausgangspunkt:

Das Pegnitztal Ost ist heute schon Landschaftsschutzgebiet und Wasserschutzgebiet. Insbesondere im Bereich des Wasserschutzgebietes ist der Bereich nicht zug�nglich, weil die N-Ergie als Eigent�mer die Fl�che abgez�unt hat. Das Pegnitztal liegt in der Gro�stadt und hat eine zentrale Bedeutung f�r die Naherholung der B�rgerschaft. Der Erhalt dieser Funktion hat f�r mich entscheidende Bedeutung. Dies vereinbart sich durchaus mit dem Wunsch nach dem Erhalt des Pegnitztals. Die B�rger wollen ja schlie�lich durch ein landschaftlich sch�nes Naherholungsgebiet spazieren gehen.

 

�nderungsabsicht:

Die Regierung von Mittelfranken will ein Naturschutzgebiet einrichten. In diesem Rahmen hat die Kommune ein Anh�rungsrecht. In diesem Anh�rungsverfahren findet die derzeitige Diskussion statt. Als Begr�ndung wird herangezogen, dass es viele sch�tzenswerte Tiere und Pflanzen g�be. In dieser inhaltlichen Frage will kein B�rger Tier oder Pflanze beeintr�chtigen.

 

Rechtsgrundlage:

In einer Synopse zwischen Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet legt die Verwaltung dar: �Die Landschaftsschutzgebiete werden ausdr�cklich auch zum Zweck der Erholung ausgewiesen und sie haben daher auch den Zweck, die freie Betretbarkeit zu erhalten. Einschr�nkungen der Betretungsrechte sind daher grunds�tzlich nicht denkbar.� Demgegen�ber entf�llt bei einem Naturschutzgebiet der Naherholungszweck, statt dessen stehen die Betretungsverbote und umfassenden Anleinverpflichtungen f�r Hunde im Vordergrund. Die Natur erh�lt den Vorrang vor dem Menschen. Der Ausschlu� des Naherholungszwecks ist aber mitten in einer Gro�stadt nicht vertretbar. Der englische Garten in M�nchen wird ja auch nicht Naturschutzgebiet. Mensch und Natur sind also im Rahmen der Landschaftsschutzverordnung, die heute schon gilt, richtig austariert.

 

Darstellung der Verwaltung:

Mit Befremden habe ich das Schreiben der Verwaltung (5.4.2016) zur Kenntnis genommen, wonach es heute gar keine Bodenbr�ter gibt. Mit dem Naturschutzgebiet soll erst die Voraussetzung f�r das Wiederansiedeln von Bodenbr�tern geschaffen werden. Das mu� dann aber nicht mitten in einer Gro�stadt sein! Das am 12. April von Frau Dr. Gudrun M�hlhofer/ifamos Landschafts�kologie vorgelegte �Fachgutachten� erscheint wenig �berzeugend. Das verwendete Datenmaterial ist mehr als in die Jahre gekommen. Nicht nachvollziehbar ist auch, ein Naturschutzgebiet �ber das ganze Pegnitztal Ost ausrollen zu wollen, um dann jedoch 63% �ber Ausnahmeregelungen dem erst neu zu schaffenden Betretungsverbot wieder zu entziehen. Schl�ssig w�re es, dann allenfalls das Drittel schutzw�rdiger Ecken unter ein Naturschutzgebiet zusammenzufassen. So bleibt der Eindruck im Vordergrund, dass mit der Ausnahmeregelung nur ein erster Schritt zu einem umfassenden Betretungsverbot gegangen wird.

 

Fazit:

Ein Naturschutzgebiet ist eiNürechtlich verfehlter Ansatz. Das Landschaftsschutzgebiet, das auch den Naherholungsaspekt des Menschen im Blick hat, ist das richtige Rechtsinstrument. Deshalb bitte ich, es bei dem heute bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu belassen. Wenn es herausragend wichtige Ecken in diesem Gebiet gibt, hat die Verwaltung ja die M�glichkeit, durch Abz�unung den Schutz dieser Tiere und Pflanzen herbeizuf�hren. Schlie�lich hat der Verein Pro Naherholungsgebiet Pegnitztal �Ost �ber 4000 Stimmen f�r den Erhalt des Landschaftsschutzgebiets gesammelt.


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Seitenanfang|  Das Pegnitztal-Ost:
   Naherholungsgebiet - Kulturlandschaft - Landwirtschaftliche Nutzfl�che - Naturschutzgebiet?


Zwischen M�geldorf, Erlenstegen und Laufamholz befindet sich die gr�ne Lunge dieser Stadtteile. Das Pegnitztal-Ost von den meisten aber einfach nur Wiesengrund genannt. Dieses Gebiet hat sich seit den 50er Jahren zu einem Idyll verwandelt. Sp�testens seit Einstellung der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung Mitte der 90er Jahre � also vor mehr als 20 Jahren � entdeckten immer mehr Bewohner der �stlichen Au�enstadt das Areal als Naherholungsgebiet. Beg�nstigt wurde dies auch durch die Neuausweisung des Rehhofes und der Diehlwiese als Wohnbaugebiete und deren heute fast l�ckenlose Bebauung ohne �ffentliche Gr�nfl�chen. Die gr��ten Teile des Gebietes, welches sich zwischen Satzinger M�hle, Ebensee, Laufamholzer Kirchensteig, Erlenstegenstra�e, Laufamholzstra�e der B14 und der Autobahn A3 erstreckt sind im Besitz der N-ergie, dem Energieversorgungsunternehmen der Stadt N�rnberg. Fast der gesamte Bereich n�rdlich der Pegnitz ist der �ffentlichkeit nicht zug�nglich, da sich hier die engere Fassungszone des Wasserwerkes N�rnberg befindet, eine der Trinkwassergewinnungsstellen der Stadt. Der s�dliche Bereich besitzt �ffentliche Widmung � muss also f�r die �ffentlichkeit zug�nglich sein - und ist Wasserschutzgebiet und in weiten Teilen Landschaftsschutzgebiet.

 

In den letzten 25 Jahren tauchten zahlreiche neue Pflanzenarten auf; Tiere wurden heimisch, die bisher in Mittelfranken nicht heimisch oder im Stadtgebiet nur selten zu finden waren. Der Eisvogel, Bieber, �dlandschrecken, Prachtlibellen, Bl�ulinge und noch weitere Arten. Die neuen Bewohner lie�en sich von Mensch und Tier nicht st�ren oder abhalten. Aufgrund der Trockenlegung von Wiesen und teilweiser Befestigung der Pegnitzufer verschwanden jedoch auch Tiere wie der Kiebitz, die Wasseramsel und manche andere Feuchtwiesenbewohner.

 

Hohes Verkehrsaufkommen voNüradfahrern und deren leider oft r�cksichtsloses Verhalten auf dem schmalen Olga-P�hlmann-Weg (�brigens der einzige offizielle Weg, der vom Langsee bis nach Schwaig f�hrt), sowie die in den Wintermonaten und nassen Sommermonaten schlechten Wegverh�ltnisse, zwangen und zwingen auch heute noch Jogger, Fu�g�nger und Hundebesitzer auf schmale Pfade durch Wiesen. Allerdings brettern nun auch Fahrradfahrer �ber Pfade und zerst�ren Flora und Fauna. Ma�nahmen hiergegen werden von der Stadt bisher abgelehnt.

 

Das Umweltreferat und insbesondere die Untere Naturschutzbeh�rde m�chte nun den Stadtrat dazu bewegen, bei der Regierung von Mittelfranken Antrag auf Ausweisung des Pegnitztal-Ost als Naturschutzgebiet zu stellen. Die bisherigen Entw�rfe f�r eine Verordnung hierzu sind mit erheblichen Einschr�nkungen f�r die B�rger verbunden. Hohe Strafen drohen bei Missachtung. Genannt sei hier ein Betretungsverbot gro�er Teile der Wiesenfl�chen von M�rz bis September, Leinenpflicht f�r Hunde, Verbot von Picknicken, Blumen- und Pflanzensammeln und vieles mehr.

 

Angeblich w�ren vor allem freilaufende Hunde Schuld, dass die Zahl der Bodenbr�ter zur�ck geht. Ein anderer Grund ist aber wahrscheinlicher:

 

Eine �kologisch arterhaltende Mahd der Wiesen wird vom Tiergarten abgelehnt; die Mahd erfolgt mit Kreiselm�hern, die V�gel, Kleins�uger, Insekten und der Puppen bzw. Larven f�rmlich einsaugen und Kleinh�ckseln � Umweltschutz und �kologie sieht anders aus! Weiterhin werden die Wiesen Anfang M�rz, also zu Beginn der Brutzeit mit Wiesenschleppen bearbeitet. Da bleibt kaum ein Bodenbr�ter verschont!

 

S�R scheint auch keine Menschen mehr im Wiesengrund haben zu wollen: Im Februar 2016 wurden zahlreiche B�nke von attraktiven schattigen Pl�tzen mit sch�nem Blick auf Pegnitz oder die Ruine Oberb�rg in die pralle Sonne versetzt. Nun sehen sich �ltere Menschen, M�tter und V�ter, die mit Ihren Kinderw�gen unterwegs sind, mit fehlendeNüruhepl�tzen konfrontiert; nebenbei sei erw�hnt, dass die neu platzierten B�nke von Brennnesseln �berwuchert sind und somit nicht einmal von Sonnenliebhabern genutzt werden.

Ein Billiggutachten soll helfen, falsche Argumente zu untermauern

 

Durch ein sog. Fachgutachten versuchte im Juni dieses Jahres die Stadt N�rnberg die besondere Schutzw�rdigkeit des Naherholungsgebiets zu beweisen. Dem Gutachten liegen jedoch keine verl�sslichen Erhebungen oder gar wissenschaftliche Feststellungen zu Grunde, so dass dieses im Ergebnis schlicht unbrauchbar ist. Die Beobachtungen, auf denen die Ausf�hrungen beruhen, wurden von Personen durchgef�hrt, von denen nicht bekannt ist, ob sie �berhaupt �ber die entsprechenden Kenntnisse f�r derartige Beobachtungen verf�gen. Das Gutachten l�sst die Frage offen, weshalb diese Personen f�r die Untersuchungen ausgesucht wurden, als auch wo und wann die entsprechenden Beobachtungen durchgef�hrt worden sind. Teilweise wird im Gutachten zur Feststellung �ber das Vorkommen bestimmter Vogelarten auf Literaturnachweise aus den Jahren 1981 bis 1983 verwiesen, die f�r eine gegenw�rtige Beurteilung nicht herangezogen werden k�nnen. Neben diesen fragw�rdigen Beobachtungen werden Literaturnachweise angegeben, die teilweise mehr als 20 Jahre alt sind. Wie diese f�r eine aktuelle Betrachtung herangezogen werden konnten, ist einfach nicht nachvollziehbar. F�r die Zeitspanne der Beobachtungen wird teilweise sogar angegeben, dass bestimmte Tierarten �immer wieder� beobachtet worden seien. Diese Aussage stellt keine verl�ssliche Auskunft �ber das Vorkommen dieser gesch�tzten Tierarten dar und ist f�r zuverl�ssige Feststellungen g�nzlich ungeeignet. Auf die besondere Bedeutung und Nutzung als Naherholungsgebiet geht das Gutachten an keiner Stelle ein, obwohl diese die Region seit Jahrzehnten pr�gen. Nach alledem ist dieses �Fachgutachten� in keinster Weise geeignet, um es als Grundlage f�r die Entscheidung �ber ein Naturschutzgebiet im Stadtbereich zu verwenden.

 

Auch auf mehrmalige Nachfrage konnte das Umweltamt irgendwelche Z�hlungen vorweisen. S�mtliche Aussagen �ber Bestandsver�nderungen von Tieren und Pflanzen im Pegnitztal-Ost beruhen somit auf subjektiven Sch�tzungen. Manche Tiere sollen angeblich nicht mehr vorkommen, nur weil diese acht befragten Personen diese nicht gesehen haben. H�tte maNüregelm��ige Besucher des Wiesengrundes befragt, h�tte man vielleicht verl�sslichere Zahlen bekommen k�nnen!

 

Oliver Volz - Mitglied des Vorstandes PNPO - Pro Naherholungsgebiet  Pegnitztal-Ost e.V.
Heftausgabe Oktober 2016
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